27März/11

Seat plant 2011 bis zu zehn Prozent Absatzwachstum

 Die spanische VW-Tochter Seat will 2011 deutlich mehr Fahrzeuge verkaufen. „Wir wollen unseren Vorjahresabsatz von rund 340.000 Einheiten sicherlich steigern – etwa um acht bis zehn Prozent – und zwar mit den existierenden Modellen“, sagt Markenchef James Muir im Gespräch mit der Fachzeitschrift Automotive News Europe. „Wir können uns vorstellen, vom Ibiza ST 45.000 Einheiten im Jahr zu verkaufen. Und der Alhambra liegt mit 20.000 Einheiten, die wir Stand heute (für das Gesamtjahr) erwarten können, schon jetzt klar über Plan. Das ist auch ein Beweis dafür, dass unsere Marke an Kraft gewinnt“, betonte Muir.

Seat will auch seine Belegschaft ausbauen. Muir: „Wir haben den Boden erreicht, wir beschäftigen derzeit 13.500 Mitarbeiter weltweit und müssen wieder anfangen zu rekrutieren. Bis Jahresende werden wir 300 bis 800 Mitarbeiter neu einstellen. Und in Spanien sind das schon signifikante Zahlen, wenn man bedenkt, dass die Arbeitslosigkeit bei 20 Prozent liegt. Und bei Menschen unter 30 Jahren sogar bei 40 Prozent.“

Muir weiter: „Wir nutzen das Jahr 2011, um weiter unsere Hausaufgaben zu machen – vor allen in Bereichen wie der Händlernetzentwicklung und dem Flottenvertrieb.“ Für das kommende Jahr plant Seat eine Modelloffensive: „Das wird ein reinstes Produktfeuerwerk mit gleich vier Neuheiten: dem neuen Leon, einem komplett neuen Einstiegsmodell, einer viertürigen Limousine und einer starken Produktaufwertung des Ibiza“, so Muir.

Bis 2018 will Seat weiter wachsen. Muir: „Die im Rahmen der Strategie 2018 genannten Absatzziele von weltweit 800.000 Einheiten stellen wir keineswegs in Abrede. Wir wollen dann mehr als doppelt so viele Seat verkaufen wie 2008 – und gleichzeitig eine Kapitalrendite von 15 Prozent erzielen.“ Im vergangenen Jahr verbuchte die notorisch defizitäre Marke einen Verlust von 311 Millionen Euro. Schon im übernächsten Jahr soll sie laut VW-Vorstand und Seat-Aufsichtsratschef Franzisco Javier Garcia-Sanz die Gewinnschwelle überschreiten.

25März/11

Saab sucht Kooperationspartner und will Auftragsfertiger werden

Scheidender CEO Jonsson: Globaler Absatz soll 2011 bei 80.000 Einheiten liegen, Absatzziel 2012 bei 120.000 Saab; Gewinnschelle liege bei 85.000 Einheiten

Saab sucht zur Realisierung eines künftigen Einstiegsmodells einen Kooperationspartner: „Wir sprechen gerade mit mehreren Herstellern darüber, eine Plattform und Antriebstechnologie für ein künftiges Einstiegsmodell“, sagt Saab-Chairman Victor Muller im Gespräch mit der Fachzeitschrift Automotive News Europe. Die schwedische Marke wolle das Modell „so schnell wie möglich realisieren, frühestens 2014“ werde es auf den Markt kommen. „Es sollte die Größe eines Audi A1 haben. Wir könnten sicher 30.000 bis 50.000 Einheiten davon verkaufen“, so Muller weiter. Der Preis für das künftige Einstiegsmodell soll nach derzeitigen Unternehmensvorstellungen bei rund 20.000 Euro liegen.

Kredite zur Realisierung dieser Investition will Muller nicht aufnehmen. Muller: „Wir müssen dafür nicht zur Bank gehen. Wir haben einen großen Aktivposten mit unserem Werk in Trollhättan. Die Kapazität liegt hier bei 190.000 Einheiten. Wir könnten als Auftragsfertiger agieren“, so Muller. Konkrete Aufträge oder Verhandlungen nannte Muller aber noch nicht.

