28Mai/09

Vorsicht bei Hausarzttarifen

Unter diese Aufzählung fällt nach dieser Entscheidung nicht die Behandlung durch einen hausärztlichen Internisten, wenn nicht zuvor eine Überweisung stattgefunden hat. Für den Versicherten sei es erkennbar, da es sich bei dieser Auflistung um formale Kriterien handelt und es nicht auf die Art der Behandlung ankommt.

„Leider sind sich viele Privatversicherte über den Umfang ihres Versicherungsschutzes nicht im Klaren, insbesondere dann, wenn sie vermeintlich preiswerte Sondertarife abgeschlossen haben“, erklärt Rechtsanwalt Martin Wendt von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein. Bei Zweifeln über den Umfang des eigenen Versicherungsschutzes rät er zum einen, den eigenen Versicherungsvertrag gründlich zu studieren oder bei dem Versicherer nachzufragen, um unliebsame und teure Überraschungen zu vermeiden.

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des DAV benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 € pro Minute) oder man sucht selbst im Internet unter www.davvers.de.

27Mai/09

O-Ton: Schmerzensgeld für grundlosen Kindesentzug

Rechtsanwalt Swen Walentowski Deutsche Anwaltauskunft zu dem Fall.

O-Ton: Eine Mitarbeiterin eines Münchner Jugendamtes sah ein Mädchen mit einem blauen Auge auf einem Spielplatz. Sie dachte sofort, das Kind sei misshandelt worden. Sie brachte es in eine Klinik und dort haben die Ärzte bestätigt, dass die Verletzung nur von einer Misshandlung kommen kann. Die Eltern haben immer gesagt, dass es sich das Auge an einer Tür geschlagen hat. Erst nach rund vier Wochen war klar, dass das Mädchen nicht misshandelt worden war, es verbrachte also die ganze Zeit in staatlicher Obhut und nun verlangten die Eltern Schmerzensgeld und Schadensersatz von der Klinik. – Länge 28 sec.

Zu Recht, wie die München Richter urteilten. Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

 

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27Mai/09

Juristen wählen zu 28 Prozent FDP

Weit abgeschlagen in der Gunst der Juristen rangieren die Grünen mit 19 Prozent (bundesweit 11 Prozent) aber noch vor der SPD. Die Sozialdemokraten, denen auch die Bundesjustizministerin angehört, erhalten lediglich 17 Prozent (bundesweit 27 Prozent). Die Linkspartei kommt unter Juristen lediglich auf 4 Prozent (bundesweit 11 Prozent). Befragt wurden 2.607 Personen in 5 Berufsgruppen (Ärzte, Manager, Juristen, Lehrer, Verkäufer) im Zeitraum vom 7.-14. Mai.

27Mai/09

Ärzte wählen schwarz-gelb

Laut Emnid wählen Ärzte zu 21 Prozent Bündnis 90 / Die Grünen (bundesweit 11 Prozent), zu 16 Prozent Sozialdemokraten (bundesweit 27 Prozent), die im Kabinett die Bundesgesundheitsministerin stellen, und lediglich zu 4 Prozent die Linkspartei (bundesweit 11 Prozent). Befragt wurden 2.607 Personen in 5 Berufsgruppen (Ärzte, Manager, Juristen, Lehrer, Verkäufer) im Zeitraum vom 7.-14. Mai.