Kollegengespräch: Wie vererbt man richtig?

Das Oberlandesgericht München hat kürzlich Formfehler beim Erben gerügt – eine „Wolkenzeichnung“ hat das gesamte Testament ungültig gemacht. Eine bloße Zeichnung anstelle des Namens führte dazu, dass ein eigentlich formulierter letzter Wille komplett für ungültig erklärt wurde.

Ein Mann, der neben seiner zweiten Frau auch Kinder aus erster Ehe und ein außereheliches Kind hatte, hatte mit seiner Ehefrau ein handschriftliches Testament aufgesetzt. Die Frau schrieb den gesamten Text selbst und er unterschrieb ihn. An die Stelle seiner Unterschrift setzte er aber nur eine wolkenartige Linie. Nach seinem Tod beantragte die Witwe, die im Testament als Alleinerbin vorgesehen war, einen Erbschein. Die Gerichte erkannten das Testament jedoch nicht an.

Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie hinterlasse ich meinen letzten Willen richtig?
2. Wie war der Fall in München genau?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

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