Ein Antrag auf unbefristete Teilzeitbeschäftigung ist während einer laufenden Brückenteilzeit unzulässig. So entschied das Hessische Landesarbeitsgericht. In dem Fall wollte eine Frau von einer befristeten Brückenteilzeit in eine unbefristete Teilzeitbeschäftigung im gleichen Umfang wechseln. Der Chef lehnte ab und das Gericht gab ihm Recht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de:
O-Ton: Es gibt einfach eine gesetzliche Sperrwirkung. Die sagt nämlich: In der Brückenteilzeit kann ich nicht einfach sagen, ich bleibe bei der Teilzeit und will die verlängern oder noch weniger arbeiten. Da gibt es eine Sperrwirkung, man muss erst wieder in die Vollzeit zurück. Und nach einem Jahr hat man Anspruch mit dem Arbeitgeber eine Teilzeit zu vereinbaren. Sind beide sich einig, geht das auch vorher. – Länge 20 sec.
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