Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

15März/10

O-Ton + Magazin: Radfahrer haftet bei Kollision mit Auto

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein über den Freispruch für den Autofahrer:

O-Ton: Er musste sich nicht einmal die Betriebsgefahr, die von seinem Fahrzeug ausgeht und die ja wesentlich höher ist als die Betriebsgefahr eines Fahrrades, anrechnen lassen. Der Autofahrer bekam den Schaden in voller Höhe ersetzt und musste Fahrradfahrer keinen Schadensersatz leisten. – Länge 24 sec.

Schnelle und professionelle Hilfe für solche Fälle gibt es unter www.schadenfix.de.

Magazin: Radfahrer haftet auf Gehweg bei einer Kollision mit Auto allein

Wer als Radfahrer einen Gehweg befährt, hat bei einem Unfall schlechte Karten. Autofahrer müssen auf Radfahrer als „schwächere“ Verkehrsteilnehmer zwar besonders achten. Sie haften aber nur dort, wo mit Radlern zu rechnen ist. So hat das Amtsgericht Darmstadt entschieden.

Text:

Für die Richter war der Fall eindeutig, denn auch Radfahrer müssen sich an die Verkehrsregeln halten. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Sie dürfen nicht entgegen der Fahrtrichtung fahren, sie dürfen nicht auf dem Gehweg fahren und sie sollten auch mit angepasster Geschwindigkeit fahren. – Länge 7 sec.

Hätte der Radler in unserem dies beherzigt, wäre wahrscheinlich auch nichts passiert. So aber krachte es gewaltig:

O-Ton: SFX

O-Ton: Ein Auto bog aus einem Parkplatz aus, kollidierte mit einem Radfahrer, der entgegen der Fahrtrichtung auf dem Gehweg fuhr und auch noch mit viel zu hoher Geschwindigkeit unterwegs war. – Länge 8 sec.

Doch der Radler war der Meinung, der Autofahrer hätte auf ihn achten müssen und wollte Schadensersatz. Allerdings machten die Richter gleich deutlich, dass sie dieser Meinung nicht unbedingt folgen würden:

O-Ton: Ja, denn der Autofahrer muss nicht unbedingt damit rechnen, dass ein Fahrradfahrer entgegen der Fahrtrichtung fährt. – Länge 5 sec.

Bei der Urteilsverkündung wurde es dann ein glatter Freispruch für den Autofahrer, sagt Bettina Bachmann:

O-Ton: Er musste sich nicht einmal die Betriebsgefahr, die von seinem Fahrzeug ausgeht und die ja wesentlich höher ist als die Betriebsgefahr eines Fahrrades, anrechnen lassen. Der Autofahrer bekam den Schaden in voller Höhe ersetzt und musste Fahrradfahrer keinen Schadensersatz leisten. – Länge 24 sec.

Der Gang zum Anwalt hat sich damit für den Autofahrer mehr als gelohnt. Den richtigen Experten sowie schnelle und professionelle Hilfe für solche Fälle gibt es unter www.schadenfix.de.

Absage.

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15März/10

O-Ton: Trotz Blindheit Auto gefahren

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das ist nicht nur einmal geschehen, sondern mehrmals. Woraufhin er vom Amtsarzt untersucht wurde und es stellte sich – welche Überraschung – das er gar nicht blind war. Daraufhin musste er natürlich den Schwerbehindertenausweis abgeben und die Zahlungen, die er von der Landesblindenstelle erhalten hatte, zurück erstatten und hat für die Zukunft kein Geld mehr bekommen. – Länge 20 sec.

Weitere Infos dazu unter www.verkehrsrecht.de.

 

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15März/10

O-Ton: Stornierung der Maut über Internet

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins, über Stornierungsmöglichkeiten in solchen Fällen:

O-Ton:  Das geht nur auf dem Wege, dass der Lastkraftwagenfahrer persönlich zum Zahlstellenterminal geht und sagt: ´Ich fahre diese Strecke nicht´ und dann bekommt man das Geld zurück.  Das ist deswegen nicht online möglich, weil man dann ja betrügen könnte. Man wäre die Strecke schon gefahren und würde es dann über das Internet korrigieren. Da gäbe es ja keine Kontrollmöglichkeit. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu  www.verkehrsrecht.de.

 

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09März/10

O-Ton + Magazin: 2.500 Euro für zwei Adressen?

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: In dem Fall hatte ein 74jähriger Mann einen Freundschaftsvermittlungsvertrag mit einer Agentur abgeschlossen. Demnach sollte für die Benennung von zwei Partnervorschlägen 2.500 Euro zahlen. Nachdem er eine Anzahlung von 2.000 Euro erbracht hatte, übermittelte ihm diese Agentur auch tatsächlich eine Adresse. Einige Tage danach widerrief der Kläger diesen Freundschaftsvermittlungsvertrag. Die Firma zahlte ihm lediglich 750 Euro zurück. Das war ihm zu wenig und er klagte. – Länge 16 sec.

Das Gericht gab ihm in vollem Umfang recht, 2.500 Euro für zwei Adressen ist sittenwidrig – der Mann bekam sein Geld zurück. Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Vorsicht bei Freundschafts- oder Partnervermittlern

Wenn man sein privates Glück mit professioneller Hilfe sucht, sollte man auch auf den Preis schauen. Ein Freundschaftsvermittlungsvertrag, in dem für zwei Adressen 2.500 Euro verlangt werden, ist sittenwidrig. So hat es das Amtsgericht Aachen entschieden. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Der Kläger war nicht mehr ganz der Jüngste, also wollte er einem weiteren Frühling mit Unterstützung einer so genannten Freundschaftsvermittlung auf die Sprünge helfen. Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: In dem Fall hatte ein 74jähriger Mann einen Freundschaftsvermittlungsvertrag mit einer Agentur abgeschlossen. Demnach sollte für die Benennung von zwei Partnervorschlägen 2.500 Euro zahlen.

