Tag Archives: Anwalt

30Apr./12

O-Ton: Laiendiagnosen dürfen Arzt nicht beeinflussen

 Ärzte müssen eigene Diagnosen erstellen, die Meinung von Laien ist da nicht massgeblich, urteilte das Oberlandesgericht Koblenz. In dem Fall hatten zwei Sanitäter ihren Kollegen zu einem Orthopäden gebracht – angeblich mit einem eingeklemmten Nerv, der sich dann aber als tödlicher Arterienverschluss herausstellte. Ehefrau und Kinder des Verstorbenen klagten erfolgreich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht Koblenz. Ein Arzt darf sich grundsätzlich nicht auf die Eigendiagnose des Patienten verlassen. Er muss immer selbst noch einmal feststellen, was fehlt denn meinem Patienten. Und daran ändert sich auch nichts, wenn es sich hier um einen Rettungssanitäter gehandelt hat – ein sachkundiger Patient, wie es hier war. In jedem Fall muss der Arzt das Krankheitsbild feststellen. Und wahrscheinlich wäre der Patient noch am Leben, hätte er einen Internisten zu Rate gezogen. – Länge 25 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

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30Apr./12

O-Ton: Haftung des Skippers bei gemeinsamem Segeltörn

 Die Skipper bei Segeltörns haben nicht nur eine große Verantwortung, sondern tragen auch ein hohes Haftungsrisiko. Verletzt sich jemand, haftet der Skipper, sofern er für den Unfall verantwortlich ist. Allerdings: Kann ein Fehler des Skippers nicht festgestellt werden, muss er auch nicht für die Folgen einer Verletzung aufkommen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Vor Gericht aber hatte der Segelfreund keine Chance. Weil das Gericht, sachverständig beraten, kein Fehlverhalten des Skippers erkennen konnte. So wie er das Beiboot an die Segeljacht geführt hat – da sein ihm kein Vorwurf zu machen. – Länge 15 sec.

Mehr Informationen: www.anwaltauskunft.de

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19Apr./12

O-Ton: Gleichmäßigkeitsprüfung ist kein Autorennen und somit versichert

 Wer mit seinem Auto an einem Rennen teilnimmt, genießt nicht den Schutz der Kfz-Versicherung. Meist finden sich in den Verträgen sogenannte „Rennklauseln“, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins. Bei einer Gleichmäßigkeitsprüfung gilt der Versicherungsschutz aber, so das Landgericht München II. Wo ist der genaue Unterschied? Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft:

O-Ton: Beim Gleichmäßigkeitswettbewerb verpflichten sich die teilnehmenden Fahrer immer die gleiche Geschwindigkeit pro Runde zu fahren. Also nicht besonders schnell, also immer gleich schnell. Das ist dann kein Rennen, denn bei einem Rennen geht es darum, der Schnellste zu sein, an der Spitze zu sein, die anderen zu überholen. Das ist bei einem Gleichmäßigkeitswettbewerb nicht der Fall. Und deswegen sind diese Wettbewerbe auch nicht von der Rennklausel erfasst, die sich in den meisten Kfz-Versicherungen befindet. – Länge 25 sec.

Tipps und Hinweise bei einem Unfall sowie eine Anwaltssuche findet man unter schadenfix.de.

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19Apr./12

O-Ton: Nicht allein auf’s Blinken verlassen

 Ein Autofahrer muss beim Abbiegen besonders aufpassen und darf sich nicht auf das Blinken eines anderen Autos verlassen. Das entschied das Landgericht Arnsberg. In dem Fall näherte sich ein Wagen einer Tankstelle und blinkte, das andere Auto fuhr darauf hin los. Es kam zum Unfall, der erste Wagen fuhr nämlich doch nicht in die Tankstelle – sondern geradeaus weiter. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Sie müssen ganz besonders aufmerksam sein, wenn Sie in eine Straße einbiegen wollen, also sich in den fließenden Verkehr wieder eingliedern wollen. Auch wenn ein Auto, das im fließenden Verkehr ist, sich nähert und blinkt und Sie glauben, es würde abbiegen – dann dürfen Sie noch nicht anfahren, sondern erst dann, wenn das Auto wirklich die Geschwindigkeit verringert und den Abbiegevorgang einleitet. – Länge 22 sec.

In dem Fall musste der Fahrer des Wagens, der zu zeitig losgefahren war, zwei Drittel des Unfallschadens übernehmen.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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19Apr./12

O-Ton + Magazin: Geparktes Auto beschädigt – Stadt muss zahlen

 Wird ein Auto beschädigt, weil die Stadt bei Arbeiten im öffentlichen Raum nicht ihren Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist, muss sie Schadenersatz zahlen. So entschied das Landgericht Magdeburg. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Eine städtische Mitarbeiterin mähte in der Nähe von Parkflächen an einer Straße den Rasen. Und es wurde ein Stein hoch geschleudert und zerstörte die Seitenscheibe eines Pkw. Die herabfallenden Scheibenteile beschädigten außerdem den Autolack. Der Fahrzeughalter wollte jetzt seinen Schaden von der Stadt ersetzt bekommen. Die Stadt musste zahlen und zwar mit der Begründung, sie hätte für Schutz sorgen müssen. Das hätte dadurch geschehen können, dass man ein Parkverbot für die Zeit der Mäharbeiten verhängt hätte. – Länge 26 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Geparktes Auto beschädigt – Stadt muss zahlen

Wird ein Auto beschädigt, weil die Stadt bei Arbeiten im öffentlichen Raum nicht ihren Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist, muss sie im Schadensfall Schadenersatz zahlen. So entschied das Landgericht Magdeburg. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag

Es war ein Fall, wie er sich täglich überall in Deutschland ereignen kann, schildert Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Eine städtische Mitarbeiterin mähte in der Nähe von Parkflächen an einer Straße den Rasen. Und es wurde ein Stein hoch geschleudert und zerstörte die Seitenscheibe eines Pkw. Die herabfallenden Scheibenteile beschädigten außerdem den Autolack. Der Fahrzeughalter wollte jetzt seinen Schaden von der Stadt ersetzt bekommen. – Länge 16 sec.

Darum ging er erst zum Anwalt und dann zum Gericht. Die Forderung nach Schadenersatz war für die Richter unstrittig.

O-Ton: Die Stadt musste zahlen und zwar mit der Begründung, sie hätte für Schutz sorgen müssen. Das hätte dadurch geschehen können, dass man ein Parkverbot für die Zeit der Mäharbeiten verhängt hätte. – Länge 10 sec.

Auf gut juristisch heißt das: Die Stadt hat ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt. Und das geschieht nach Ansicht der Verkehrsrechtsexperten häufig. Bettina Bachmann:

O-Ton: Es ist häufig so, dass die Stadt einfach eine Sicherungspflicht vernachlässigt hat und es deswegen zu einem Schaden gekommen ist. Also wenn durch städtische Arbeiten, also auch durch Baumfällarbeiten, oder Straßenreinigungsarbeiten oder eben Mäharbeiten – dann ist die Chance relativ groß, dass Sie eben Schadensersatz bekommen. – Länge 19 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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