19Apr./11

O-Ton: Verkehrsbußen in anderen europäischen Staaten

 Die erste Reisewelle des Jahres rollt jetzt zu Ostern, viele zieht es ins nahe europäische Ausland. Doch in einigen Ländern drohen drastische Strafen bei Verkehrssünden. Bei Geschwindigkeitsübertretungen kann in anderen Ländern ein komplettes Monatsgehalt fällig werden. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

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O-Ton:

Teilweise drohen auch bei nicht sofortiger Bezahlung der Geldbuße erhebliche Erhöhungen. In Griechenland verdoppeln sich ohnehin schon verhältnismäßig hohen Bußgelder, falls sie nicht innerhalb von zehn Tagen bezahlt werden.

19Apr./11

O-Ton: Radfahrer missachtet Vorfahrt: Alleinschuld bei Unfall

 Verstößt ein Radfahrer gegen die Vorfahrtsregeln und verursacht so einen Unfall, haftet er in der Regel allein für den Unfall. Das entschied das Oberlandesgericht Köln. In dem Fall hatte eine Radfahrerin eine Vorfahrtstraße überquert und war mit einem Auto kollidiert.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, schildert den Fall der Radfahrerin:

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O-Ton: Sie möchte dann Geld von der Autofahrerin. Aber ihre Klage wurde dann in letzter Instanz vom Oberlandesgericht Köln abgewiesen, weil sie eine Vorfahrtsstraße überquert hatte. Und sie sich dort natürlich besonders vergewissern muss, dass kein Auto kommt und es nicht zu einem Zusammenstoß kommt. Den muss sie vermeiden. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

19Apr./11

O-Ton + Magazin: Großmarkt haftet nicht für Unfall auf seinem Parkplatz

 Beschädigt jemand auf dem Parkplatz eines Großmarktes ein anderes Auto und wendet sich dann, um den Eigentümer durch Ausrufen ermitteln zu lassen, an eine Markt-Mitarbeiterin, muss sich diese nicht seine Personalien geben lassen. Der Großmarkt haftet daher auch dann nicht, wenn der Geschädigte den Ausruf nicht hört und sich der Unfallverursacher später nicht mehr ermitteln lässt. So entschied das Amtsgericht München.

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins über den Fall:

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O-Ton: Als dann der Eigentümer des Wagens zu seinem Auto kommt und den Schaden feststellt, geht er empört zum Großmarkteigentümer zurück und sagt: „Ihr hättet doch die Daten des Unfallverursachers aufnehmen müssen. Da Ihr das nicht gemacht habt und jetzt auch derjenige, der mein Auto beschädigt hat, nicht mehr zu ermitteln ist, möchte ich von Euch den Schaden ersetzt bekommen. – Länge 20 sec.

Der geschädigte Autobesitzer klagte. Ohne Erfolg. Mehr Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.

Magazin: Großmarkt haftet nicht für Unfall auf seinem Parkplatz

Es klingt kompliziert – und am Ende war es das auch. Auf dem Parkplatz eines Großmarktes rammte ein Auto einen anderen Wagen. Der Unglücksfahrer wandte sich dann an eine Marktmitarbeiterin. Sie sollte den Eigentümer durch Ausrufen ermitteln und ihn auf den Parkplatz holen. Doch dann kam alles anders als ursprünglich gedacht …. Hier ist der ganze Fall, den das Amtsgericht München entscheiden musste.

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Beitrag:

Sicher: So etwas passiert sicher häufig auf Parkplätzen. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Autofahrer beschädigt beim Ausparken ein anderes Fahrzeug und er möchte den Halter ermitteln, weil er sich ja nicht der Unfallflucht schuldig machen möchte. Er geht also in den Großmarkt zurück und bittet an der Theke darum, dass der Halter ausgerufen wird. Also das Kennzeichen wird bekannt gegeben. – Länge 19 sec.

Der Stoßfänger und ein Kotflügel waren eingedrückt und zerkratzt, auch der vordere linke Scheinwerfer war beschädigt. Doch auf die Durchsage meldet sich niemand.

O-Ton: SFX

Also wird die Nummer ein weiteres Mal genannt – wieder ohne Erfolg.

