Zahlt ein Elternteil keinen oder nur unzureichenden Unterhalt für ein minderjähriges Kind, hat dieses unter Umständen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Aber wenn die Mutter sich weigert, den Vater des Kinds zu identifizieren, ist dieser Anspruch hinfällig.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Prozesskostenhilfe kann jemand beantragen, wenn er den Prozess sich nicht leisten kann und sein Verfahren eine Aussicht auf Erfolg hat. Das ist da nicht der Fall, wie hier, wo es um Unterhaltszahlungen geht. Wenn die Mutter sagte, ich glaube, der wurde in einer Disco in Berlin gezeugt. Mehr weiß ich nicht. Dann kann man auch nicht das Verfahren erzwingen, dass die Mutter den Namen sagt. Deshalb hat das Gericht gesagt, ist es völlig erfolglos und belanglos, ob wir dieses Verfahren führen. Deshalb gibt es keine Prozesskostenhilfe. – Länge 29 sec.
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