Ein Wildunfall muss sicher nachgewiesen werden können, ansonsten zahlt die Versicherung nicht. Wer auch noch arglistig Vorschäden verschwiegen hat, hat es noch schwerer, die Versicherung von einer Kollision mit einem Tier zu überzeugen. Dies entschied das Landgericht Hagen (Westfalen).
Ein Autofahrer war nach seinen Angaben mit einem Reh kollidiert. Die Folge: eine beschädigte Frontpartie, ein defekter Scheinwerfer sowie ein verlorener Radarsensor für das Abstandsregelsystem. Die Versicherung blieb jedoch skeptisch und stellte auch noch verschwiegene Vorschäden fest….
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de:
O-Ton: Du musst, wenn Du Kohle von der Versicherung haben willst, alle relevanten Tatsachen offenlegen. Alles andere ist – juristischer Ausdruck, kennt aber jeder – Arglist. Arglistiges Verschweigen. Deshalb ist hier auch in dem Fall die Vollkasko-Versicherung frei und muss den Schaden auch nicht ersetzen. – Länge 15 sec.
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