O-Ton: Und als dann der Eigentümer des Wagens zu seinem Auto kommt und den Schaden feststellt, geht er empört zum Großmarkteigentümer zurück und sagt: „Ihr hättet doch die Daten des Unfallverursachers aufnehmen müssen. Da ihr das nicht gemacht habt und jetzt auch derjenige, der mein Auto beschädigt hat, nicht mehr zu ermitteln ist, möchte ich von Euch den Schaden ersetzt bekommen. – Länge 20 sec.

Der geschädigte Autobesitzer klagte. Ohne Erfolg. Der Unfall habe sich rein zufällig auf dem Marktgelände ereignet – die Mitarbeiterin an der Theke habe die Nummer zweimal ausgerufen, so die Richter. Das sei genug, auch hätte sie nicht einmal einen Anspruch darauf gehabt, dass der Mann ihr seine Personalien mitteilt. Mehr Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.

Absage.

18Apr./11

Niedersachsen plädiert für härtere Strafen bei Sexualdelikten

Schünemann greift Leutheusser-Schnarrenberger bei Vorratsdatenspeicherung erneut an

Berlin – Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hat sich für härtere Strafen bei Sexualdelikten ausgesprochen und das neue Therapieunterbringungsgesetz als „nicht ausreichend“ charakterisiert. „Der Opferschutz muss vorne stehen, deshalb müssen wir eine nachträgliche Sicherungsverwahrung haben“, sagte der Christdemokrat am Montagabend in der Sat.1-Sendung „Eins gegen Eins“. Er fügte nach dem Ermittlungserfolg der Soko Dennis hinzu: „Wer hier eine Gefährdung darstellt, der muss meiner Ansicht nach weggeschlossen werden.“
Zugleich erneuerte Schünemann seine Kritik an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bei der Vorratsdatenspeicherung: „Wir brauchen auf jeden Fall Mindestspeicherfristen, damit auch im Bereich Kinderpornographie die Straftäter dingfest machen können. Denn das ist meist eine Straftat, die dann zu sehr viel schwereren Straftaten führt „.

Nach Schünemanns Worten gab es 2008 rund 2.800 Verurteilungen wegen Kinderpornographie. Dabei wurden neben etwa 2.000 Geldstrafen lediglich zwei Haftstrafen ohne Bewährung verhängt.

Demgegenüber lehnte Christian Ströbele, Vordenker bei Bündnis 90/Die Grünen und Rechtsanwalt, eine härtere Gangart gegenüber Sexualstraftätern ab und plädierte stattdessen für eine unabhängige Einrichtung, an die sich Opfer von Sexualdelikten wenden könnten. Es müsse doch eine Stelle geben, wo Jungs und Mädchen sich wirklich anvertrauen könnten, sagte Ströbele mit Blick auf Untersuchungen, wonach die meisten Delikte in Familien wie im Verwandten- und Bekanntenkreis passierten. Härtere Strafen dagegen seien keine Lösung. „Wir haben es mit unseren Gesetzen es geschafft, dass die Mordtaten in Deutschland kontinuierlich zurück gehen „, begründete Ströbele in der Sat.1-Sendung. In den USA gebe es beispielsweise viele härtere Strafen, dies verhindere aber nicht, dass „dort vielmehr als hier geschieht.“

18Apr./11

O-Ton-Pakete: Härtere Strafen bei Sexualdelikten

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hat sich für härtere Strafen bei Sexualdelikten ausgesprochen und das neue Therapieunterbringungsgesetz als „nicht ausreichend“ charakterisiert. Demgegenüber lehnte Christian Ströbele, Vordenker bei Bündnis 90/Die Grünen und Rechtsanwalt, eine härtere Gangart gegenüber Sexualstraftätern ab und plädierte stattdessen für eine unabhängige Einrichtung, an die sich Opfer von Sexualdelikten wenden könnten. – siehe auch ausführliche Pressemitteilung hier bei vorabs.de.

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O-Ton Schünemann “Frei bei Nennung der Quelle Sat.1″

O-Ton Ströbele “Frei bei Nennung der Quelle Sat.1″

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