13Aug./09

O-Ton: Wenn der Wind ums Cabrio pfeift

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsanwälte des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Deswegen hat auch das Landgericht Coburg entschieden, dass der Käufer eines Luxuscabrios im Werte von 98.000 Euro das Cabrio dann zurückgeben kann, wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, diese Pfeifgeräusche abzustellen. D.h. er konnte von seinem Kaufvertrag zurücktreten. – Länge 18 sec.

Der Verkäufer hatte stets behauptet, es sei kein Mangel des Fahrzeugs. Der Pkw entspreche „dem Stand der Serie“. Nachzulesen unter www.verkehrsrecht.de.

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O-Ton  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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13Aug./09

O-Ton: Bei Ausfahrt kein „rechts vor links“

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der fließende Verkehr hat grundsätzlich Vorrang. Wenn ich einbiege, dann gilt der Grundsatz „rechts vor links“ nicht, wenn ich aus einer Ausfahrt komme und nicht aus einer Straße. – Länge 12 sec.

Schnelle und unkomplizierte Hilfe findet man unter www.schadenfix.de, einem Service der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.

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O-Ton  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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12Aug./09

Kollegengespräch (lang + kurz): Fotoplattform Polylooks

Thorsten Fleischhauer von Polylooks antwortet dazu auf folgende Fragen:

1.    Thorsten Fleischhauer, Sie sind für Polylooks mitverantwortlich, was für Bilder kann ich den genau bei Polylooks anbieten?
2.    Die Bilder können auf Ihrer Plattform aber nicht nur verkauft werden, oder?
3.    Das heißt jeder, der einen digitalen Fotoapparat hat und nicht nur mit dem Handy knipst, kann mitmachen?
4.    Wenn ich als Interessent dann eines dieser Bilder kaufen möchte, mit welchen Preisen muss ich denn rechnen?
5.    Jetzt weiß ich als Journalist ja, dass ich nicht einfach alle Bilder veröffentlichen darf – gibt es da bei Ihnen auch bestimmte Regeln?

Abmoderation:
www.polylooks.de – so heißt die neue Online-Bildagentur der Deutschen Telekom. Für ein paar Euro können Sie da Bilder kaufen – oder mit Ihren Urlaubsfotos aus diesem Jahr die Urlaubkasse für’s nächste Jahr aufbessern.

 

Langfassung Kollegengespräch Polylooks: 

Anmoderation:
Unter der Sonne liegen, den Urlaub genießen und ganz nebenbei noch Geld verdienen. Genau das das geht seit ein paar Wochen mit Polylooks – der neuen Online-Bildagentur der Deutschen Telekom. Hier können Sie Ihre Fotos nicht nur Freunden zeigen und darüber diskutieren – nach dem Urlaub kann der Sonnenuntergang jetzt auch bares Geld bringen.

Thorsten Fleischhauer von Polylooks antwortet dazu auf folgende Fragen:

1.    Thorsten Fleischhauer, Sie sind für Polylooks Mit-Verantwortlich, was ist Polylooks denn genau?
2.    Kann denn jeder, der einen digitalen Fotoapparat hat und nicht nur mit dem Handy knipst, Bilder auf Polylooks verkaufen?
3.    Was kann ich als denn da als Verkäufer so verdienen?
4.    Die Bilder können auf Ihrer Plattform aber nicht nur verkauft werden, oder?
5.    Jetzt weiß ich als Journalist ja, dass ich nicht einfach alle Bilder veröffentlichen darf – gibt es da bei Ihnen auch bestimmte Regeln?
6.     Wie komm’ ich als Käufer denn an ein Foto – und was kostet mich das?
7.    Alles klar. Zum Schluss interessiert mich noch, was den zur Zeit die gefragtesten Motive sind

Abmoderation:
www.polylooks.de – so heißt die neue Online-Bildagentur der Deutschen Telekom. Für ein paar Euro können Sie da Bilder kaufen – oder mit Ihren Urlaubsfotos aus diesem Jahr die Urlaubkasse für’s nächste Jahr aufbessern.

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Kollegengespräch (kurz 1´40) und Kollegengespräch (lang 3´15) (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.    

 

12Aug./09

Geschäftsführung haftet bei Daten-Missbrauch

Er muss kontrollieren, ob die Sicherheit der Daten garantiert ist. Werden die Informationen nicht mit dem Computer bearbeitet, sondern in Ordnern abgeheftet, muss die Geschäftsführung bei mehr als 19 zugangsberechtigten Kollegen aktiv werden.

Wer selbst jedoch Adresshändler ist oder einem anderen Berufszweig angehört, der besonders sensible Daten verwaltet, muss sich schon als Einmann-Firma nach einem Experten umzusehen. Ansonsten können Bußgelder bis zu 25.000 Euro fällig werden. Verstöße gegen das Datenschutzgesetz können mit 150.000 Euro, in besonders krassen Fällen sogar mit bis zu 250.000 Euro zu Buche schlagen.

12Aug./09

Experte: Mitarbeiter für Datenschutz sensibilisieren

Oft könnten Mitarbeiter sensible Daten problemlos kopieren, hier müssten mit entsprechenden Softwareprogrammen technische Hürden errichtet werden. „Mit einer solchen Lösung können Sie nicht nur protokollieren, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat. Sie können auch festlegen, dass eine Datei zwar in einem Ordner geöffnet, aber nirgends sonst gespeichert und hineinkopiert werden darf“, sagte Mathematiker Dr. Daldrop, Geschäftsführer der Tintrup Computer GmbH. Schon mit einer einfachen Windows-Lösung ließen sich zentral und im Netzwerk Gruppenrichtlinien festlegen, die jeden Zugriff genau einstellen und protokollieren.

Falls im Unternehmen ein Betriebsrat gewählt sei, müsse die Arbeitnehmervertretung aber vorher konsultiert werden. Nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gebe es ein Mitspracherecht bei der „Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen“.