Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

10Aug./09

Kollegengespräch: Rechtshilfe über neues Portal

Daher verzichten bei einer Direktregulierung zahlreiche Unfallgeschädigte auf Ansprüche, die ihnen laut Gesetzgebung und Rechtsprechung zustehen. Zwar wird die Werkstattrechnung bei Reparatur beglichen und ein Mietwagen gestellt, doch haben die Geschädigten mehr Ansprüche: Dies betrifft die Stundenberechnungssätze, die Dauer des Nutzungsausfalls, die Kürzung der Mehrwertsteuer bei älteren Fahrzeugen, die Abrechnung auf Totalschadenbasis trotz Weiternutzung des Fahrzeugs, den Abzug eines höheren Restwertangebots trotz Weiternutzung, den Ersatz von Schutzkleidung und den mittlerweile etwas bekannteren „Haushaltsführungsschaden“.

 

Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker, Aschaffenburg, von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wenn man sich als Unfallopfer einen Gebrauchtwagen als Ersatz kauft – darf da die Versicherung 19 Prozent Mehrwertsteuer abziehen?
2. Welche Nachteile können mir bei „fiktiver Abrechnung“ entstehen?
3. wie ist die Situation bei Motorradfahrern, wenn sie nach einem Unfall beispielsweise den Helm ersetzt bekommen – häufig nur zum Zeitwert. Ist das in Ordnung?
4. Wie ist es bei einem Personenschaden – was steht dem Opfer zu?
5. Wie unterstützt mich der Deutsche Anwaltverein, damit ich schnell und unbürokratisch zu meinem Recht komme?

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05Aug./09

O-Ton + Magazin: Spinne als allgemeines Lebensrisiko

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das ist nicht gesponnen, denn nach dem Vertrag ist der Hausmeister tatsächlich verpflichtet, zu reinigen – aber er muss trotzdem nicht zahlen. Weil in dem Vertrag nicht festgelegt ist, wann er denn immer reinigen muss. Selbst wenn er gereinigt hat, so die Richter, ist es ja bei einer offenen Tiefgarage immer möglich, dass infolge der nächsten Stunden immer mal eine Spinne in die Tiefgarage krabbelt und sich dann von der Decke auf die Besucher der Tiefgarage stürzt – und deshalb: Die Spinne als solche stellt ein allgemeines Lebensrisiko dar, für den ich dann am Ende keinen haftbar mache, wenn ich mich davor – wie vor anderen Ungetieren auch – erschrecke. – Länge 30 sec.

Nachzulesen ist dieser Fall unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Die Spinne als allgemeines Lebensrisiko

Spinnen sind ein allgemeines Lebensrisiko! So entschied das Oberlandesgerichts Karlsruhe in dem Fall einer Dame. Sie hatte sich in einer Tiefgarage so vor einer Spinne erschreckt, war hingefallen und wollte dafür Schmerzensgeld. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Der Tatort:

O-Ton: SFX

Eine Tiefgarage! – Das Opfer:

O-Ton: SFX

Eine harmlose Frau! – Die Täterin:

O-Ton: SFX

Eine Spinne!! Doch der Reihe nach: Ein Mann parkte seinen Wagen in besagter Tiefgarage, kam nach einem Bummel zurück und entdeckte auf der Beifahrerseite, wie sich die spätere Täterin gerade abseilt. Die Frau darunter – ahnungslos, der Mann auf der Fahrseite – hilflos, wie Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft, zu berichten weiß:

O-Ton: Noch bevor er sie warnen konnte, erschrak sie, trat reflexartig zurück, verlor das Gleichgewicht, fiel sehr, sehr unglücklich hin, erlitt eine Beckenprellung, eine Prellung der rechten Gesichtshälfte und einen komplizierten Bruch am Handgelenk. – Länge 15 sec.

Die Spinne sah das Dilemma und machte sich angesichts drohender Schadenersatzansprüche schnellstmöglich aus dem Staub. Aber da war ja noch der Hausmeister der Tiefgarage, der nun die Rechnung von der Frau präsentiert bekam:

O-Ton: Sie war nämlich der Meinung, dass nach dem Hausmeistervertrag der Beklagte verpflichtet ist, die offene Tiefgarage zu reinigen und dabei auch die Spinnweben zu entfernen. – Länge 14 sec.

O-Ton: SFX

O-Ton: Das ist nicht gesponnen, denn nach dem Vertrag ist der Hausmeister tatsächlich verpflichtet, zu reinigen – aber er muss trotzdem nicht zahlen. Weil in dem Vertrag nicht festgelegt ist, wann er denn immer reinigen muss. Selbst wenn er gereinigt hat, so die Richter, ist es ja bei einer offenen Tiefgarage immer möglich, dass infolge der nächsten Stunden immer mal eine Spinne in die Tiefgarage krabbelt und sich dann von der Decke auf die Besucher der Tiefgarage stürzt – und deshalb: Die Spinne als solche stellt ein allgemeines Lebensrisiko dar, für den ich dann am Ende keinen haftbar mache, wenn ich mich davor – wie vor anderen Ungetieren auch – erschrecke. – Länge 30 sec.

…. sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski und nachzulesen ist dieser Fall auch unter www.anwaltauskunft.de.

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05Aug./09

O-Ton: Scheidungen bei doppelter Staatsangehörigkeit?

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft macht allerdings deutlich:

O-Ton: Kompliziert wird es immer in den Fällen, in denen man die doppelte Staatsangehörigkeit besitzt. Da sollte man bei einer Scheidung immer überlegen, welches Recht denn anzuwenden ist, es darf nicht zu Ungleichheiten kommen. Wir Anwälte sind immer besorgt, dass dort der wirtschaftlich Schwächere dort über den Tisch gezogen wird, nur ein Entscheidungsantrag schneller gestellt wird. – Länge 20 sec.

Beispiel: Im englischen Recht gibt es keine dem deutschen Zugewinnausgleich entsprechenden Ausgleichsregeln. Der Partner, der weniger verdient, könnte deutlich benachteiligt werden. Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de.

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05Aug./09

O-Ton: Hofladen als Gewerbebetrieb

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Hier muss man aufpassen: Wenn man letzten Endes mehr von diesen Fremdprodukten oder einen großen Anteil dieser Fremdprodukte über einen längeren Zeitraum verkauft als die eigenen Produkte, dann liegt auf einmal ein Gewerbebetrieb vor. Und man wird gewerbesteuerpflichtig. Also: Man sollte immer aufpassen, dass die meisten Produkte, die man verkauft, die eigenen Produkte sind. – Länge 20 sec.

Nachzulesen ist dies unter www.anwaltauskunft.de.

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05Aug./09

O-Ton: Keine Kosten für künstliche Befruchtung ab 40

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Das Bundessozialgericht hat gesagt, hier ist die Gesetzeslage in Ordnung. Es gibt keine Pflicht der Krankenkassen, bei Frauen über 40 die Kosten für die künstliche Befruchtung zu übernehmen. Der gestaltungsspielraum des Gesetzgebers ist nicht überschritten, es handelt sich hier nicht um einen Kernbereich, der abgesichert und versichert wird. Der Gesetzgeber hat sich weiterhin davon leiten lassen, dass die Erfolgsquote bei künstlichen Befruchtungen bei Frauen ab 40 wesentlich geringer ist als darunter. – Länge 26 sec.

Weitere Informationen zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de.

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