Wer an Silvester böllert, muss seine Rakete auch überwachen und demnach für den Schaden aufkommen – könnte man meinen. Doch bin ich Gast auf einer Feier, dann sind auch die Gastgeber in der Pflicht, die entzündeten Feuerwerkskörper zu überwachen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de:
O-Ton: Grundsätzlich habe ich natürlich eine Aufsichtspflicht auf meine Rakete – Klammer auf: Auch auf die Raketenkinder! D.h. wenn die Kinder mit meinen Böllern rumspielen, hab ich auch eine Aufsichtspflicht. Aber wenn ich eigentlich nicht falsch gemacht hab und trotzdem kommt es zum Schaden, dann bin ich nicht dran. Das hat der BGH mal entschieden. Aber auf der anderen Seite, wenn ich bewusst – wir hatten das ja in Berlin mal erlebt – in einem Fenster etwas rein schieße, dann bin ich dran. – Länge 22 sec
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.