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25Feb./25

O-Ton: „Reiseroulette“ und „Fortuna-Reisen“ – was sie wirklich bedeuten?

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Veranstalter bei „Fortuna-Reisen“ bei der Buchung nicht schon detaillierte Angaben zu Hotel und Flugzeiten machen müssen. Es reicht aus, wenn diese Informationen 8 bis 10 Tage vor Reiseantritt zusammen mit den Reiseunterlagen verschickt werden. Weiter

10Okt./22

O-Ton + Kollegengespräch: Käufer haben nicht nur Ansprüche, sondern auch Pflichten

Sind gekaufte Gegenstände beschädigt, kann man die Mangelbeseitigung oder eine Neulieferung verlangen. Man hat als Käufer jedoch keinen Anspruch auf generelle Minderung. In dem Fall, den das Amtsgericht München entschied, ging es um beschädigte Möbel. Weiter