Saab-Markenchef Jan-Ake Jonsson gab ungeachtet der hohen Verluste für 2010 im Gespräch mit Automotive News Europe ambitionierte Absatzziele aus: „Wir wollen dieses Jahr 80.000 Saab verkaufen und 2012 dann 120.000. Unser Business-Plan basiert auf niedrigen Absatzzahlen. Wir brauchen nur 85.000 Einheiten, um die Gewinnschwelle zu erreichen.“ Im vergangenen Jahr verkaufte Saab weltweit weniger als 40.000 Autos. Jonsson wird Mitte Mai das Unternehmen verlassen, dann übernimmt Muller kommissarisch die Führung von Saab.

25März/11

Magazin: Sichere Passwörter

 Eigentlich ist es am Computer wie im richtigen Leben. Der große Unterschied ist aber: Im Netz vertrauen wir intime Dinge Menschen an, die wir sonst nicht einmal nach dem Weg fragen würden. Oder: Beim Verlassen der Wohnung wird selbstverständlich abgeschlossen. Im Netz bewegen wir uns so häufig ungeschützt und lassen kleine Vorsichtsregeln außer Acht.

Beitrag:

Immer wieder liest man davon, dass Passwörter geknackt werden. Kein Wunder, denn die beliebtesten Zugangscodes lauten 1,2,3,4 oder I love you. Da muss man kein großer Hacker sein, um die zu knacken. Christian Funk, Virenanalyst bei Kaspersky Lab rät daher immer zu komplizierten Passwörtern, die nicht aus dem Wörterbuch entnommen sind:

O-Ton:

Genau, das ist für viele das Problem. Ich muss mir so unterschiedliche Passwörter merken – fürs Online-Shopping, für Geldgeschäfte, fürs E-Mail-Konto, für soziale Netzwerke. Wie komme ich da raus – und habe überall ein sicheres Passwort?

O-Ton:

In der Praxis könnte das so aussehen: Die Anfangsbuchstaben des Satzes „Ich höre gern Radio“ sind IHGR – die müssen dann nur noch ergänzt werden, beispielsweise mit „MB“ für meine Bank und einigen Sonderzeichen. Und: Je länger das Passwort – desto besser.

Mehr Informationen zum Thema unter Kaspersky.de.

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Magazin

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24März/11

O-Ton + Magazin: Obduktionspflicht bei toten Kindern

Nach dem gewaltsamen Tod des kleinen Kevin in Bremen hat die Hansestadt als erstes Bundesland ein Gesetz auf den Weg gebracht. Danach werden alle Kinder, die unter ungeklärten oder für den Arzt nicht sofort erkennbaren Umständen gestorben sind, obduziert. Weitere Bundesländer sollten dem Beispiel folgen, hofft die Deutsche Kinderhilfe.
Rolf Stöckel, Vorstandssprecher der Deutschen Kinderhilfe, über die Zahl von nicht erkannten Misshandlungen:

O-Ton: Wir schätzen, dass es 32 bis 40 Fälle im Jahr in Deutschland gibt. Das wären zwischen fünf und zehn Prozent von über 400 Fällen von plötzlichem Kindstod – dass das unnatürliche Ursachen hat, etwa Ersticken oder Schütteln – und dass das eben durch reinen Augenschein des Arztes nicht feststellbar ist. – Länge 16 sec.

Eine Pflicht zur Obduktion würde dagegen nach Ansicht der Kinderhilfe helfen, solche Fälle aufzuklären.

Magazin: Obduktionspflicht bei toten Kindern

Für Eltern ist es das Schlimmste, wenn ihr Kind morgens tot im Bett liegt. Aber: Es gibt immer wieder ungeklärte Fälle. Nach dem gewaltsamen Tod des zweijährigen Kevin in Bremen hat die Hansestadt als erstes Bundesland nun ein Gesetz auf den Weg gebracht. Danach werden alle Kinder, die unter ungeklärten oder für den Arzt nicht sofort erkennbaren Umständen gestorben sind, obduziert. Weitere Bundesländer sollten dem Beispiel folgen, hofft die Deutsche Kinderhilfe.

Beitrag:

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Rolf Stöckel, Vorstandssprecher der Deutschen Kinderhilfe:

O-Ton: Wir haben im Jahr etwa 400 Todesfälle bei Kindern unter 15 Jahren, die mit plötzlichem Kindstod oder nicht erklärbarer Todesursache begründet sind. Und insofern halten wir es für sinnvoll, dort noch einmal nachzuhaken. – Länge 15 sec.

