17Juni/09

Verkauf eines Oldtimers durch Privatperson

In dem von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall wollte der Kläger Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Oldtimerkauf geltend machen. Der Kläger hatte einen über das Internet angebotenen Oldtimer von einem privaten Verkäufer erworben. Zuvor wollte der Käufer jedoch sicherstellen, dass der verlangte Kaufpreis dem Wert des Fahrzeugs entsprach und verlangte die Erstellung eines Wertgutachtens durch einen Fachmann. Nachdem das Gutachten vorgelegt worden war, schlossen beide einen Kaufvertrag ab. Etwa ein Jahr später stellte der Käufer bei einem Werkstattbesuch fest, dass der Zustand des Wagens sehr viel schlechter war, als er aufgrund des Gutachtens angenommen hatte. Daraufhin klagte er auf Schadensersatz sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen den Fachmann, der damals das Gutachten erstellt hatte.

Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Entgegen der Meinung des Klägers, der Beklagte habe durch die Vorlage des Gutachtens die Garantie für den Zustand und die Beschaffenheit des Autos übernommen – somit auch die Verantwortung für Mängel –, liege der Fall hier anders: Hätte der Verkäufer das Fahrzeug von vornherein mit einem Bewertungsgutachten im Internet beworben, so hätte er damit kenntlich gemacht, dass er auch für die Richtigkeit des Gutachtens einstehen will. Da das Gutachten jedoch erst auf den ausdrücklichen Wunsch des Käufers eingeholt wurde, könne daraus nicht gleichzeitig ein Garantieversprechen des Verkäufers gefolgert werden. Auch vom beklagten Gutachter stehe dem Kläger kein Schadensersatz zu: Zum einen wurde das Gutachten aufgrund einer Wertbestimmung erstellt, und nicht zum Zweck einer verbindlichen Zustandsbeschreibung. Nichtsdestotrotz seien sowohl Zustand als auch Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung zutreffend gewesen, so der ebenfalls beklagte Gutachter. Ein schlechterer Zustand nach dem Kauf beruhe demnach auf der natürlichen Alterung des Fahrzeugs.

Worauf Sie noch beim Fahrzeugkauf und –verkauf insbesondere unter Privatpersonen achten müssen, erfahren Sie von Ihrem Verkehrsrechtsanwalt oder unter www.verkehrsrecht.de.

17Juni/09

Wartepflichtiger Radfahrer hat Schuld bei Unfall

Im vorliegenden Fall wollte eine Radfahrerin an einer Kreuzung eine Vorfahrtstraße überqueren. Beim Überqueren der Fahrbahn kollidierte sie mit einem vorfahrtberechtigten Auto und zog sich beim Sturz Verletzungen zu. Daraufhin erhob die Radfahrerin Klage gegen den Autofahrer.

Nachdem das Landgericht die Klage abgelehnt hatte, wurde dieses Urteil vom Oberlandesgericht Köln nochmals bestätigt: An der betreffenden Kreuzung befänden sich zwar für die vorfahrtberechtigten Fahrzeuge Warnhinweise, neben einem Warnblinklicht, das auf einen kreuzenden Fußgängerüberweg hinweist, auch ein Warnschild „Radfahrer kreuzen“. Dies bedeute aber nicht, dass Fahrzeuge, die sich auf der Vorfahrtstraße befinden, zum Warten verpflichtet seien. Die Warnschilder verpflichteten lediglich zu erhöhter Aufmerksamkeit. Zudem habe die Radfahrerin das auf dem Fahrradweg angebrachte Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ missachtet. Den Autofahrer treffe in diesem Fall also keine Schuld: Zum einen wurde bei der Beweisaufnahme keine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt, zum anderen durfte er darauf vertrauen, dass die Radfahrerin sein Vorfahrtrecht beachten würde.

Verkehrsrechtsanwälte und weitere Informationen findet man unter www.verkehrsrecht.de oder unter 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis: 14 Cent/min).

