25Mai/11

O-Ton-Paket: Vor dem Deutschen Anwaltstag in Strasbourg

 Der Anwaltstag 2011 in Strasbourg steht unter dem Motto „Anwälte in Europa – Partner ohne Grenzen“. Mit diesem Motto beschäftigen sich neben den Schwerpunktveranstaltungen auch viele Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaften und Ausschüsse. Den Festvortrag wird Daniel Cohn-Bendit, Mitglied des Europäischen Parlaments, halten. Grußworte wird es sowohl von der deutschen Justizministerin als auch von dem französischen Justizminister geben.
Wir haben im Vorfeld dazu mit Prof. Wolfgang Ewer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins, gesprochen.

O-Ton-Paket

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24Mai/11

Nach Jahren noch den Schadensfreiheitsrabatt retten

 Berlin (DAV). Bei einem kleinen, durch einen Verkehrsunfall verursachten, Schaden weisen die Versicherer ihre Kunden oft auf die Möglichkeit hin, dass sie ihren Schadensfreiheitsrabatt behalten können, wenn der Schaden selber bezahlt wird. Durch ein Urteil des BGH vom 27. Oktober 2010 (AZ: IV ZR 279/08) haben nun, wie die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet, viele Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den verloren geglaubten Schadensfreiheitsrabatt sogar noch nachträglich zu retten.

Eigentlich ging es in dem Verfahren um einen Streit zwischen zwei Versicherungsunternehmen. Der Fahrer eines Gespanns, bestehend aus einer bei dem einen Versicherer versicherten Zugmaschine und einem bei einem anderen Versicherer versicherten Anhängers, verursachte einen Unfall. Der Versicherer der Zugmaschine zahlte an die Geschädigten Schadensersatz und verlangte von dem Versicherer des Anhängers die Erstattung der Hälfte seiner Aufwendungen. Diesem Begehren hat der BGH entsprochen. Aus diesem Grunde prüfen nun viele Versicherer, ob sie in der Vergangenheit Schäden reguliert haben, bei denen ein Anhänger beteiligt war. Das hat erhebliche Auswirkungen für die Versicherungsnehmer, denn wenn ein Versicherer die Hälfte seiner Aufwendungen von dem Versicherer des Anhängers erstattet erhält, kann es sich für den Versicherungsnehmer doch wieder lohnen, die zweite Hälfte dieser Aufwendungen zu zahlen, um so seinen ursprünglichen Schadensfreiheitsrabatt zu erhalten. Seine wegen der Zurückstufung für die Vergangenheit zu viel gezahlten Prämien bekommt er dann erstattet.

Für die Versicherungswirtschaft hat das weitreichende Konsequenzen, denn die Versicherer sind dazu verpflichtet, ihre Kunden auf diese Möglichkeit des Erhaltes des Schadensfreiheitsrabattes hinzuweisen. Die Versicherer können sich also nicht darauf beschränken, nur nach den großen Schäden zu suchen, sie müssen vielmehr alle Schäden auf die Möglichkeit eines Anhängerregresses hin überprüfen, um so ihren Kunden die Gelegenheit zu eröffnen, ihren alten Schadensfreiheitsrabatt nachträglich noch zu retten.

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des DAV benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 € pro Minute) oder man sucht selbst im Internet unter www.davvers.de.

23Mai/11

O-Ton-Paket: „Eins gegen Eins“

Erst die Bunga-Bunga Parties von Silvio Berlusconi, dann der Fall Kachelmann und jetzt der mittlerweile EX-IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn. In Deutschland ist eine Debatte um Sex und Machtmissbrauch entbrannt. Glauben die sogenannten Alpha-Männer machen zu können was sie wollen? Sind die aktuellen Fälle die krasse Ausnahme oder vielleicht nur die Spitze des Eisberges? Claus Strunz fragt daher bei „Eins gegen Eins“: Thema: „Sex und Machtmissbrauch – typisch Mann?“

Gäste:
TAZ-Chefredakteurin Ines Pohl
und der bekennende Macho und James-Bond-Bösewicht Claude Oliver Rudolph.

O-Ton-Paket aus der Sendung (frei bei Nennung der Quelle SAT.1 Talksendung “Eins gegen Eins”)

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19Mai/11

„Jesus hat Sie lieb“ – Kündigungsgrund

 Hamm/Berlin (DAV). Verwendet ein Call-Center-Agent bei der telefonischen Verabschiedung die Formel „Jesus hat Sie lieb“, kann er gekündigt werden. Eine Kündigung schränkt die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Klägers nicht unzulässig ein, urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm am 20. April 2011 (AZ: 4 Sa 2230/10), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.

