Können sich getrennt lebende Eltern nicht über die Umgangsregelungen mit ihren Kindern einigen, übernimmt dies das Gericht. Ein solcher Umgang sollte Übernachtung einschließen, weil sie in der Regel dem Kindeswohl entsprechen, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken im Fall eines dreieinhalbjährigen Jungen. Weiter
Tag Archives: Magazin
Magazin: Wirtschaft kritisiert Koalitionsvertrag
Der Koalitionsvertrag in Berlin ist unterschrieben. Zwar müssen die Genossen noch extra darüber abstimmen, aber Union und SPD sind angesichts ihres 180 Seiten starken Papiers zufrieden. Bei der Wirtschaft hält sich die Freude über die Einigung aber in Grenzen. Weiter
O-Ton + Magazin: Stolperfallen auf Gehwegen bis zu 2,5 Zentimetern
Jeder kennt das: Manche Gehwegplatten sind so verlegt, dass es erhebliche Unterschied gibt. Aber: Das bedeutet noch nicht, dass man nach einem Sturz mit einer Klage gegen die Stadt auch Schmerzensgeld und Schadenersatz erstreiten kann. Weiter
Magazin Weihnachtspostamt
Bis zum Heiligen Abend sind es noch rund sieben Wochen – und im Weihnachtspostamt im brandenburgischen Himmelpfort, dem größten seiner Art, stapeln sich schon jetzt die Briefe mit den Wünschen der Kinder aus aller Welt. Im vergangenen Jahr waren es knapp 300.000 Briefe mit Wunschzetteln. Weiter
O-Ton + Magazin: Reisemängel müssen detailliert nachgewiesen werden
Wer bei einer Urlaubsreise nicht zufrieden ist und anschließend eine Reisepreisminderung erreichen möchte, muss die Mängel genau dokumentieren. Pauschale Kritik reicht nicht aus. So entschied jetzt das Amtsgericht München.
Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein über die Meinung der Richter:
O-Ton:
Der Tipp vom Anwalt: Mängel mit Fotos und Videos genau dokumentieren, Mitreisende als Zeugen bitten. Und auch den Veranstalter schon während des Urlaubs darauf hinweisen, damit er die Mängel beheben kann. All das ist nachzulesen – unter anwaltauskunft.de.
Magazin: Reisemängel müssen detailliert nachgewiesen werden
Wer bei einer Urlaubsreise nicht zufrieden ist und anschließend eine Reisepreisminderung erreichen möchte, muss die Mängel genau dokumentieren. Pauschale Kritik reicht nicht aus. So entschied jetzt das Amtsgericht München. Hier ist der ganze Fall:
Beitrag:
Eine dreiköpfige Familie flog für acht Tage nach Ägypten. Für Hotel, Verpflegung und die Flüge bezahlten sie 808 Euro.
O-Ton: SFX
Allerdings: Nach ihrer Rückkehr reklamierten sie die Reise – es war laut, die Hygiene eine Katastrophe, das Unterhaltungsprogramm dürftig und obendrein waren die Koffer zwei Wochen lang verschwunden. Summa summarum wollten die drei rund 600 Euro vom Reisepreis zurück und 700 Euro Schadensersatz.
O-Ton: SFX
Vor Gericht kamen sie mit dieser Forderung nicht durch, sagt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:
O-Ton:
Das Verfahren endete mit einem Vergleich – die Reisenden bekamen 150 Euro und mussten von den Kosten des Rechtsstreits 89 Prozent übernehmen. Aber: Wie dokumentiert man denn Mängel genau? Der Tipp vom Anwalt:
O-Ton:
Welche Rolle spielen Zeugen? Swen Walentowski:
O-Ton:
Und schließlich: Was ist noch zu beachten?
O-Ton:
All das ist nachzulesen – unter anwaltauskunft.de. Dort findet man auch den Experten für den Rechtsstreit, nicht nur, wenn es um entgangene Urlaubsfreuden geht.
Absage.
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