11Okt./11

O-Ton: Verfassungsbruch bei Bundestrojaner

 Der Einsatz des sogenannten Bundestrojaners verstößt nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins gegen die Verfassung und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, wenn umfassend Daten von Bürgern erhoben worden sind. Dazu erklärte Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton:

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10Okt./11

O-Ton: Inkassoverband fordert Schulfach „Finanzkompetenz“

 Berlin – Vor dem Hintergrund stark wachsender Zahlen junger Schuldner fordert der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen ein Schulfach ´Finanzkompetenz´. „Wir haben da sehr viele Jungendliche, die aus Hartz IV-Familien und bildungsfernen Schichten kommen, die müssen das beigebracht kriegen“, sagte Verbandschef Wolfgang Spitz am späten Montagabend in der Sat.1-Sendung „Eins gegen Eins“. Er fügte hinzu: „Die Jugendlichen müssen diese Finanzkompetenz, weil sie es in den Elternhäusern nicht mehr vermittelt bekommen, in den Schulen lernen.“ Die Zahl der Schuldner unter 20 Jahren nahm zwischen 2005 und 2010 um 272 Prozent auf nunmehr 197.500 zu.

Spitz sprach sich vehement gegen Pläne der Bundesregierung aus, die Zeitspanne bis zur Schuldenfreiheit bei Privatinsolvenzen von sechs auf drei Jahre zu verkürzen: Wir haben heute schon 6,5 Millionen überschuldete Verbraucher. Wenn wir denen jetzt sagen ´Du kannst Deine Schulden auf der Backe absitzen, nach drei Jahren bist Du damit durch´, dann ist das ein Signal, sich noch schneller und sorgloser zu verschulden.“

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10Okt./11

O-Ton: Comedian Tanja Schumann: Zeitspanne bei Privatinsolvenzen zu lang

 Berlin – Comedian Tanja Schumann plädiert für eine Verkürzung der Zeitspanne bei Privatinsolvenzen. „Das Gefühl, versagt zu haben, ist so belastend, dass man eine gewisse Zeit braucht, sich damit zu arrangieren“, sagte die selbst von der Insolvenz betroffene Schauspielerin am späten Montagabend in der Sat.1-Sendung „Eins gegen Eins“. „Aber danach sollte man die Chance haben, gleich wieder durchzustarten, damit man nicht über Jahre hinweg in solch ein Loch fällt.“
Schumann hatte sich in den 90er Jahren mit Ost-Immobilien verspekuliert und musste daraufhin Insolvenz anmelden.
Schumann betonte, sie empfinde als Freiberuflerin im Show-Business die Zeit bis zur Schuldenfreiheit als zu lang: „Sechs Jahre weg vom Fenster – dann ist man wirklich weg vom Fenster!“.

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09Okt./11

O-Ton + Magazin: Laubfall von Nachbars Bäumen

 Wer ein Häuschen im Grünen sein Eigen nennt, muss im Herbst auch Laub und Äste entsorgen. Ärgerlich kann es sein, wenn man sich dabei auch um Blätter und Bucheckern kümmern muss, die vom Nachbarn auf das eigene Grundstück fallen. Trotzdem gibt es gegen den Nachbarn keinen Ausgleichsanspruch, entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Rechtsanwalt Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das OLG Hamm hat gesagt: Du bekommst gar nichts. Auch wenn der Grundstückseigentümer 72 Stunden im Jahr Laub, Bucheckern und Äste beseitigen und die Säcke zur Deponie fahren müsse, lägen keine Einwirkungen vor, die den Wohngenuss allgemein betreffen. Weil hier geht es nur darum, dass es eine herbstbedingt Gartenarbeit ist. Die ist saisonal begrenzt und auch mit einem überschaubaren Arbeitsaufwand zu erledigen. – Länge 20 sec.

Nachzulesen ist der Fall unter www.anwaltauskunft.de.

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Magazin: Laubfall von Nachbars Bäumen

Wer ein Häuschen im Grünen sein Eigen nennt, muss im Herbst auch Laub und Äste entsorgen. Ärgerlich kann es sein, wenn man sich dabei auch um Blätter und Bucheckern kümmern muss, die vom Nachbarn auf das eigene Grundstück fallen. Trotzdem gibt es gegen den Nachbarn keinen Ausgleichsanspruch. Hier ist der ganze Fall:

Beitrag:

Die Situation ist im Herbst überall gleich:

O-Ton: Es kommt ja relativ häufig vor, dass vom Nachbargrundstück Laub und alte Äste und anderes herüberweht. Oder aber auch, weil die Zweige direkt über meinem Grundstück hängen, dann auf mein Grundstück fallen. – Länge 12 sec.

…sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins. In dem Fall war es aber so, dass es dem Gartenbesitzer zu lästig wurde. Aufräumen, Kosten für Laubsäcke, Säuberung der Dachrinne und der Abwasserkanäle – Zeit und Kosten fallen dafür an.

O-Ton: SFX

O-Ton: Er hat gesagt, ich habe hier einen Aufwand. Nämlich diese 72 Stunden, zudem muss ich noch Laubsäcke kaufen. Das Laub zur Deponie fahren, also ich bin hier wirklich eingebunden, mir entstehen auch noch Kosten – und ich möchte meinen Aufwand insgesamt ersetzt haben. – Länge 14 sec.

Das Landgericht hatte ihm noch teilweise Recht gegeben. Die Klage scheiterte dann aber gänzlich vor dem Oberlandesgericht. Swen Walentowski:

O-Ton: Das OLG Hamm hat gesagt: Du bekommst gar nichts. Auch wenn der Grundstückseigentümer 72 Stunden im Jahr Laub, Bucheckern und Äste beseitigen und die Säcke zur Deponie fahren müsse, lägen keine Einwirkungen vor, die den Wohngenuss allgemein betreffen. Weil hier geht es nur darum, dass es eine herbstbedingt Gartenarbeit ist. Die ist saisonal begrenzt und auch mit einem überschaubaren Arbeitsaufwand zu erledigen. – Länge 20 sec.

Und – so das Gericht weiter – der Erhalt alter Bäume dürfe nicht unberücksichtigt bleiben. Wenn es Ausgleichsansprüche geben würde, würden vielleicht viele Eigentümer ihre Bäume fällen, damit sie nicht zahlen müssten. Nachzulesen ist der Fall unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

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09Okt./11

O-Ton: Vorsicht vor Rechnungen von Adressverzeichnissen

 Angebote und Rechnungen von Unternehmen für Adressverzeichnisse, Veröffentlichung der Firmendaten in sogenannten Gewerberegistern oder Verwaltungsregistern, sind kritisch zu prüfen. Oft ist bei entsprechenden Formularen kaum ersichtlich, dass es sich um einen kostenpflichtigen Antrag handelt. Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft, sagt, dass solche daraufhin geschlossenen Verträge wirksam angefochten werden können.

O-Ton: Die Deutsche Anwaltauskunft rät jedem, diese Rechnungen nicht zu bezahlen. Weil man sich mit Erfolg dagegen wehren kann. Das Amtsgericht München hat – bestätigt durch das Landgericht München I – festgestellt: Hier liegt eine arglistige Täuschung vor und somit kann man diesen Vertrag anfechten, also rückgängig machen und nicht bezahlen. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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