Die Deutsche Bahn zieht vor das Frankfurter Arbeitsgericht und versucht, durch eine einstweilige Verfügung den längsten Bahnstreik der Geschichte zu verhindern. Wie groß sind hierfür die Chancen? Und was bedeutet es, wenn die Verfügung der Bahn Erfolg hat?
Bei einer Einstweiligen Verfügung werden Termine an Gerichten kurzfristig anberaumt. Bereits heute soll um 16:30 Uhr wird die mündliche Verhandlung geben. „Dass mündlich verhandelt wird, ist bei einer solchen Frage mit den gravierenden Auswirkungen üblich“, sagt Reinhard Schütte, Rechtsanwalt und Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Am Ende der Verhandlung werde es dann eine Entscheidung geben, erklärt Schütte. Wie diese aussehen wird? „Ich rechne nicht damit, dass die Bahn mit der Verfügung Erfolg hat, da Arbeitsgerichte in der Vergangenheit häufig das Grundrecht auf Streik bestätigt haben.“ So es so kommt, werde die Bahn wohl Berufung einlegen und vor die nächsthöhere Instanz ziehen – das Landesarbeitsgericht.
Unabhängig von der Entscheidung des Arbeitsgerichts wundert sich Schütte darüber, dass die Bahn nicht früher dieses Rechtsmittel gezogen hat. „Ich hätte bereits vor einigen Tagen damit gerechnet.“
Klar ist aber auch, dass sie vorbereitet ist: Die Anwälte der Bahn werden massenhaft Papier beim Gericht einreichen. Dass es bereits heute Nachmittag zu der Verhandlung kommt, ist insofern etwas überraschend, als dass sich schließlich auch die Richter vorbereiten müssen.
O-Ton von Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft
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