12Mai/11

Magazin und O-Ton: „Teach First Deutschland“ hilft Schülern

Das Thema Bildung ist in aller Munde, über den richtigen Weg zu mehr und besserer Bildung können Politiker trefflich streiten. Und dann gibt es Fälle, da werden einfach Fakten geschaffen – ohne lange zu reden oder zu streiten. Wir haben mit dem Mikrofon eine solche Initiative besucht.

Beitrag:

O-Ton: So, es gibt zwei Blätter, jeweils vorder- und rückseitig bedruckt. – Länge 6 sec.

Marly Barry ist heute mit ihrer siebten Klasse auf Exkursion gegangen, sie erkunden zwischen den Touristen in Berlins Mitte Spuren der Vergangenheit. Dennis ist vom Unterricht begeistert.

O-Ton: Sie macht den Wirtschaftskurs halt viel interessanter als Mathe und so. Mathe muss man immer nur Mathe rechnen – kann man nicht selbst entscheiden. – Länge 6 sec.

Auch Annika aus der Klasse ist voll des Lobes:

O-Ton: Einige Lehrer machen halt immer nur das eigene Thema und wir mögen es halt abwechslungsreicher. – Länge 5 sec.

Und was ist nun das Geheimnis von Marly Barry? Sie ist jung und keine ausgebildete Lehrerin, sondern Fellow. Das heißt, sie ist für zwei Jahre mit Unterstützung der Initiative „Teach First Deutschland“ als zusätzliche Lehrkraft im Einsatz, um die Chancen der Schüler zu verbessern:

O-Ton: In meinem Fall ist es so, dass ich sehr viel unterrichte. Also der Fokus ist ganz stark auf den Unterricht gesetzt. Ich ersetze keinen Lehrer, keine Lehrerin. Wir sprechen uns miteinander ab und haben so die Möglichkeit, die Schüler besser zu betreuen. – Länge 16 sec.

Torsten Menzel ist ebenfalls Fellow und hat sich Tricks für den Unterricht im Fernsehen abgeschaut:

O-Ton: Wenn man einfach eine Kamera hinstellt und eine Talkshow filmt, dann übt ein Schüler auch sehr schön: Wie argumentiere ich? Wie setze ich mich durch? Auf solche Methoden springt ein Schüler an und solche modernen Methoden zu verwenden haben wir bei Teach First zum Glück gelernt. – Länge 14 sec.

Unterstützt wird dieses Projekt für mehr Bildung unter anderem von der Deutschen Post/DHL. Rainer Wendt Zentralbereichsleiter bei der Deutschen Post DHL und unter anderem auch für das Programm GoTeach verantwortlich koordiniert es:

O-Ton: Ein Motiv ist: Wir wollen für die Gesellschaft nützlich sein. Und das andere Motiv ist: Wir wollen auch etwas Gutes für unser Unternehmen tun. Und beim Thema Bildung ist es so. Bildung ist Grundlage für die Entwicklung der jungen Menschen – egal, ob in Südafrika, in Argentinien, in Indien oder in Deutschland.– Länge 19 sec.

Möglicherweise steigt der eine oder andere Schüler dann beim „gelben Riesen“ ein. Vorerst aber geht der Unterricht mit den Fellows weiter:

O-Ton: Hört gut zu, damit Ihr die Fragen nachher beantworten könnt. Annika, Du bist dran. – Länge 5 sec.

Absage

O-Ton1: Teach First

Mit der Initiative „Teach First Deutschland“ soll Jugendlichen in Schulen geholfen werden, den Stoff besser zu bewältigen – und am Ende größere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Junge Akademiker unterstützen dabei die Lehrer und haben oft wegen des geringen Altersunterschiedes einen anderen Zugang zu den Schülern.
Unterstützt wird dieses Projekt für mehr Bildung unter anderem von der Deutschen Post/DHL. Rainer Wend ist Zentralbereichsleiter bei der Deutschen Post DHL und unter anderem auch für das Programm verantwortlich.

O-Ton: Ein Motiv ist: Wir wollen für die Gesellschaft nützlich sein. Und das andere Motiv ist: Wir wollen auch etwas Gutes für unser Unternehmen tun. Und beim Thema Bildung ist es so. Bildung ist Grundlage für die Entwicklung der jungen Menschen – egal, ob in Südafrika, in Argentinien, in Indien oder in Deutschland.- Länge 19 sec.

Mehr Informationen dazu unter teachfirst.de.

