25Juli/11

Parkett durch Schreibtischstuhl beschädigt – Haftpflicht muss zahlen

 Dortmund/Berlin (DAV). Die Benutzung eines Schreibtischstuhls mit Rollen auf einem Echtholzparkett gehört nicht zur vertragsgemäßen Nutzung einer Mietwohnung. Dadurch entstandene Schäden hat der Mieter dem Vermieter zu ersetzen. Hat der Mieter eine Haftpflichtversicherung, muss diese zahlen. Über diese Entscheidung des Landgerichts Dortmund vom 1. März 2010 (AZ: 2 T 5/10) informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Eine Mieterin hatte durch Benutzung eines Rollschreibtischstuhles einen Schaden auf dem Echtholzparkett ihrer Wohnung verursacht. Der Vermieter verlangte dessen Beseitigung. Die Haftpflichtversicherung der Mieterin weigerte sich allerdings, für den Schaden aufzukommen. Die Frau wollte klagen und beantragte vor Gericht Prozesskostenhilfe, die ihr das Landgericht in zweiter Instanz zusprach.

Das Gericht sah ausreichende Erfolgsaussichten für die Klage der Frau. Der Gebrauch eines Rollschreibtischstuhles im Wohnbereich sei eine „falsche Benutzung der Mietsache“, erläuterten die Richter.

Ein Versicherungsausschluss wäre nur möglich, wenn der Schaden durch einen mietvertragsgemäßen Gebrauch entstanden wäre. Hierzu hätte die Versicherung darlegen und beweisen müssen, dass ihr Versicherungsnehmer – die Mieterin – auf dem Parkett einen Rollschreibtischstuhl habe benutzen dürfen. Dazu habe aber gar keine Notwendigkeit bestanden, da die Mieterin über einen im Nachbarhaus gelegenen Arbeitsplatz verfüge, der mit Laminatboden ausgestattet und unempfindlich gegenüber gleichartiger Belastung sei.

Informationen: www.mietrecht.net

25Juli/11

Keine Navi-Bedienung während der Fahrt

 Potsdam/Berlin (DAV). Bedient ein Autofahrer während der Fahrt auf der Autobahn sein Navigationsgerät und verursacht dadurch einen Auffahrunfall, haftet die Versicherung nicht für den Schaden. Der Unfallverursacher selbst muss die Kosten des Unfalls tragen. Darüber informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Potsdam vom 26. Juni 2009 (AZ: 6 O 32/09).

Ein Autofahrer fuhr mit einem Mietwagen auf der Autobahn. Nachdem er einen anderen Wagen überholt hatte und wieder rechts eingeschert war, wollte er auf seinem Navi kontrollieren, ob er die Raststätte, an der eigentlich pausieren wollte, verpasst hatte. Dabei fuhr er auf das vor ihm fahrende Fahrzeug auf. Der Schaden belief sich auf rund 5.175 Euro. Die Mietwagenfirma weigerte sich trotz der vertraglich auf 950 Euro beschränkten Selbstbeteiligung, den Schaden zu übernehmen, und klagte.

Mit Erfolg. Die Richter sahen die Benutzung des Navigationsgerätes während der Fahrt als grob fahrlässig an. Grobe Fahrlässigkeit bedeute im Straßenverkehr, dass das Verhalten des Fahrers objektiv grob verkehrswidrig und subjektiv schlechthin unentschuldbar sei. Grob fahrlässig handele, wer die Fahrbahn nicht mehr im Blick behalte und hierdurch einen Unfall auslöse. Insbesondere sei das der Fall, wenn die Unaufmerksamkeit des Fahrers durch nicht verkehrsbedingte Tätigkeiten verursacht werde. Das gelte umso mehr bei schwierigen Verkehrsverhältnissen, die die volle Konzentration des Fahrers erforderten.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

25Juli/11

Fünfjährige Radler dürfen kleine Strecken alleine fahren

 München/Berlin (DAV). Bei Kindern hängt das Maß der gebotenen Aufsicht von Alter, Eigenart und Charakter ab. Eltern verletzen nicht ihre Aufsichtspflicht, wenn sie ihr fünfjähriges, im Radfahren geübtes Kind ein Stück Weg alleine vorausfahren lassen. Über dieses Urteil des Amtsgerichts München vom 19. November 2010 (AZ: 122 C 8128/10) informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Eine Autofahrerin fuhr an einem Kindergarten vorbei, vor dem Kinder mit ihren Fahrrädern standen. Eines der Räder fiel um, und die am Rad befestigte Sichtstange beschädigte beide linke Fahrzeugtüren des Wagens. Die Beseitigung der Schrammen kostete 1.350 Euro. Diese Summe verlangte der Eigentümer des Wagens, der Ehemann der Fahrerin, vom Vater der fünfjährigen Radbesitzerin. Dieser habe schließlich seine Aufsichtspflicht verletzt. Das Mädchen sei ein Stück vor dem Kindergarten vor seiner Frau hergefahren und erst nach einer Weile auf den Gehweg gewechselt. Der Vater sei nicht in der Nähe gewesen.

