O-Ton: Falschparker per App melden – wenn „Hobby-Sheriffs“ gegen den Datenschutz verstoßen

Ein falsch geparktes Auto ist schnell fotografiert und mit wenigen Klicks lässt sich der Vorfall an das Ordnungsamt melden. Apps und Online-Portale machen das Anzeigen von Verkehrsverstößen einfach. Doch dabei geraten mitunter auch unbeteiligte Personen ins Bild.

Sie dürfen aber nicht erkennbar sein. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung vor. So entschied das Oberlandesgericht Dresden und verurteilte den Hobbysheriff zu Schadensersatz.

Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:

O-Ton: Die haben gesagt: Okay, du darfst vielleicht als Hobbysheriff rumlaufen und hast vielleicht ein Interesse hier Falschparker oder ähnlich zu fotografieren. Aber es besteht kein Zwang, den Beifahrer mit zu fotografieren. Also Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung, Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dafür hat er 100 € gekriegt. – Länge 22 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

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