O-Ton: Unklare Begrenzung der Parkfläche – Bußgeld aufgehoben

Wenn die Begrenzung der Parkfläche nicht klar ist, kann auch kein Bußgeld wegen eines Parkverstoßes verhängt werden. Das entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht. In dem Fall sollte ein Autofahrer trotz Parkticket 25 Euro bezahlen – wegen einer eingeschränkten Halteverbotszone.

Er klagte mit der Begründung: Das Ende des Parkplatzes war nicht klar erkennbar und bekam Recht.

Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:

O-Ton: Verkehrszeichen müssen eindeutig und unmissverständlich sein, damit sie überhaupt wirken können. Auf der einen Seite mit Parkhinweisen und Buchten ist zwar schön und gut, aber wann endet denn das? Also: Wo fängt das Parken an und wo endet das – beides muss richtig gekennzeichnet sein. – Länge 16 sec.

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