16Apr./09

O-Ton + Magazin: Unfall beim Abbiegen

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Autofahrer wollte nach links abbiegen, und wurde in dem Moment als er zum Abbiegen ansetzte, überholt von einem Motorradfahrer, wobei es zu einer Kollision kam.
Da der Sachverhalt nicht aufzuklären war, hat das Gericht entschieden – ganz salomonisch – jeder trägt 50 Prozent des Schadens.
– Länge 20 sec.

Weitere Informationen unter www.verkehrsrecht.de.  

Magazin: Unfall beim Abbiegen

Bei der Kollision zweier Fahrzeuge, bei der der eine Fahrer links abbiegen will, der andere jedoch gerade zum Überholmanöver ansetzt, trifft beide Fahrer die gleiche Schuld. So hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Es war eine Situation, wie sie jedem von uns passieren kann, sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Autofahrer wollte nach links abbiegen, und wurde in dem Moment als er zum Abbiegen ansetzte, überholt von einem Motorradfahrer, wobei es zu einer Kollision kam. – Länge 10 sec.

O-Ton: SFX

Das Dilemma der beiden: Sie hatten nur Beulen und Kratzer an ihren Fahrzeugen, allerdings gab es niemanden, der den Unfall beobachtet hatte. Und der Richter bekam zwei völlig verschiedene Versionen der Kollision zu hören:

O-Ton: In dem Fall war es so, dass es keine Zeugen für den Unfall gab und jeder der beiden Beteiligten den Hergang so schilderte, als ob er sich ganz vorschriftsmäßig verhalten hätte. D.h. derjenige, der abbiegen wollte, hat geblinkt, hat die Geschwindigkeit reduziert, hat nach hinten geschaut, ob keiner kommt. Der Motorradfahrer hat behauptet, dass der Autofahrer nicht geblinkt habe, dass er nicht die Geschwindigkeit reduziert habe und deswegen für ihn überhaupt nicht ersichtlich gewesen sein, dass dieser hätte abbiegen wollen, worauf er unbesorgt zum Überholen habe ansetzen können. – Länge 30 sec.

Also, Justizia – ein dicker Brocken? Zu wem neigt sich die Waage? Bettina Bachmann:

O-Ton: Da der Sachverhalt nicht aufzuklären war, hat das Gericht entschieden – ganz salomonisch – jeder trägt 50 Prozent des Schadens. – Länge 10 sec.

Gerade in solch komplizierten Fällen kann einem anwaltliche Beratung manchen Ärger ersparen. Unter www.schadenfix.de gibt es jetzt ein neues und komfortables Angebot der Verkehrsrechtsanwälte, damit Unfallopfern schnell und unkompliziert geholfen wird.

Absage.

++++++++++++

O-Ton + Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

16Apr./09

Imageschaden durch Rechtsschreibfehler

Texte, die frei von Fehlern sind, zeigen dagegen, dass Sprache bewusst und sorgfältig eingesetzt wurde. Der Leser schließt daraus häufig, dass der Verfasser ein hohes Bildungsniveau hat, zuverlässig ist, sorgfältig und professionell arbeitet. Korrekte Rechtschreibung und Grammatik sowie guter Stil tragen so zu einer positiven Außenwirkung bei, vor allem wenn Rechtschreibung und Stil unternehmensweit einheitlich erscheinen.

Da nur wenige Mitarbeiter hundertprozentig rechtschreibsicher sind und ein eigenes Lektorat meist aus Kostengründen ausscheidet, können Textkorrekturprogramme für den PC Abhilfe schaffen. „Die Textkorrektursoftware von Duden arbeitet beispielsweise nicht mit einem sturen Wortlistenabgleich, sondern analysiert mittels moderner Technologien und intelligenter Algorithmen die Sätze kontextbezogen. Dadurch erkennt das Programm falsche Schreibweisen auch in schwierigen Fällen und bei komplexer Syntax und schlägt vor, wie der Text korrigiert werden muss“, sagte Melina Alexa, Leiterin des Verlagsbereichs Duden-Sprachtechnologie.

16Apr./09

Gefährlicher als Conficker: Frustrierte Mitarbeiter

Hauptursache seien die unvermeidlichen Arbeitsplatzverluste in der Wirtschaftskrise. Frustrierte oder entlassene Kollegen hätten es aufgrund ihres Insider-Wissens leicht, Schwachstellen in den IT-Systemen der Arbeitgeber zu finden und könnten versuchen, diese zu hacken, Malware einzuschleusen oder Daten zu stehlen.
Der Bericht zitiert auch IDC-Analyst Eric Domage mit den Worten »Seid auf der Hut vor Frust-Hacking.« Als Schutzmaßnahme empfiehlt Domage die Verwendung von Verschlüsselungs-Tools.

16Apr./09

Netbooks: Chance für Linux und Android

Nach Ansicht von Abi Research sei diese Produktgattung noch relativ neu und der Markt noch nicht gesättigt. Zweitens seien die Mini-Rechner wesentlich preiswerter als hochgerüstete Notebooks. Und drittens kämen die Netbooks auch mit einfachen Betriebssystemen aus.
Die Marktforscher sagen voraus, dass immer mehr Einsteiger-Geräte mit alternativen Betriebssystemen wie Linux oder Google Android in den Handel kommen werden. Abi-Research-Analyst Philip Solis ist überzeugt: „2012 werden mehr Netbooks mit Linux oder anderen Mobil-Betriebssystemen verkauft werden, als solche mit Windows XP.“

15Apr./09

O-Ton: „Bastlerfahrzeuge“ haben Mängel

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt: Nein, Sie bekommen das Geld nicht zurück und zwar deswegen, weil derjenige, der ein Fahrzeug kauft, das als Bastlerfahrzeug bezeichnet ist, davon ausgehen muss, dass sich am Fahrzeug erhebliche Mängel befinden. – Länge 12  sec.

Verkehrsrechtsanwälte und weitere Informationen zu diesem Fall findet man unter www.verkehrsrecht.de.

 

++++++++++++

O-Ton (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.