Auch gegen den erklärten Willen der Kinder sind Eltern verpflichtet, den regelmäßigen Schulbesuch durchzusetzen. Das Verwaltungsgericht Bayreuth wies die Klage eines Elternpaars zurück, das ihre Kinder seit Monaten nicht mehr zur Schule geschickt hatte.
Tochter und Sohn der Familie waren nur sporadisch in die Schule gegangen, später gar nicht mehr. Das sei der Wille der Kinder.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Wie war der Fall genau?
2. Und wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet?
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