Viele Beschäftigte kennen das: Infekte, Rückenprobleme oder psychische Belastungen führen immer wieder zu krankheitsbedingten Auszeiten. Was zunächst wie harmlose Einzelereignisse erscheint, kann sich summieren und am Ende das Arbeitsverhältnis kosten, so das Landesarbeitsgericht Mainz.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Mehrere unterschiedliche regelmäßig auftretende und teilweise unklar diagnostizierte Erkrankungen, das war hier also auch noch der Fall, begründen eine negative Gesundheitsprognose. Hier war es so, dass in Folge 166 Tage insgesamt, und immer mal sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, der betroffene Mitarbeiter erkrankt war. – Länge 20 sec.
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Kollegengespräch: Immer wieder krank – wann darf der Arbeitgeber kündigen?
Viele Beschäftigte kennen das: Infekte, Rückenprobleme oder psychische Belastungen führen immer wieder zu krankheitsbedingten Auszeiten. Was zunächst wie harmlose Einzelereignisse erscheint, kann sich summieren und am Ende das Arbeitsverhältnis kosten.
Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz präzisiert die Anforderungen an eine krankheitsbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen. Demnach kann eine solche Kündigung sozial gerechtfertigt sein, wenn eine negative Gesundheitsprognose aufgrund der Fehlzeiten der letzten drei Jahre besteht, betriebliche Interessen durch hohe Entgeltfortzahlungskosten erheblich beeinträchtigt sind und einordnungsgemäß durchgeführtes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) keine milderen Maßnahmen ergeben hat.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet auf folgende Fragen:
1. Was mache ich als Chef, wenn ich einen Mitarbeiter mit negativer Gesundheitsprognose habe?
2. Warum ist das Mainzer Urteil so wichtig?
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