07Apr./11

Keine Schadensersatzpflicht für den Veranstalter eines Bundesligaspiels

Frankfurt a. M./ Berlin (DAV). Der Veranstalter eines Fußballbundesligaspiels muss keinen Schadensersatz an einen Geschädigten zahlen, der im Stadion angeblich von einem Feuerwerkskörper verletzt wurde. Er sei seiner Sicherungspflicht „gerade noch“ nachgekommen, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am 24. Februar 2011 (AZ: 3 U 140/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Während eines Bundesligaspiels explodierte angeblich neben dem Ohr des Klägers mindestens ein Feuerwerkskörper. Dadurch leidet er nun an dauernden Hörschäden, Kopfschmerzen, Schwindelanfällen und Schlafstörungen.

Das OLG entschied, dass die Veranstalterin des Bundesligaspiels „gerade noch“ ihrer Sicherungspflicht nachgekommen sei. Zwar handelte es sich bei dem betreffenden Bundesligaspiel um ein „Risikospiel“, da es zuvor häufiger zu Ausschreitungen zwischen beiden Fanblöcken gekommen war, dennoch habe die Beklagte nach den üblichen Sicherheitsstandards gehandelt. Alle Zuschauer wurden beim Betreten des Stadions besonders auf das Mitführen von Feuerwerkskörpern kontrolliert. Die Gästefans wurden beim Betreten des Stadionblocks außerdem ein zweites Mal auf Feuerwerkskörper überprüft. Eine dritte Kontrolle erging stichprobenartig. Dass die Veranstalterin auf moderne Hilfsmittel, wie Metalldetektoren und Scanner verzichtete, sei ihr hingegen nicht vorzuwerfen, da sich die Kontrollen nach den Standards nationaler und internationaler Spiele richteten.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

07Apr./11

Mietsicherheit nicht für Anwaltskosten

Duisburg/Berlin (DAV). Ein Vermieter darf die vom Mieter hinterlegte Mietsicherheit nicht dafür verwenden, die Kosten für eine Rechtsverteidigung zu begleichen, die aufgrund einer unberechtigten gerichtlichen Inanspruchnahme durch den Mieter entstanden sind. Über diese Entscheidung des Landgerichts Duisburg vom 18. Mai 2010 (AZ: 13 S 58/10) informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

In einer Mietwohnung kam es zu einem Wasserschaden. Der Mieter kündigte und klagte auf Schadensersatz. Außerdem forderte er die Rückgabe des zugunsten des Vermieters verpfändeten Sparbuches, das er bei Vertragsabschluss als Mietsicherheit zur Verfügung gestellt hatte. Der Vermieter behielt das Sparbuch jedoch. Er ging davon aus, dass er nach dem Gerichtsverfahren einen Anspruch auf Erstattung der Kosten seiner Rechtsverteidigung habe.

Das Gericht lehnte jedoch ein Zurückbehaltungsrecht des Vermieters ab. Eine Mietsicherheit diene der Absicherung von Mietausfällen, der Sicherung von Ansprüchen auf Durchführung von Schönheitsreparaturen und auf Schadensersatz für den Fall, dass der Mieter die Wohnung beschädige. Dagegen sei es nicht Sinn der Mietsicherheit, die Kosten einer Rechtsverteidigung des Vermieters zu sichern, sollte dieser vom Mieter ungerechtfertigt gerichtlich belangt werden. Hinzu komme, dass der Anspruch auf eine solche Kostenerstattung in der Regel erst nach der gerichtlichen Entscheidung fällig sei. Der Vermieter sei aber nicht berechtigt, die Kaution so lange zurückzuhalten, bis diese Kostenerstattungsansprüche fällig würden. Es sei kein Grund ersichtlich, so die Richter, weshalb der Vermieter besser gestellt sein sollte als etwaige andere Gläubiger des Mieters.

Informationen: www.mietrecht.net

07Apr./11

Solaranlage darf auf denkmalgeschütztes Haus

Berlin (DAV). Auch auf ein denkmalgeschütztes Haus darf unter bestimmten Umständen eine Solaranlage montiert werden. So entschied das Verwaltungsgericht Berlin am 9. September 2010 (AZ: VG 16 K 26.10) in einem Fall, in dem es um eine Anlage für Brauchwasser ging.

