Wer unter totalem Haarausfall leidet, hat jährlich Anspruch auf eine Echthaarperücke. Die Krankenkasse muss die Kosten hierfür übernehmen, entschied das Sozialgericht Koblenz. Die Kasse wollte nur im Abstand von mehreren Jahren die Perücke zahlen. Weiter
Tag Archives: Anspruch
O-Ton + Magazin: Haushaltsführungsschaden – unbekannter Anspruch für Unfallopfer
Nach einem Verkehrsunfall denkt jeder schnell an die Reparatur und anderen Schadensersatz. Womöglich auch an ein Schmerzensgeld. Aber kaum einer kennt seine Ansprüche ganz. So wird oft der Haushaltsführungsschaden vergessen. Weiter
Kollegengespräch: Koffer verloren auf Reisen – sofort Verlust melden
Wenn Fluggäste nach der Ladung am Zielort umsonst am Gepäckband stehen, sollten sie sofort handeln. Um Koffer oder Rucksack – oder auch den Gegenwert – zurück zu erhalten, muss unbedingt die Formalitäten einhalten. Weiter
O-Ton: Nach einem Unfall muss der Nutzungsausfall erstattet werden
Bei einem Verkehrsunfall haben die Geschädigten umfassende Ansprüche. Das bestätigen mehrere Gerichtsurteile. Und wie das Amtsgericht Hamburg-Harburg nun entschied: Ist der Geschädigte nicht in der Lage, die Reparaturkosten vorzuschießen, und weist er die Versicherung darauf hin, gibt es auch für den Zeitraum bis zur Haftungszusage Nutzungsausfall. Weiter
Wenn die Ware einen Makel hat …
München/Berlin (DAV). Ein Käufer einer mangelhaften Sache muss dem Verkäufer die Möglichkeit geben, diesen Mangel zu beheben. Er darf sich ansonsten nicht auf sein Zurückbehaltungsrecht berufen. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München vom 26. Juli 2011 (AZ: 274 C 7664/11) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam.
Der Käufer einer Einbauküche stellte nach dem Kauf fest, dass eine Tür klemmte. Aus diesem Grund behielt er vom Gesamtkaufpreis in Höhe von 2.999 Euro 671 Euro zurück. Das Einrichtungshaus war bereit, die Tür zu reparieren. Ein Jahr lang versuchten Mitarbeiter des Einrichtungszentrums, einen Termin mit dem Kunden zu vereinbaren. Dieser sagte jedoch sämtliche Termine ab und meldete sich entgegen seiner Versprechungen auch nicht mehr. Daraufhin verlangte das Möbelhaus die Zahlung des Restkaufpreises, die der Käufer verweigerte.
Die Klage des Möbelhauses war erfolgreich. Dem Käufer stehe kein Zurückbehaltungsrecht mehr zu – also das Recht, einen Teil des zu zahlenden Betrags oder den gesamten Betrag zurückzuhalten. Zwar könne sich der Käufer einer mangelhaften Ware gegenüber dem Verkäufer auf sein Zurückbehaltungsrecht berufen, erläuterten die Richter. Indem der Käufer im vorliegenden Fall die Nachbesserungstermine nicht eingehalten habe, habe er sich jedoch selbst nicht vertragstreu verhalten. Er habe es dem Möbelhaus nämlich unmöglich gemacht, den Mangel zu beseitigen.
Informationen: www.anwaltauskunft.de