Zudem lässt sich die Autovervollständigung besuchter Domains in der Adresszeile entschlacken, um sie von Zeit zu Zeit wieder übersichtlicher zu gestalten. Dazu muss ins Adressfeld ´about:config´ eingetippt werden. In der nun erscheinenden Liste setzt man ´browser.urlbar.matchOnlyTyped´ auf ´true´. Damit wird die automatische Vervollständigung gestoppt. Bereits vorhandene Einstellungen lassen sich unter ´Extras/Einstellungen/Datenschutz/Chronik´. Je nach gewünschter Dauer kann man hier einfach eingeben, wie lange besuchte Domains gespeichert werden sollen.
Alte Mails in Outlook wirklich löschen
Es empfiehlt sich daher, die entsprechende Datei zu komprimieren. Dadurch werden die gelöschten Bereiche auch tatsächlich überschrieben. Dies erledigt man unter ´Datei´ und ´Dateiverwaltung´, dort findet sich der unter ´Einstellungen´ der „Persönliche Ordner´. Dann auf ´Jetzt Komprimieren´ klicken und Outlook überschreibt die alten und gelöschten E-Mails.
O-Ton-Paket: Karlsruhe urteilt über Unterhalt
Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins, antwortet aiuf folgende Fragen:
1. Was haben die Richter genau entschieden?
2. Was bedeutet das für den Fall der Berliner Lehrerin?
3. Ist das Urteil allgemeingültig?
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O-Ton-Paket (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )
Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.
Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.
O-Ton: Änderungen in Flensburg
Dafür soll sich die Frist, innerhalb derer die Punkte verfallen, nicht mehr automatisch um jeweils weitere zwei Jahre verlängern, wenn neue Einträge hinzukommen. Verkehrsrechtsanwalt Henner Hörl vom Deutschen Anwaltverein sieht das positiv für Autofahrer.
O-Ton:
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O-Ton (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )
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Radfahrer überholt anfahrenden Bus
Ein Radfahrer überholte einen anfahrenden Linienbus, obwohl dieser bereits mit dem Ausscheren aus einer Haltebucht begann, als der Radfahrer noch nicht auf der Höhe des Busses war. Beim Einscheren nach dem Überholvorgang stieß er mit dem Bus zusammen. Der Radfahrer klagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Das Landgericht verneinte jedoch einen solchen Anspruch. Auch die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen. Die Fahrzeuge kollidierten aufgrund eines groben Verschuldens des Radfahrers, als dieser nach einem riskanten Überholmanöver nur knapp vor dem Bus wieder einscherte. Hinzu komme, dass öffentliche Verkehrsmittel beim Anfahren und Einordnen in den fließenden Verkehr gegenüber dem Individualverkehr Vorrang haben. Die Kollision habe vielmehr der Radfahrer selbst verschuldet: Unabhängig davon, ob er mit einem Fahrrad überhaupt zum Überholen hätte ansetzen dürfen, hätte er nach dem Verlauf dieses Manövers auf keinen Fall vor dem anfahrenden Bus wieder einscheren dürfen; notfalls hätte er den Überholvorgang abbrechen müssen.