In Deutschland gibt es keine weiteren detaillierten Erhebungen – im Gegensatz zu Schweden, Österreich oder Großbritannien. Etwa zehn Prozent, so die Schätzungen, der Todesfälle sind unnatürlich und werden manchmal auch von den Medizinern nicht sogleich per Augenschein erkannt:

O-Ton: Weil in Deutschland jeder Arzt, der gerade die Uni verlässt, den Totenschein ausfüllen kann und damit die Todesursache ja festlegt. – Länge 8 sec.

Nach Bremen läuft die Debatte über eine Obduktionspflicht derzeit auch in Thüringen – denn die entsprechenden Gesetze sind Ländersache. Die frühere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kennt die Debatte und die damit verbundenen Vorschläge bereits seit längerem:

O-Ton: Der eine geht eher in einen medizinischen Bereich, dass nämlich nicht mehr jeder Hausarzt befugt sein soll, einen Leichenschein auszustellen. Sondern die Vorstellung ist, dass es dafür einer besonderen Ausbildung bedarf und dass eben nur spezialisierte Ärzte das machen können sollen. – Länge 17 sec.

Die Ministerrunden diskutieren noch weitere Aspekte, auch das Thema Geld spielt eine Rolle. Für die Kinderhilfe steht fest: Eine Pflicht zur Obduktion würde helfen, Fälle aufzuklären, in denen Kinder möglicherweise zu Tode geschüttelt oder erstickt worden seien. Rolf Stöckel ist daher überzeugt:

O-Ton: Dass eine solche Obduktionspflicht wesentlich dazu beitragen wird, dass es vielleicht weniger Fälle gibt von Kindstötungen, weil Eltern wissen: Das kommt hinterher raus. – Länge 9 sec.

Absage.

O-Ton und Magazin

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24März/11

Sturz im Altersheim – Pflegeeinrichtung muss nicht haften

Coburg/Berlin (DAV). Die Pflicht eines Pflegeheims zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der ihm anvertrauten Bewohner ist auf die „üblichen Maßnahmen“ begrenzt. Die Würde, die Interessen und die Bedürfnisse der Bewohner sind dabei zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund wurde die Klage einer gesetzlichen Krankenkasse gegen ein Pflegeheim wegen des Sturzes eines Heimbewohners abgewiesen. Über das Urteil des Landgerichts Coburg vom 16. März 2010 (AZ: 11 O 660/09) informiert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der im Jahr 1925 geborene Bewohner eines Pflegeheims stürzte beim Wechsel der Inkontinenzeinlage. Der Mann hatte zahlreiche körperliche Gebrechen, wodurch sich beim Gehen und auch beim Stehen eine gewisse Unsicherheit ergab. Die gesetzliche Krankenkasse des Heimbewohners forderte vom Pflegeheim über 8.000 Euro Behandlungskosten, die infolge des durch den Sturz verursachten Bruches entstanden waren. Die Krankenkasse vertrat die Auffassung, die mit dem Wechseln der Inkontinenzeinlage befasste Pflegekraft hätte weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen treffen müssen. Das Pflegeheim hielt dagegen, dass die Inkontinenzversorgung des Mannes entsprechend seinem eigenen Wunsch immer auf die gleiche Weise durchgeführt worden sei. Der Bewohner habe sich dazu an das Bett gestellt und mit beiden Händen am Nachtkästchen abgestützt und auch mitgeholfen. So sei ohne jegliche Zwischenfälle längere Zeit verfahren worden.

Das Gericht wies die Klage der gesetzlichen Krankenkasse zurück. Die Pflicht des Pflegeheims zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der ihm anvertrauten Bewohner beschränke sich auf die üblichen Maßnahmen. Im vorliegenden Einzelfall habe der Mann bis zum Unfallzeitpunkt beim Gehen oder Stehen nicht gestützt werden müssen. Daher hätte sich für das Personal des beklagten Pflegeheims keine Notwendigkeit zu weiteren Sicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Inkontinenzpflege ergeben. Die Beweisaufnahme ergab vielmehr, dass der Heimbewohner bis zu seinem Sturz nicht einmal beim Laufen Unterstützung durch das Pflegepersonal benötigte.

Informationen: www.arge-medizinrecht.de