Ein professioneller Fotograf klagte in Hamburg gegen die Nutzung seiner Bilder zum Training einer KI – und verlor in zwei Instanzen. Jetzt geht der Fall nach Karlsruhe. Die Hamburger Gerichte, zuletzt das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg , entschieden: Die Vervielfältigung des Bildes ist durch die gesetzlichen Regelungen des Urheberrechts gedeckt.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de mit einer Checkliste: Was sollte man prüfen, wenn man Bilder im Netz veröffentlicht:
O-Ton: Der Nutzungsvorbehalt muss technisch und maschinenlesbar sein. Allgemeine Website-Hinweise genügen nicht. KI-Training kann grundsätzlich erlaubt sein. Man kann also nicht gegen alles vorgehen. Forschung wird insbesondere privilegiert und öffentliche zugängliche Inhalte dürfen analysiert werden. – Länge 16 sec.
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