16Juni/09

O-Ton: Bewertungsgutachten ist keine Garantie

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Etwa ein Jahr später hat sich herausgestellt, beim Werkstattbesuch, dass der Zustand des Wagens sehr viel schlechter war, als der Käufer aufgrund des Gutachtens angenommen hatte. Was macht er? Er klagt dann auf Schadensersatz und zwar nicht nur gegen den Verkäufer, sondern auch gegen den Gutachter. – Länge 15 sec

Allerdings ohne Erfolg – das Gutachten war erst auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers erstellt worden. Das sei kein Garantieversprechen. Und auch der Gutachter musste keinen Schadenersatz zahlen, er hatte sein Arbeit aufgrund einer Wertbestimmung vorgelegt und nicht zum Zweck einer verbindlichen Zustandsbeschreibung. Nachzulesen unter www.verkehrsrecht.de

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16Juni/09

O-Ton: Mietwagen nach Unfall

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins rät Unfallopfern daher:

O-Ton: Sie haben eine Erkundigungspflicht, Sie dürfen nicht zum erstbesten Autovermieter gehen, sie müssen Alternativangebote einholen. Denn Ihnen steht grundsätzlich nicht das Recht zu, zu irgendeinem Tarif und auch zu dem überhöhten Unfallersatztarif einen Wagen anzumieten. – Länge 15 sec.

Sonst kann die gegnerische Versicherung die Übernahme der Mietwagenkosten kürzen oder verweigern. Unter www.schadenfix.de kann man seinen Unfall ganz einfach mit anwaltlicher Hilfe und elektronischen Unfalldatenbögen abwickeln.

 

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16Juni/09

O-Ton+Magazin: Radfahrer trägt Alleinschuld bei Unfall

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Dennoch hat die Fahrradfahrerin Klage gegen den Autofahrer erhoben, aber das berlandesgericht Köln hat festgestellt, dass sie zu einhundert Prozent für den Unfall verantwortlich ist. Das heißt auch, dass sie einhundert Prozent des Schadens tragen muss. – Länge 15 sec.
 
Mehr zu diesem Thema findet man unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Wartepflichtiger Radfahrer trägt Alleinschuld beim Unfall

Anmod: Auf Radfahrer als „schwächere“ Verkehrsteilnehmer müssen vor allem Autofahrer besonders achten. Doch Radler können sich nicht darauf verlassen, immer Vorfahrt zu bekommen. Ein Radfahrer, der eine Vorfahrtsstraße überqueren möchte, trägt bei einem Unfall die alleinige Schuld.

Beitrag:

Die Situation war eindeutig: Der Autofahrer hatte Vorfahrt, die Radlerin nicht. Und es kam wie es komme musste – zum Crash. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Dennoch hat die Fahrradfahrerin Klage gegen den Autofahrer erhoben, aber das Oberlandesgericht Köln hat festgestellt, dass sie zu einhundert Prozent für den Unfall verantwortlich ist. Das heißt auch, dass sie einhundert Prozent des Schadens tragen muss. – Länge 15 sec.

Die Begründung der Richter war eindeutig: Für die Radler gelten die gleichen Rechte und Pflichten auf der Straße. Daran ändert auch ein Schild nichts, dass auf die Pedalritter hinweist:

O-Ton: Sie haben keine anderen Rechte als die anderen Verkehrsteilnehmer. Das gilt auch in diesem Fall. Da stand ein Schild für die Vorfahrtsberechtigten ´Fahrradfahrer kreuzen´. Das heißt aber nicht, dass die Autos, die sich auf der Vorfahrtsstraße befinden, zum Warten verpflichtet sind. – Länge 15 sec.

Zudem habe die Radfahrerin das auf dem Fahrradweg angebrachte Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ missachtet, urteilten die Richter. Den Autofahrer treffe in diesem Fall also keine Schuld: Zum einen wurde bei der Beweisaufnahme keine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt, zum anderen durfte er darauf vertrauen, dass die Radfahrerin sein Vorfahrtrecht beachten würde. Bettina Bachmann über die generellen Pflichten eines Radlers:

O-Ton: Er muss auch rote Ampeln respektieren, er darf Einbahnstraßen nicht in entgegengesetzter Richtung fahren und er muss die Vorfahrt achten. – Länge 8 sec

Mehr zu diesem Thema wie auch den passenden Verkehrsrechtsanwalt in der Nähe findet man unter www.verkehrsrecht.de oder unter 0 18 05 / 18 18 05.

Absage

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