O-Ton2: Teach First

Mit der Initiative „Teach First Deutschland“ soll Jugendlichen in Schulen geholfen werden, den Stoff besser zu bewältigen – und am Ende größere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Junge Akademiker, so genannte Fellows, unterstützen dabei die Lehrer oder helfen bei den Hausaufgaben.
Marly Barry ist für zwei Jahre an einer Spandauer Schule dabei.

O-Ton: In meinem Fall ist es so, dass ich sehr viel unterrichte. Also der Fokus ist ganz stark auf den Unterricht gesetzt. Ich ersetze keinen Lehrer, keine Lehrerin, sondern ich bekomme meistens Teilungsgruppen. Das heißt eine Klasse mit 30 Schülern, die teilen wir. Dann bekomme ich 15, die andere Lehrerin 15. Wir sprechen uns miteinander ab und haben so die Möglichkeit, die Schüler besser zu betreuen. – Länge 25 sec.

Unterstützt wird dieses Projekt für mehr Bildung unter anderem von der Deutschen Post/DHL.

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09Mai/11

O-Ton-Paket: Union lehnt Adoptionen für gleichgeschlechtliche Paare weiter ab

Mehr als ein Drittel der Bundesbürger gegen Adoptionen für Schwule und Lesben

Berlin – Die Union wird bei Adoptionen von Kindern lesbische und schwule Paare nicht mit Eheleuten gleichstellen. „Dieses Land ist darauf angewiesen, dass Mann und Frau sich zusammen finden, Kinder bekommen, um unsere Gesellschaft fortzuführen“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin Katherina Reiche (CDU) in der am Montag ausgestrahlten Sat.1-Sendung „Eins gegen Eins“. Dabei gehe es um den „Kernbestand unserer Gesellschaft“. Reiche fügte hinzu: „Ich bin davon überzeugt, dass Kinder mit Vater und Mutter aufwachsen sollen, weil Vater und Mutter einen stabilen Rahmen geben, der weit über die eigene Kindheit hinaus trägt.“

Der Hauptgrund für eine Adoption sei das Wohl der Kinder, entgegnete in der Sat.1-Sendung Autorin Mirjam Müntefering und fragte: „Warum sollte man Kindern, die eine liebevolle Zuwendung und eine Familie brauchen, die zu ihnen steht, warum sollte man das vorenthalten?“. Es sei durch wissenschaftliche Studien bewiesen, dass Lesben und Schwule „tolle Eltern“ seien und Kinder aus gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften „keinerlei Schaden nehmen“.

Eine Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov im Auftrag von Sat.1 ergab, dass 36,43% der Befragten eine Adoption sowohl durch schwule als auch durch lesbische Paare ablehnen.
Befragt wurden 1.175 Bundesbürger.

Die Sendung wird heute um 23.30 Uhr bei Sat.1 ausgestrahlt.

O-Ton-Paket Autorin Mirjam Müntefering (frei bei Nennung der Quelle SAT.1 Talksendung “Eins gegen Eins”)

O-Ton-Paket Parlamentarische Staatssekretärin Katherina Reiche (frei bei Nennung der Quelle SAT.1 Talksendung “Eins gegen Eins”)

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09Mai/11

Eine späte Arztrechnung

 München/Berlin (DAV). Der Vergütungsanspruch eines Arztes wird erst mit Erstellung einer Gebührenrechnung nach den Vorschriften der ärztlichen Gebührenordnung fällig. Erst dann beginnt auch die Verjährungsfrist zu laufen. Über diese Entscheidung des Amtsgerichts München vom 28. September 2010 (AZ: 213 C 18634/10) informieren die Medizinrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins.

Ein Patient befand sich von Juni 2003 bis September 2004 in Behandlung eines Urologen. Erheblich später erhielt dafür die Rechnungen: Eine war im Dezember 2006 ausgestellt und betrug 1.500 Euro, die andere im Dezember 2007 und belief sich auf 800 Euro. Der Mann bezahlte beide Rechnungen nicht. Seiner Meinung nach waren die Forderungen des Arztes verjährt. Nachdem der Arzt einen Mahnbescheid beantragt hatte, kam es schließlich zum Prozess.

