Berlin – Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) macht zu wenig weibliche Vorbilder in den Führungsetagen der Industrie für das mangelnde Interesse von Frauen für technische Studiengänge verantwortlich. „Wer stellt sich schon an einer Schlange an, in der nichts vorwärts geht?“, sagte die CDU-Politikerin im Interview mit der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. Zudem gebe es in „den unteren Hierarchieebenen technischer Unternehmen“ einen „ganz ordentlichen Frauenanteil“. Dieser Prozentsatz müsse so gefördert werden, „dass er auch in die Chefetage vorrückt.“
Die Wirtschaft müsse „die Zeichen der Zeit erkennen“, warb von der Leyen weiter für die Frauenquote: „Die fehlenden Karriere-Perspektiven für qualifizierte Frauen passen nicht zum steigenden Fachkräftemangel. “ Deutschland könne sich das nicht leisten, darum müssten die großen Unternehmen jetzt Farbe bekennen und sagen, wie sie verlässlich mehr Frauen an die Spitze bringen wollen. Die Ministerin verwies auf die Vorgaben der EU-Kommission, wonach bis März 2012 „überzeugende Fortschritte“ erreicht sein müssten. Falls die Wirtschaft bis dahin nicht handele, werde Brüssel verbindliche Vorgaben machen.
Von der Leyen trat Befürchtungen entgegen, wonach Männer künftig durch die Frauenquote benachteiligt würden. Sie wolle einen Anteil von 30 Prozent von weiblichen Führungskräften: „Bleiben ja immer noch 70 Prozent der Führungspositionen für Männer! Katastrophen sehen anders aus.“
Oberpfaffenhofen – Führende Frauen der Autobranche haben sich in einer Umfrage der Automobilwoche gegen die Einführung einer Frauenquote ausgesprochen. „Wir wollen die Quote nicht und halten sie nicht für hilfreich. Die Unternehmen können immer nur so weit sein, wie die Gesellschaft ist“, erklärte Brigitte Kasztan, Diversity-Managerin bei Ford of Europe und Ford Deutschland, der Branchen- und Wirtschaftszeitung. Rita Forst, Entwicklungschefin von Opel, sagte: „Ich habe Karriere gemacht, weil ich gut bin und nicht weil ich eine Frau bin.“ Die Frage zu einer Frauenquote erübrige sich nach ihrer Meinung damit.
Frankfurt am Main/Berlin (DAV). Legt eine Eigentümerversammlung in der Hausordnung das Verbot fest, dass Hunde und Katzen nicht als Haustiere gehalten werden dürfen, so ist diese Vereinbarung nicht sittenwidrig. Auch greift das Verbot nicht übermäßig in das Recht von Mieter und Vermieter ein. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 17. Januar 2011 (AZ: 20 W 500/08), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.
Düsseldorf/Berlin (DAV). Es gehört zu den grundlegenden Vermieterpflichten, sicherzustellen, dass die Mieträume so beheizt werden können, wie es ihr vertraglicher Verwendungszweck erfordert. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) unter Verweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Dezember 2010 (AZ: I-24 U 65/10, 24 U 65/10).
Celle/Berlin (DAV). Ohne Vollmacht des Eigentümers dürfen Makler nicht das Grundbuch einsehen. Ebenso wenig dürfen Notare dies im Auftrag eines Maklers tun. Das gilt auch dann, wenn die Einsicht nach Auskunft des Maklers zur Vorbereitung des Verkaufs der Wohnung im Auftrag des Eigentümers vorgenommen werden soll. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 3. März 2011 (AZ: Not 26/10) weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.