O-Ton: SFX

O-Ton: Nachdem er eine Anzahlung von 2.000 Euro erbracht hatte, übermittelte ihm diese Agentur auch tatsächlich eine Adresse. Einige Tage danach widerrief der Kläger diesen Freundschaftsvermittlungsvertrag. Die Firma zahlte ihm lediglich 750 Euro zurück. Das war ihm zu wenig und er klagte. – Länge 16 sec.

Und das Gericht gab der Klage in vollem Umfang statt. Der Freundschaftsvermittlungsvertrag sei sittenwidrig und somit nichtig. Was ist aber sittenwidrig – in juristischem Sinne? Swen Walentowski:

O-Ton: Sittenwidrigkeit liegt beispielsweise dann vor, wenn ich jemand ausnutze, weil er unerfahren ist oder weil sein Urteilsvermögen nicht so ganz scharf ist oder er auch eine Willensschwäche hat. Und ich ihm somit eine Leistung verspreche, die im auffälligen Missverhältnis zum eigentlichen Preis steht. – Länge 16 sec.

Und bei der Agentur klingelte die Kasse erheblich – das hat das Gericht dann auch in der Urteilsbegründung bemängelt:

O-Ton: SFX

O-Ton: Also, das Gericht hat gesagt: Man muss es ja so sehen – zwei Adressen, 2.500 Euro das ist pro Adresse 1.250 Euro. Auch bei  Partnerschaftsvermittlungsverträgen muss ich für mein Geld eine gute Leistung bekommen. Und wenn diese in einem Missverhältnis steht, dann ist der Vertrag sittenwidrig und ich kann mein Geld zurück bekommen. – Länge 18 sec.

Der Rentner war dementsprechend froh über das Urteil, die Agentur nicht! Den ganzen Fall zum Nachlesen – wie auch Hilfe, wenn die Partnervermittlung in gleicher Weise schief ging – gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

 

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09März/10

O-Ton + Magazin: Vorsicht bei Handys für Kinder

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, Ihr habt zwar einen Nutzungszweck vereinbart – „Du darfst nur uns anrufen und wir wollen Dich erreichen“. Allerdings haben die Eltern dem Kinde auch schon erlaubt gehabt, mit den Freundinnen zu telefonieren oder SMS zu verschicken. Außerdem kannte insbesondere die Mutter – das hat sie auch vor Gericht eingeräumt – das Verführungspotenzial eines solchen Handys, vor allem eines Klingelton-Abos – weil die Freundinnen alle eins hatten. Es war davon auszugehen, dass das Kind sich an die Absprache nicht hält. Deshalb müssen die Eltern auch zahlen. – Länge 30 sec.

Nachzulesen ist alles unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Vorsicht beim Überlassen der Handys an die Kinder

Wenn man seinen minderjährigen Kindern sein Handy überlässt, muss man gegebenenfalls auch für die Kosten gerade stehen. In dem Fall ging es um ein Klingelton-Abo, einen so genannten Sonderdienst für das Mobiltelefon. So entschied Amtsgericht Mitte in Berlin. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Natürlich geht heute ohne Handy fast nichts mehr. War es in grauer Vorzeit nur ein Statussymbol für Geschäftsleute, gibt es heute nur noch wenige Menschen – kleine wie große – ohne mobiles Telefon. Und wer noch kein eigenes Handy hat, bekommt auch oft mal eins von den Eltern:

O-Ton: Beispielsweise damit sie angerufen werden können, damit man sich austauscht. Und oftmals setzen die Eltern den Kindern auch ganz strenge Grenzen, was man eigentlich damit machen darf. – Länge 8 sec.

…. sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Nun nahm es in diesem Fall das Kind mit den Ermahnungen der Eltern nicht ganz so genau – ein Klingelton-Abo musste es sein.

O-Ton: SFX

Und während das Handy fortan immer anders klang ….

O-Ton: SFX

…war der Herr Papa über dieses akustische Wechselspiel gar nicht so erbaut! Der Abo-Anbieter belastete nämlich ganz unmusikalisch das Konto des Vaters. Der wollte diese Kosten nicht hinnehmen – so traf man sich vor Gericht:

O-Ton: Das Amtsgericht Mitte hat gesagt, dass grundsätzlich jeder Inhaber eines Telefons, also der Vertragspartner, für alle Kosten einzustehen hat. Auch wenn sie von Dritten verursacht worden sind. Einzige Ausnahme wäre es, wenn der Anschluss in einem vom Kunden nicht zu vertretenden Umfang genutzt worden ist. – Länge 12 sec.

Das klingt sehr juristisch, auf Deutsch heißt das: Da wären enorme Kosten durch Auslandsgespräche oder kostenpflichtige Websites angefallen. Das war aber nicht Fall. Swen Walentowski über die Begründung der Richter:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, Ihr habt zwar einen Nutzungszweck vereinbart – „Du darfst nur uns anrufen und wir wollen Dich erreichen“. Allerdings haben die Eltern dem Kinde auch schon erlaubt gehabt, mit den Freundinnen zu telefonieren oder SMS zu verschicken. Außerdem kannte insbesondere die Mutter – das hat sie auch vor Gericht eingeräumt – das Verführungspotenzial eines solchen Handys, vor allem eines Klingelton-Abos – weil die Freundinnen alle eins hatten. Es war davon auszugehen, dass das Kind sich an die Absprache nicht hält. Deshalb müssen die Eltern auch zahlen. – Länge 30 sec.

Nachzulesen ist alles unter www.anwaltauskunft.de.

Absage

 

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