Wenn ein Social-Media-Account nur dazu dient, andere zu beleidigen oder deren Ruf zu schädigen, kann die vollständige Löschung des Profils notwendig sein. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt. Bisher bestand meist nur ein Anspruch auf Löschung einzelner Inhalte, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de erläutert.
Rechtsanwalt Swen Walentowski:
O-Ton: Das ist wirklich eine Besonderheit in dieser Entscheidung, dass hier erste Mal dieser Anspruch vergrößert wurde – nämlich in der Abwägung: Ich werde hier geschädigt. Ich werde hier gemobbt. Natürlich hat Facebook ein wirtschaftliche Interesse das tritt aber dahinter zurück. Weil der Account nur dazu da ist, andere Personen zu verunglimpfen. Also wurde Facebook verpflichtet diese beiden Accounts komplett zu löschen und nicht nur einzelne in den Nachrichten. – Länge 22 sec
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
Kollegengespräch: Facebook muss Hass-Konten löschen
Cybermobbing und Hate Speech greifen um sich. Manchmal reicht es dann nicht aus, einzelne Beiträge löschen zu lassen. Wenn ein Social-Media-Account nur dazu dient, andere zu beleidigen oder deren Ruf zu schädigen, kann die vollständige Löschung des Profils notwendig sein. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt. Bisher bestand meist nur ein Anspruch auf Löschung einzelner Inhalte, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de erläutert.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Wie war das bisher?
2. Was ist da passiert?
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.