O-Ton: Achtung bei digitalen Rechnungen! Wann Kunden doppelt zahlen müssen

Immer mehr Unternehmen versenden ihre Rechnungen per E-Mail – das ist praktisch, schnell und papierlos. Doch genau das kann zur teuren Falle werden. Betrüger schleusen manipulierte PDF-Rechnungen in bestehende E-Mail-Verläufe ein. Überweist der Kunde auf das falsche Konto, stellt sich die Frage: Muss er trotzdem noch einmal zahlen?

Das Landgericht Rostock entschied, dass die Zahlung auf das manipulierte Konto nicht als Erfüllung der Zahlungspflicht gilt. Das bedeutet, dass die Kundin die Rechnung erneut an die richtige Bankverbindung zahlen muss.

Das Rechtsportal anwaltauskunft.de empfiehlt daher eine Checkliste vor dem Bezahlen einer Rechnung. Swen Walentowski:

O-Ton: Kontoverbindung prüfen. IBAN? Hat die sich verändert? Wenn ja, vielleicht noch mal nachfragen, wenn ich ganz oft an ein Konto überwiesen habe, dann auf einmal eine neue IBAN? Das wären die Tipps. E-Mail Format anschauen. Sonderzeichen – sehen die komisch aus? Und natürlich generell auch für kleine Unternehmen: Mal auch den IT Schutz erhöhen. Die Kommunikation sollte mindestens über verschlüsselte Kanäle oder Portale erfolgen. – Länge 20 sec.

Mehr Tipps unter anwaltauskunft.de.

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