16Mai/09

Deutsche Autobauer mit stabilem Finanzpolster

Mit bis zu neun Milliarden Euro trägt die VW-Tochter Audi wesentlich zur bilanziell positiven Lage der Gruppe bei. „Bei einem Konzern spielt es letztlich keine Rolle, bei welcher Marke das Cash gepoolt wird“, sagte Daniel Schwarz, Automobilanalyst bei der Commerzbank, der Automobilwoche. Trotz des Schuldenbergs bei Renault sieht der Analyst den Konzern jedoch langfristig besser aufgestellt als PSA. „Peugeot und Citroën sind ebenso wie Fiat zu klein als Volumenhersteller“, betonte er.
Ein Mangel an kurzfristig verfügbaren Geldmitteln ist die häufigste Ursache für Insolvenzverfahren.

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16Mai/09

Autobanken mit Soffin-Anspruch

Als Folge könnten nun staatlich unterstützte Banken den Autobanken im Finanzierungs- und Einlagengeschäft mit günstigeren Konditionen Kunden abjagen. „Das ist Wettbewerbsverzerrung.“ Bisher hat nur die Volkswagen-Bank Garantien bei der Soffin beantragt. Nach einer mündlichen Zusage wird nun über den Vertrag verhandelt. Vor allem die Sparkassen und Genossenschaftsbanken hatten sich gegen eine staatliche Unterstützung der Autobanken ausgesprochen. Die EU-Kommission hatte den deutschen Bankenrettungsfonds nur unter der Auflage genehmigt, dass auch „kleinere Finanzinstitute Begünstigte von Stabilisierungsmaßnahmen sein können“.   

15Mai/09

Keine Unfallflucht bei Pannen beim Be- und Entladen

Beim Beladen eines Transporters auf einem öffentlichen Parkplatz war ein Ladungsteil gegen ein neben dem Lkw parkendes Auto gestoßen. Dabei entstand ein Schaden von etwa 1.100 Euro. Der Fahrer des Transporters soll sich dann unerlaubt vom Unfallort entfernt haben, obwohl er den Schaden bemerkt habe.

Den Vorwurf gegen den Fahrer, den Unfall verursacht und Fahrerflucht begangen zu haben, wies das Amtsgericht Tiergarten zurück. Nach Ansicht des Gerichts handelte es sich bei diesem Vorfall nicht um einen Verkehrsunfall. Ein Verkehrsunfall sei ein unvorhergesehenes, plötzliches Ereignis, dessen Ursache im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren stehe. Nach Ansicht der Richter fällt ein Schaden mit zwei parkenden Fahrzeugen nicht darunter. Somit bestehe kein hinreichender Tatverdacht, weil die dem Angeschuldigten vorgeworfene Tat nicht strafbar sei.

Verkehrsrechtsanwälte und weitere Informationen findet man unter www.verkehrsrecht.de oder unter 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis: 14 Cent/min).

15Mai/09

Abfindungsvereinbarung nach Unfall will überlegt sein

Im Jahre 1977 war der Kläger bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt worden. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners musste für die Unfallschäden aufkommen. Mitte 2004 wurde der Kläger erneut bei einem Verkehrsunfall verletzt und Anfang 2005 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Im August 2005 erklärte er sich gegen Zahlung von 44.000 Euro in Bezug auf den ersten Unfall für vollständig abgefunden. Später stellte sich aber heraus, dass die Dienstunfähigkeit nicht – wie er geglaubt hatte – auf den zweiten, sondern auf Spätschäden aus dem ersten Unfall zurückzuführen war. Deshalb klagte er auf Zahlung weiterer rund 37.000 Euro Verdienstausfall wegen des ersten Unfalls.

Ohne Erfolg. Das Landgericht befand, dass die Abfindungsvereinbarung jegliche weitere Ansprüche ausschloss. Denn der Kläger habe sich „für endgültig abgefunden“ erklärt. Damit habe er das Risiko übernommen, dass die für die Berechnung der Abfindung maßgebenden Faktoren auf Schätzungen und unsicheren Prognosen beruhten. Es wäre ihm unbenommen gewesen, einen Vergleichsabschluss nur bei Ausklammerung der damals schon bestehenden Dienstunfähigkeit zu akzeptieren.

Nach Ansicht der DAV-Verkehrsrechtsanwälte bietet zwar eine pauschale Schadensabgeltung dem Geschädigten die Chance, dass es „nicht so schlimm wird“; stets bleibt aber auch das Risiko einer ungünstigen Entwicklung.

Informationen rund ums Verkehrsrecht und die Möglichkeit, schon online einen Unfallbogen auszufüllen und an einen Verkehrsanwalt zu schicken unter: www.verkehrsrecht.de.

15Mai/09

Überwiegende Haftung des liegen gebliebenen Lkw

In dem von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall fuhr ein Motorradfahrer bei guten Sichtverhältnissen auf einen Lkw auf. Dieser rollte aufgrund eines technischen Defekts bei einem Überholvorgang auf der linken Spur einer Autobahn aus, ohne Warnblinker gesetzt zu haben.

Das Landgericht hatte noch die alleinige Haftung beim Motorradfahrer gesehen, weil er gegen das „Sichtfahrgebot“ verstoßen hätte. Das OLG nahm eine Haftungsverteilung von 40 Prozent zu 60 Prozent zu Gunsten des Motorradfahrers vor. Zwar habe der Motorradfahrer in der Tat gegen das „Sichtfahrgebot“ verstoßen. Der Lkw-Fahrer hätte aber zumindest die Warnblinkanlage einschalten können. Hinzu käme auch, dass der Lkw-Fahrer zu dem Zeitpunkt, als sein Fahrzeug fahruntüchtig wurde, nicht auf den Grünstreifen ausgewichen sei – was möglich gewesen wäre. Dieses Verhalten wäre aber schon wegen der hohen Gefahr durch das Blockieren der Überholspur einer Autobahn erforderlich gewesen. Aus diesen Gründen sei das überwiegende Verschulden beim Lkw-Fahrer zu sehen.

Bei Unfällen sollte man sich immer anwaltlicher Hilfe versichern. Dem Unfallopfer werden die eigenen Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung in der Regel ersetzt. Damit Unfallopfer schnell und problemlos zu ihrem Recht kommen, bietet die DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht einen neuen Service an: Unter www.schadenfix.de kann man den Unfallbogen online ausfüllen und direkt an einen Verkehrsrechtsanwalt senden. Dieser kümmert sich dann um alles Weitere.