Der Kläger arbeitete seit 2004 bei der Beklagten als Call-Center-Agent. Er ist tief religiös und beendete mindestens seit Januar 2010 die telefonisch geführten Kundengespräche mit der Verabschiedungsformel „Jesus hat Sie lieb, vielen Dank für Ihren Einkauf bei uns und einen schönen Tag“. Nachdem der Arbeitgeber die verwendete Schlussformel beanstandete, berief sich der Kläger auf seine religiöse Überzeugung. Nach Beteiligung des Betriebsrats kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger fristlos und hilfsweise fristgerecht.

Dagegen wehrte dieser sich mit einer Kündigungsschutzklage. Er hielt die Kündigung für unwirksam: Er versuche lediglich, sowohl seinen arbeitsrechtlichen als auch seinen religiösen Verpflichtungen nachzukommen. Kundenbeschwerden habe es nicht gegeben. Nach Ansicht des Arbeitgebers hingegen berechtigten die Glaubensüberzeugungen den Kläger nicht dazu, sich Arbeitsanweisungen beharrlich zu widersetzen.

Das Arbeitsgericht Bochum gab dem Beschäftigten noch Recht: Die Kündigung sei unwirksam, weil die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers hinter die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Mitarbeiters zurückzutreten habe. Der Kläger genieße daher Grundrechtsschutz aus Artikel 4 des Grundgesetzes.

Das LAG Hamm sah dies anders: Die Richter ließen sich nicht davon überzeugen, dass der 29-Jährige in Gewissenskonflikte geraten wäre, hätte er die Abschiedsformel weggelassen. Ein Arbeitnehmer, der sich darauf beruft, dass die Befolgung einer Arbeitsanweisung ihn in seiner Glaubensfreiheit beeinträchtige, müsse nachvollziehbar darlegen, dass er ohne innere Not nicht von einer aus seiner Sicht zwingenden Verhaltensregel absehen könne. Dies habe der Kläger im vorliegenden Fall nicht überzeugend getan.

Informationen: www.ag-arbeitsrecht.de

18Mai/11

Diabetes Ampel gibt Diabetikern nicht nur grünes Licht

BE-Berechnung leicht gemacht

 Die neue Diabetes Ampel von Sven-David Müller, M.Sc., erleichtert Typ 1 und Typ 2 Diabetikern das Leben. In der Diabetes Ampel finden Diabetiker nicht nur Angaben zu den Broteinheiten/Berechnungseinheiten (BE), sondern auch Informationen über den Kaloriengehalt pro Portion. Damit ist die Diabetes Ampel sowohl für Typ 1 und Typ 2 Diabetiker bestens geeignet. Einzigartig ist der Fett-, Satt- und Glyxfaktor mit Ampelgestaltung (grün = bevorzugt essen, gelb = regelmäßig verzehren und rot = selten essen). Die Faktoren erleichtern Diabetikern die Ernährungstherapie und machen auch die Gewichtsreduktion leicht. Die Diabetes Ampel zeigt die Analysen von mehr als 2.600 Lebensmitteln, Speisen und Fertigprodukten inklusive Fast Food. Das handliche Format und die übersichtliche Gestaltung des Büchleins machen die Diabetes Ampel zum täglichen Begleiter für Diabetiker. Neben den Lebensmittel-Tabellen enthält das im Trias Verlag erschienene Büchlein wichtige Fakten zur Erkrankung Diabetes und wertvolle Tipps für Diabetiker und deren Angehörige. Schon jetzt wird die Diabetes Ampel in vielen Diabeteskliniken, Diätberatungsstellen und diabetologischen Schwerpunktpraxen in ganz Deutschland eingesetzt und empfohlen.

