Der Sommer ist für Zeltfreunde die perfekte Jahreszeit. Auf eine lange Anreise und überfüllte Campingplätze hat dabei allerdings nicht jeder Lust. Wer stattdessen einfach mit dem Zelt loszieht, um in der freien Natur zu übernachten, kann in Deutschland vielerorts mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Weiter
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O-Ton: Hartz-IV-Empfänger muss keine Kinder- oder Senioren betreuen
Hartz IV-Empfänger müssen keine Tätigkeiten mit besonderen beruflichen Qualifikationen ausführen. Dazu gehört auch die selbständige Kinder- und Seniorenbetreuung, sofern der Betroffene keine entsprechende berufliche Vorbildung oder sonstige ausreichende Vorkenntnisse für diese Tätigkeiten hat. So entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Weiter
O-Ton: Chef muss Teilzeit meist erlauben
Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf Teilzeitarbeit. Ausnahmen bestehen dann, wenn betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Aber vorher muss der Chef sowohl intern als auch extern nach einem Ersatz suchen. Dies ergibt sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Mönchengladbach.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Andernfalls muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er alles dafür getan hat, einen Teilzeitarbeitsplatz einzurichten. Dazu gehört, erst einmal im Betrieb zu schauen, möchte jemand anderes die Arbeit übernehmen oder einen Vollzeitarbeitsplatz teilen. Wenn das nicht ausreicht, muss er auch schauen, dass er jemand anderes für den freiwerdenden Teil einstellen kann. Das Ganze muss er auch nachweisen, nur dann kann er von seiner Pflicht, den Arbeitnehmer auch Teilzeit arbeiten zu lassen, befreit werden. – Länge 26 sec.
Information: www.anwaltauskunft.de
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O-Ton: Betrogener Ehemann muss keinen Unterhalt zahlen
Wenn ein Seitensprung die Ehe scheitern lässt, dann riskiert der untreue Partner unter Umständen keinen Trennungsunterhalt. In dem Fall war es die Gattin, die ihren Anspruch aufgrund eines schwerwiegenden Fehlverhaltens verlor. Vor dem Amtsgerichts Oranienburg wollte sie ihren Unterhalt einklagen – und verlor. Weiter
O-Ton: Haftung bei Badeunfällen
Bei Badeunfällen im Schwimmbad, am See oder am Strand können der Bademeister oder der Betreiber des Schwimmbads haftbar gemacht werden. Allerdings gilt das nur, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind. Eltern können sich nicht darauf verlassen, dass andere die Aufsicht über ihre Kinder übernehmen. Weiter