Der Patient musste zahlen. Die Forderungen seien nicht verjährt, entschieden die Richter. Grundsätzlich verjähre der Anspruch auf Bezahlung einer Arztrechnung innerhalb von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginne mit Ende des Jahres zu laufen, in dem die ärztliche Leistung erbracht wurde. Voraussetzung für die Fälligkeit des Vergütungsanspruches sei jedoch eine ordnungsgemäße Gebührenrechnung. Daher seien hier die Daten der Rechnungen entscheidend. Das Entstehen des Anspruchs und die Fälligkeit würden im vorliegenden Fall zeitlich auseinanderfallen.

Auch komme nicht in Betracht, dass die Forderung verwirkt sei. Nur die Tatsache, dass die Rechnungen erst 2006 und 2007 gestellt wurden, sei nicht ausreichend. Es hätten weitere Umstände hinzukommen müssen. Hierzu würde insbesondere ein Verhalten des Arztes zählen, aus dem der Patient hätte schließen können, dass er die Forderung nicht mehr geltend machen würde.

Informationen: www.arge-medizinrecht.de

05Mai/11

O-Ton-Paket: Plagiat und Doktortitel

 Wer bei seiner Doktorarbeit ganze Textteile kopiert, ohne sie kenntlich zu machen, riskiert die Aberkennung seines Doktorgrades. Festgestellt werden muss eine vorsätzliche Täuschungshandlung, hat das Verwaltungsgericht Darmstadt in einem aktuellen Urteil im April entschieden. In dem Fall hatte eine Autorin bemerkt, dass ganze Texte aus ihrer Arbeit in die umstrittene Dissertation übernommen worden waren.

Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft, mit dem ganze Fall.

O-Ton:

Mehr zu diesem Thema unter www.anwaltauskunft.de

O-Ton-Paket Swen Walentowski,
Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins
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04Mai/11

O-Ton: Nach der Entscheidung zur Sicherungsverwahrung

Berlin (DAV). Nachdem das Bundesverfassungsgericht heute die Regelungen zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter für verfassungswidrig erklärt hat, ist eine Neuregelung notwendig. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fühlt sich mit der Gerichtsentscheidung bestätigt und fordert den Gesetzgeber auf, mit Augenmaß ein schlüssiges Gesamtkonzept vorzulegen. Es muss einen Abschied vom reinen Verwahrvollzug geben.

„Wir haben die Entscheidung aus Karlsruhe so erwartet; der Gesetzgeber ist aufgefordert, Regelungen für die Sicherungsverwahrung zu finden, die sowohl verfassungskonform sind als auch den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention genügen“, fordert Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Durch ein schlüssiges Gesamtkonzept müsse durch einen vernünftigen, resozialisierungsfreundlichen Vollzug die Anordnung von Sicherungsverwahrung entbehrlich gemacht werden.

Der DAV hat zwar die vom Bundestag beschlossene Beschränkung auf bestimmte Straftaten begrüßt, sieht die Sicherungsverwahrung aber generell als ein Übel an. Sie hält Menschen auch nach Verbüßung der Strafe, zu der sie verurteilt wurden, auf unabsehbare Zeit in Haft. Dies allein aufgrund einer unsicheren Prognoseentscheidung. Der Straftatenkatalog ist aus Sicht der Anwältinnen und Anwälte immer noch zu umfangreich. Die so genannte Therapieunterbringung hält der DAV für verfassungs- und menschenrechtswidrig – zu Recht, wie sich nun gezeigt hat.

Bei einer Neuregelung müsse die erforderliche Behandlung der für eine Sicherungsverwahrung in Betracht kommenden Gefangenen nicht erst mit deren Vollzug, sondern bereits mit dem Tag der Aufnahme in den vorausgehenden Strafvollzug beginnen, wenn die Betroffenen hierzu bereit sind. Die Behandlung sollte durch ein spezielles Behandlungsteam durchgeführt und auch extern von Gutachtern begleitet werden.

Kommt es dennoch zur Anordnung der Sicherungsverwahrung nach Strafverbüßung, müssten differenzierte Unterbringungsformen vorgeschlagen werden, die sich an der Persönlichkeit der Betroffenen ausrichten und weiterhin das Bestreben verfolgen, die Dauer der Unterbringung möglichst kurz zu halten.

„Wir brauchen einen klaren Abschied vom bloßen Verwahrvollzug auch bei der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung“, fordert Ewer weiter. Beispielhaft könnten die von den Ländern Berlin und Brandenburg im Januar 2011 vorgelegten „Eckpunkte für den Vollzug der Sicherungsverwahrung“ sein.

O-Ton-Paket Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins
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