Vor Gericht hatte der Autobesitzer keinen Erfolg. Der Vater habe seine Aufsichtspflicht nicht verletzt. Grundsätzlich müsse man davon ausgehen, dass nicht schulpflichtige Kinder bei Teilnahme am Straßenverkehr noch beaufsichtigt werden müssten. Dabei seien neben dem Alter des Kindes auch dessen Erfahrung im Straßenverkehr und die konkreten Straßenverhältnisse zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall fahre die Tochter bereits seit rund zweieinhalb Jahren Rad. Die Strecke zum Kindergarten fahre sie ebenfalls seit zwei Jahren. Vor diesem Hintergrund sei es keine Pflichtverletzung, dass sie das letzte Stück des Wegs alleine vorausfahren durfte. Es gehöre zu den Erziehungspflichten der Eltern, ihr Kind zu selbständigen und verantwortungsbewussten Verkehrsteilnehmern zu erziehen. Dazu sei es nötig, Kindern gewisse Freiräume zu geben, die es ihnen ermöglichten, Gefahrensituationen zu meistern. Außerdem müsse ein fünfjähriges Kind in naher Zukunft in der Lage sein, den Schulweg allein zu bewältigen. Es sei daher in Ordnung, wenn Eltern ein Kind, das sein Fahrrad beherrsche, kleinere Strecken, gerade auch auf wenig befahrenen Straßen, alleine fahren ließen.

Außerdem stehe fest, dass das Fahrrad aufgrund eines Getümmels vor dem Eingangstor zum Kindergarten umgefallen sei. Dies hätte der Vater auch nicht verhindern können, wenn er in Sichtkontakt gewesen wäre. Man könne nicht verlangen, dass permanent ein Elternteil die Lenkstange des Kinderrades halte. Dies würde einer Gängelei des Kindes gleichkommen, die einer normalen Persönlichkeitsentwicklung hin zum selbständigen Verkehrsteilnehmer nicht dienlich wäre.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

25Juli/11

O-Ton-Paket: Audi Cup 2011

 am Dienstag und am Mittwoch dieser Woche findet in München der Audi Cup 2011 statt. Neben Bayern München treten AC Mailand, FC Barcelona und SC Internacional de Porto Alegre an. Knapp 300 Journalisten sind akkreditiert, das ZDF überträgt alle Spiele live.

Wir bieten Ihnen hier das erste O-Ton-Paket zum Thema mit O-Tönen von Lahm, Schweinsteiger, van Bommel und Müller. Am Abend (gegen 20 Uhr) gibt es die nächsten O-Töne von der offiziellen Pressekonferenz.

O-Ton-Paket

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23Juli/11

Daimler sucht strategischen Partner für MBTech

 Stuttgart – Daimler will die kommerziell enttäuschende Engineering-Tochter MBtech neu ausrichten. „Wir suchen einen strategischen Partner, wollen aber langfristig wesentliche Teile an MBTech halten“, sagte eine Unternehmenssprecherin auf Nachfrage der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. Seit geraumer Zeit kursieren in der 2.600 Mitarbeiter starken Belegschaft in Stuttgart und an anderen Standorten Gerüchte, wonach der Einstieg eines chinesischen Unternehmens kurz vor dem Abschluss steht. Dies dementiert Daimler entschieden.

Grund für die Partnersuche ist offenbar die anhaltend hohe Abhängigkeit des Entwicklungsdienstleisters vom Mutterkonzern sowie der starke Preisdruck. Nach der Trennung von Chrysler verlor MBTech einen großen internen Kunden. Die Tochterfirma des Stuttgarter Autobauers konnte bislang kaum größere Aufträge aus der Branche und damit auch von Wettbewerbern erringen. Einziger nennenswerter Fremdkunde soll die Rüsselsheimer Adam Opel AG sein. Der Volkswagen-Konzern verfügt mit der IAV über einen eigenen Ingenieursdienstleister. Porsche ist an Bertrandt beteiligt. Ein unabhängiger Konkurrent ist EDAG.

Bereits Mitte 2007 hat Daimler-Entwicklungsvorstand und MBTech-Aufsichtsratschef Thomas Weber versucht, die Tochter flottzukriegen: Er entsandte Mercedes-Controlling-Spezialist Werner Kropsbauer zur Unterstützung von Hartmut Tresp, der damals allein an der Spitze Stand, in die Geschäftsführung. Die Daimler-Tochter hat mit den Schwerpunkten Gesamtfahrzeug, Antriebsstrang sowie Elektrik/Elektronik seit 2004 den Umsatz auf rund 300 Millionen Euro verdoppelt.