Die Ernährung als Grundlage einer guten Blutzuckereinstellung
Die Blutzuckereinstellung aller Diabetiker hängt insbesondere von der Ernährung ab. Wenn behauptet wird, dass Diabetiker keine Diät einhalten müssen, ist das eine Lüge. Ohne eine auf die medikamentöse Therapie abgestimmte Ernährungstherapie kann es nicht zu einer guten Blutzuckereinstellung kommen, betont Sven-David Müller bei der Vorstellung seines Buches in Berlin. Und bei Typ 2 Diabetikern mit Übergewicht ist die Ernährungstherapie die wichtigste Maßnahme überhaupt, da sich bei einer Gewichtsreduktion die Blutzuckerwerte in der Regel normalisieren. Es darf nicht vergessen werden, dass der Typ 2 Diabetes fast immer heilbar wäre, wenn die Diagnose rechtzeitig erfolgen und sofort eine Ernährungstherapie eingeleitet würde, so Müller weiter. Leider kommt der Ernährungsberatung im Rahmen der Diabetestherapie eine immer geringere Bedeutung in Deutschland zu. Das zeigen bedauerlicherweise auch Studien. Insulinpflichtige Diabetiker müssen – nicht können – die BE-Berechnung durchführen und übergewichtige Diabetiker, die kein Insulin spritzen, müssen auf die Kalorien- und Fettzufuhr achten, um abnehmen zu können und die Blutzuckereinstellung zu optimieren, informiert Müller. Von Diätliberalisierung halte ich nichts, da schlechte Blutzuckerwerte, Gewichtszunahme und Unsicherheit in der Gestaltung des täglichen Essens und Trinkens die Folge sind, so Müller. Die richtige Ernährungsweise ist für Diabetiker Gold wert. Nur wenn Blutzucker, Gewicht, Blutdruck und Blutfette normnah sind, ist die Gefahr von gefährlichen Folgekomplikationen gebannt. Diabetes kann eine tödliche Krankheit sein und daher ist es wichtig, alles zu tun, um die Blutzuckereinstellung zu optimieren.

BE-Berechnung ist für insulinpflichtige Diabetiker wichtig
Nicht alle Diabetiker müssen über die BE-Berechnung Bescheid wissen. Aber praktisch jeder Diabetiker kennt die Worte Broteinheit oder Berechnungseinheit. Die Begriffe werden mit BE abgekürzt. Aber die BE ist nur für insulinpflichtige Diabetiker relevant. Die Dosis und Wirkung des Insulins muss auf die BE-Aufnahme abgestimmt sein. Eine BE entspricht 10 bis 12 Gramm verwertbaren Kohlenhydraten. Übergewichtige Diabetiker, die kein Insulin spritzen, profitieren von der BE-Berechnung überhaupt nicht. Im Gegenteil: für sie ist die BE-Berechnung sogar kontraproduktiv, da die BE-Menge keinerlei Aussage über den Kaloriengehalt macht. Aber wer abnehmen möchte oder muss, ist auf die Kalorienberechnung schlicht und ergreifend angewiesen, macht Diabetesberater Sven-David Müller deutlich. Die Diabetes Ampel enthält vor diesem Hintergrund Analysen von BE und Kalorien, so Müller abschließend.

Diabetesberater Sven-David Müller ist Diabetiker
Sven-David Müller (41) ist Diabetesberater der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und erkrankte 1976 an Diabetes mellitus Typ 1. Für seinen Einsatz im Bereich Diabetes mellitus erhielt er 2005 das Bundesverdienstkreuz. Sven-David Müller ist staatlich anerkannter Diätassistent, hat nutritive Medizin studiert und mit dem akademischen Grad Master of Science (M.Sc.) in Applied Nutritional Medicine (Angewandte Ernährungsmedizin) abgeschlossen. Sven-David Müller war zehn Jahre in der Diät- und Diabetesberatung an der Universitätsklinik Aachen tätig. Der Diabetesexperte lebt in Niederweimar in der Nähe von Marburg an der Lahn und leitet hier das Zentrum und die Praxis für Ernährungskommunikation, Diätberatung und Gesundheitspublizistik (ZEK). Sven-David Müller gehört zu den erfolgreichsten Buchautoren im Diabetes-Bereich. Mehr als 10 Titel in einer Auflage von mehr als einer Million Exemplaren stammen aus seiner Feder. Bibliografische Daten:

Diabetes Ampel
Sven-David Müller
Trias Verlag
9,90 Euro

Linktipps für Diabetiker
www.svendavidmueller.de

Buchtipps für Diabetiker
Ernährungsratgeber Backen bei Diabetes, Schlütersche Verlagsgesellschaft
Das große Diabetes Kochbuch, Schlütersche Verlagsgesellschaft
Zimt gegen Zucker, Mainz Verlag