Wenn das eigene Auto geklaut wird, verlassen sich viele auf die Versicherung. Doch der Weg zur Entschädigung führt über ein detailliertes Schadensformular. Wer hier bei Fragen zu früheren Unfällen oder Kratzern „schummelt“, riskiert seinen gesamten Anspruch. Denn: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht.
Wie das Oberlandesgericht Dresden entschied, führt die Unredlichkeit des Autofahrers dazu, dass die Versicherung selbst bei einem echten Diebstahl nicht zahlen muss. Denn der Eigentümer muss den Diebstahl voll beweisen. Ohne Zeugen kaum möglich, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de:
O-Ton: Nicht flunkern! Denn Ehrlichkeit siegt. Also, man sollte alle Vorschäden – auch übrigens reparierte – im Schadensformular angeben. Der reparierte Vorschaden ist doch gut. Kann man doch sagen, dass der repariert war,. Der nicht reparierte ist ja schlimmer, weil der mindert den Wert des Fahrzeugs stärker als der reparierte Vorschaden. – Länge 18 sec.
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