24Apr./09

Absetzbarkeit von Werbungskosten

In dem von den Miet- und Immobilienrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall erwarb der Kläger eine Immobilie, die er die ersten drei Jahre mit seiner Familie bewohnte. Dann stand sie fünf Jahre leer. Während dieser Zeit liefen Verkaufsbemühungen. Anschließend wurde sie vermietet. Der Kläger machte Werbungskosten für den Zeitraum ab Beginn des Leerstandes geltend. Das Finanzamt verweigerte ihm diese Möglichkeit.

Der BFH stellte sich auf die Seite des Finanzamtes. Werbungskosten seien Aufwendungen zur Sicherung von Einnahmen. Nur die Vermietung diene dazu, Einnahmen zu erzielen, nicht aber ein beabsichtigter Verkauf. Für leer stehende Immobilien seien Werbungskosten daher nur anzuerkennen, wenn ein Entschluss zur Vermietung vorliege und nach objektiven Kriterien erkennbar sei. Eine Vermietungsabsicht sei so lange nicht erkennbar, wie ein Verkauf noch in Betracht gezogen werde.

Die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des DAV weisen darauf hin, dass der Eigentümer beweisen muss, dass er vermieten will. Der Nachweis kann beispielsweise durch Anzeigen oder Maklerbeauftragungen erfolgen.

23Apr./09

Kollegengespräch: Mit Schlöndorff im Kanzleramt

Von hier aus beobachtete er das Treiben: Reinigungskräfte, Staatssekretäre, Referenten und Minister strebten ins Zentrum der Macht. Cicero-Redakteurin Martina Fietz hat ihn begleitet und antwortet auf folgende Fragen.

1. Wie haben Sie denn Schlöndorf im Kanzleramt erlebt?
2. Was war für ihn das Interessanteste im Kanzleramt?
3. Wie haben die „normalen“ Journalisten darauf reagiert, dass Schlöndorf im Kanzleramt war?

 

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22Apr./09

O-Ton: BGH stärkt Vermieterrechte

Dr. Katharina Freytag vom Deutschen Anwaltverein sieht aber dadurch keine Mieterhöhungswelle:

O-Ton:

In dem Fall hatte ein Kölnerin die Miete für ihre beiden Terrassen um 182 Euro monatlich gemindert – mit der Begründung, sie könnten nur zu 25 % angerechnet werden.

 

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21Apr./09

MBR-Rootkit tarnt sich noch besser

Besonders trickreich: Diese so genannten Hooks sind nicht die ganze Zeit aktiv, sondern werden nur bei Bedarf installiert. Die Malware lässt sich fast nicht mehr aufspüren, da es für Sicherheitsprogramme aussieht, als sei der Bootsektor in Ordnung. Mit eigenen Überwachungsprozessen kontrolliert das Rootkit, ob es entdeckt und entfernt wurde und infiziert den Rechner gegebenenfalls erneut.

McAfee zufolge gibt es keinerlei Dateien oder Registry-Einträge, die auf ein derart installiertes Rootkit hinweisen. Am ehesten sei es daher vor der Installation zu entdecken, da dafür eine Datei auf dem Rechner platziert werden muss. Die McAfee-Virenscanner sollen diese Dropper bereits erkennen. Zudem hat man auch Mechanismen entwickelt, um das installierte Rootkit aufzuspüren und zu entfernen, diese durchlaufen derzeit aber noch interne Tests bei den Sicherheitsspezialisten.

21Apr./09

Kommt Windows 7 schon im Sommer?

Die entsprechenden Informationen wurden kurzzeitig auf einer Microsoft Partner-Website veröffentlicht. Kurz nach dem die Panne bemerkt worden war, wurde die Seite aber wieder von Netz genommen. Der Screenshot, den eWeek-Redakteur Joe Wilcox präsentiert, ist aber eindeutig.

Bereits am 26. März hatte Microsoft angekündigt, der RC1 von Windows werde im Mai kommen. Die finale RTM-Version (Release to Manufacture) könnte demnach schon bis Ende Juni fertiggestellt werden. Das würde bedeuten, dass das neue Microsoft-Betriebssystem im Spätsommer in den Handel kommen könnte.