02Apr./09

Noch kein Update für Conficker

Die neuen Domains seien zwar generiert worden und die infizierten Rechner würden auch fleißig versuchen, diese zu kontaktieren. Allerdings findet sich dort bislang kein Update. Bei F-Secure geht man davon aus, dass auch keines mehr kommt. Conficker hätte dann erfolgreich für Aufregung und jede Menge Schlagzeilen gesorgt, für den Virenschreiber womöglich ein gelungener Aprilscherz.
Entwarnung bedeutet das aber nicht, schließlich kann das Update für den Wurm auch später veröffentlicht werden. Für alle, die noch keine Vorsorge getroffen haben, eine Chance, das Windows-Leck abzudichten (MS08-67) und infizierte PCs aufzuspüren.

02Apr./09

Herunterfahren des Betriebssystems beschleunigen

Dazu muss nur ein kurzer Eingriff in die Registry vorgenommen werden. Mit „Windows“ und der „R“-Taste öffnet man das Eingabefenster, gibt dort „regedit.exe“ ein und bestätigt mit „Ok“. Unter dem Schlüssel „HKEY_CURRENT_USERControl PanelDesktop“ kann man nun beim Eintrag „WaitToKillAppTimeout“ den Wert in Millisekunden eingeben, den Windows den Programmen beim Herunterfahren geben soll. Empfehlenswert sind dabei Größen von rund 2.000. Die Eingabe muss noch mit „OK“ bestätigt werden. Unter dem Schlüssel „HKEY_LOCAL_MACHINESYSTEMControlSet001Control“ und dem Eintrag „WaitToKillServiceTimeout“ wird die Zeit für die Dienste verändert, auch hier haben sich  2.000 Millisekunden bewährt.
In der Praxis können die Zeiten auf einzelnen Systemen variieren. Dann sollten die Werte stufenweise erhöht werden, bis eventuelle Schwierigkeiten nicht mehr auftreten.

02Apr./09

Sprechblasen unter Vista deaktivieren

Daraufhin öffnet sich der Registrierungs-Editor. Nun muss man sich durch die Registerkarte durchklicken: BenutzerkonfigurationAdministrative VorlagenStratmenü und Taskleiste. Im rechten Bereich des Fensters den Eintrag „Alle Sprechblasenbenachrichtigungen deaktivieren“ mit einem Doppelklick öffnen. Anschließend den Radiobutton im Eigenschaftsfenster von „Alle Sprechblasenbenachrichtigungen deaktivieren“ auf „Aktiviert“ einstellen und mit „OK“ bestätigen.

01Apr./09

Vorbeugende Videoüberwachung in Aufzügen

In einer größeren Wohnanlage kam es in einigen Häusern zu Schäden durch Vandalismus und Verunreinigungen. In einem Haus wurden Spanplatten verunstaltet, die während einer Umbauphase zum Schutz des Aufzuges angebracht worden waren. Die Vermieterin versuchte, durch erhöhte Sicherheitstechnik und mehr Kontrollen weitere Beschädigungen zu verhindern. Als dies erfolglos blieb, kündigte sie die Videoüberwachung in den Aufzügen an. Als kein Mieter widersprach, ließ sie in dem Aufzug zwei Kameras installieren. Ein Mieter sah darin einen unzulässigen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht und verlangte die Einstellung der Überwachung.

Mit Erfolg. Die Überwachung verletze das Persönlichkeitsrecht des Mieters. Dieses sei mit den Interessen der Vermieterin abzuwägen. Ein überwiegendes Interesse der Vermieterin sei hier nicht gegeben, da es zu erheblichen Beschädigungen und Schmierereien nur in den anderen Häusern der Wohnanlage gekommen sei. In dem betreffenden Haus sei die Gefahr nicht gegeben, da der Zugang zu dem Haus erschwert sei und die Schmierereien auf den Spanplatten keinen nachhaltigen Eingriff in das Eigentum der Vermieterin darstellten. Der Mieter sei auch nicht dadurch zur Duldung verpflichtet, dass er auf die Ankündigung nicht reagiert habe. Schweigen bedeute nicht Zustimmung.

01Apr./09

Beschimpfungen anderer Mieter rechtfertigen Kündigung

Ein Mieter beschimpfte die anderen Mieter des Hauses mit Worten wie „Schlampe“, „Dreckskinder“ und weiteren Kraftausdrücken. Der Vermieter kündigte daraufhin fristlos ohne vorherige Abmahnung. Davon ließ sich der Mieter nicht beeindrucken und pöbelte weiter. Der Vermieter klagte mit Erfolg auf Räumung der Wohnung.

Nach Ansicht des Richters könne die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung dahinstehen, da der Vermieter das Mietverhältnis auch mit einer ordentlichen Kündigung beendet habe. Durch die wiederholten derben Beleidigungen habe der Mieter den Hausfrieden nachhaltig gestört. Eine vorherige Abmahnung sei daher entbehrlich. Im Übrigen habe sich der Mieter nicht einmal durch die Kündigung von weiteren Beleidigungen abhalten lassen.

Nach Ansicht der DAV-Mietrechtsanwälte kann ein Vermieter in solchen Fällen eine Kündigung durch eine Abmahnung vorbereiten, um in jedem Fall auch bei anderen Gerichten Recht zu bekommen.