Wenn die Begrenzung der Parkfläche nicht klar ist, kann auch kein Bußgeld wegen eines Parkverstoßes verhängt werden. Das entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht. In dem Fall sollte ein Autofahrer trotz Parkticket 25 Euro bezahlen – wegen einer eingeschränkten Halteverbotszone. Weiter
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O-Ton: Bei Rücknahme des Bußgeldbescheids zahlt die Staatskasse
Bei Rücknahme des Bußgeldbescheids nach Einspruch muss die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen tragen. Dazu gehören auch die Kosten für den Rechtsanwalt, so das Amtsgericht Maulbronn. In dem Fall sollte der Betroffene nach einem Unfall ein Bußgeld zahlen, wehrte sich und das Verfahren wurde eingestellt. Die Auslagen sollte er selbst übernehmen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wenn die Behörde einen Bußgeldbescheid zurücknimmt, muss sie die Kosten des Verfahrens und die notwenigen Auslagen, die der Betroffene hatte, ersetzen. Also auch die Anwaltskosten. Anwaltskosten gehören dazu, denn die wären ja nicht angefallen, wenn nicht der Bußgeldbescheid gekommen wäre. - Länge 15 sec.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.
O-Ton: Privatanzeige reicht nicht für Knöllchen
Die Verkehrsüberwachung durch Privatpersonen reicht nicht für eine Strafe gegen den Halter eines Autos. In dem Fall hatte ein Privatmann einen anderen wegen Falschparkens angezeigt, gegen das Knöllchen über 23,50 Euro wehrte er sich. Weiter
O-Ton + Magazin: Ohne Anhörungsbogen kein Bußgeld
Ein Knöllchen für einen Parkverstoß muss gezahlt werden. Allerdings muss die Behörde auch nachweisen, dass sie einen Anhörungsbogens dazu verschickt hat. Und wenn nicht? Ist dann das Bußgeld hinfällig? Ja, entschied das Amtsgericht Andernach. Weiter
O-Ton + Kollegengespräch: Muss ich zahlen, wenn ich Verkehrszeichen mit Tempolimits wegen Schnee nicht erkennen kann?
Es ist Winter und mancherorts sind die Verkehrszeichen zugeschneit. Tempolimits oder Überholverbote sind nur schlecht oder gar nicht zu erkennen. Muss ich dann ein Knöllchen zahlen, was ich mir auf dieser Strecke eingehandelt habe? Nein, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Weiter