Die Eigentümer eines 1928 erbauten Hauses wollten auf dem Dach eine Solaranlage anbringen. Das Gebäude ist Teil einer von siebzehn Architekten aus ganz Deutschland errichteten Versuchs- bzw. Mustersiedlung. Die Siedlung zeichnet sich unter anderem durch sehr unterschiedlich gestaltete Dächer aus. Die damalige Kontroverse hierüber ist als „Zehlendorfer Dächerkrieg“ in die Architekturgeschichte eingegangen. Die Denkmalbehörde lehnte die Installation der Solaranlage mit der Begründung ab, sie würde auf Jahre zu einer erkennbaren Veränderung an der erhaltenswerten Originalsubstanz des Hauses führen. Das Fassadenbild mit seinen zeittypischen Einzelheiten gelte es unbeeinträchtigt zu bewahren. Zudem bestehe die Gefahr einer negativen Vorbildwirkung für die gesamte Siedlung.

Das sahen die Richter anders. Gründe des Denkmalschutzes stünden der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung nicht entgegen. Der Aspekt der Stärkung erneuerbarer Energien sei bei der erforderlichen Interessenabwägung zu berücksichtigen. Bei der Abwägung komme es auf die Bedeutung und den Wert des denkmalgeschützten Gebäudes an, auf die konkrete Ausgestaltung von Dach und Solaranlage sowie deren Einsehbarkeit. Hinzu komme der ökologische und ökonomische Nutzen.

Die Solaranlage sei auf der schlecht einsehbaren Gartenseite des Daches montiert. Darüber hinaus könne das Spitzdach nicht auf einen Blick zusammen mit den Flachdächern der Waldsiedlung erfasst werden. So beeinträchtige die Anlage nicht den Zeugniswert der Dachlandschaft für den „Zehlendorfer Dächerkrieg“. Darüber hinaus sei die Einheitlichkeit der Dachgestaltung der übrigen Häuser zwischenzeitlich durch Aufbauten wie etwa Antennen weitgehend verloren gegangen. Schließlich führe der im Grundgesetz verankerte Umweltschutz dazu, dass Einschränkungen im Erscheinungsbild eines Denkmals unter dem Gesichtspunkt Energieeinsparung eher hinzunehmen seien.

Informationen: www.mietrecht.net

04Apr./11

Höhn: Elektromotor für Porsche „absolut notwendig“

Berlin – Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn hält den Elektromotor auf Dauer auch in einem Porsche für unabwendbar. „Langfristig, glaub ich, ist das absolut notwendig“ sagte Höhn am Montagabend in der Sat.1-Sendung „Eins gegen Eins“. Deutschland und gerade das nun von den Grünen regierte Automobilland Baden-Württemberg müssten auf den Elektromotor setzen.

„Wenn man nicht rechtzeitig die Innovationen einleitet, das haben wir in Amerika gesehen, dann gefährdet man die Arbeitsplätze“, warnte Höhn. Auch Sportwagenfahrer müssten im Übrigen beim Elektroantrieb auf nichts verzichten: „Der Elektromotor ist so schnell an der Ampel“, da komme ein konventionelles Auto „gar nicht hinterher“.

04Apr./11

Höhn sagt Benzinpreis von umgerechnet fünf Mark voraus

Berlin – Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn sagt einen Benzinpreis von umgerechnet fünf Mark je Liter voraus. „Ich glaube, dass wir diesen Spritpreis bekommen durch einen steigenden Ölpreis“, betonte Höhn am Montagabend in der Sat.1-Sendung „Eins gegen Eins“. Dieser sei „dramatisch angestiegen“ und werde auch von Spekulanten in die Höhe getrieben. Daher werde es „eher in diese Richtung gehen.“

„Wir müssen diesen Spekulanten das Handwerk legen, denn die Menschen werden mit diesen steigenden Ölpreisen nicht mehr fertig werden“, warnte Höhn und fügte hinzu: „Das wird eine totale schwierige soziale Frage“. Daher müsse man beim Benzinverbrauch, aber auch bei den Heizungen „viel effizienter werden“. Die richtige Devise laute: „Weg vom Öl, bevor das Öl uns verlässt“.

Die Forderung der Grünen nach einem Benzinpreis von fünf Mark auf ihrem Magdeburger Parteitag 1998 hatte bundesweit für Wirbel gesorgt.