Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

18Jan./11

O-Ton + Magazin: Irreführende Verkehrsschilder

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: In den ersten beiden Instanzen, also Amtsgericht und Landgericht, wurde der Angeklagte verurteilt. Aber das Oberlandesgericht hat ihn freigesprochen, mit der Begründung, es sei ihm nicht möglich gewesen aufgrund des Schilderwaldes – also der unklaren Beschilderung – zu erkennen, dass er unrechtmäßig auf einem Gehweg fährt. – Länge 19 sec.

Mehr dazu findet man unter verkehrsrecht.de.

Magazin: Irreführende Verkehrsschilder

Wenn extrem missverständliche Straßenschilder ein falsches Verhalten hervorrufen, kann eine sonst mögliche Strafe entfallen. Das Thüringer Oberlandesgericht hat in solch einem Fall einen Angeklagten vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Hören Sie mal die ganze Geschichte.

Beitrag:

Begonnen hatte alles ganz harmlos: Ein Radfahrer war auf dem Bürgersteig unterwegs. Aus einer Hofeinfahrt kam eine Frau – die 82 Jahre alte Dame wurde angefahren, fiel hin und verletzte sich schwer. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der Radfahrer ist nicht zu schnell gefahren, er hat auch alles getan, um den Zusammenstoß zu vermeiden. Aber es hat sich herausgestellt, dass der Zusammenstoß unvermeidbar war. – Länge 8 sec.

Die Frage war nun: Hat der Radler schuldhaft oder fahrlässig gehandelt? Denn davon hängt die Höhe der Strafe ab. Immerhin war der Unfall auf einem Gehweg geschehen. Und dort ist das Radfahren grundsätzlich nur Kindern bis zu zehn Jahren erlaubt.

O-Ton: SFX

Zunächst hatte der Radfahrer kein Glück:

O-Ton: In den ersten beiden Instanzen, also Amtsgericht und Landgericht, wurde der Angeklagte verurteilt. Aber das Oberlandesgericht hat ihn freigesprochen, mit der Begründung, es sei ihm nicht möglich gewesen aufgrund des Schilderwaldes – also der unklaren Beschilderung – zu erkennen, dass er unrechtmäßig auf einem Gehweg fährt. – Länge 19 sec.

Denn: Nur wenige Meter vorher waren das Gefahrzeichen „Radfahrer kreuzen“ und darunter „Radwanderweg“ kombiniert, der Mann wurde direkt auf den Fußweg geleitet. Solche Probleme kommen häufiger vor. Bettina Bachmann:

O-Ton: Wir fordern eine klare Beschilderung. Nicht, dass ein Verkehrsschild hinter dem anderen steht. Gerade auch, wenn Sie im Auto sitzen und sich noch auf den fließenden Verkehr konzentrieren müssen, ist es manchmal schwer, die Bedeutung der Verkehrsschilder wahr zu nehmen. Man sollte sich dafür einsetzen, dass der Schilderwald gelichtet wird. – Länge 17 sec.

Mehr dazu findet man unter verkehrsrecht.de.

Absage.

 

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07Jan./11

O-Ton + Magazin: Versicherungsschaden sofort melden!

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Ehepaar wollte eine Wohngebäudeversicherung abschließen für ihr Wohnhaus. Im November haben sie den Antrag gestellt, im Dezember kam es zu einem Wasserschaden. Den haben sie dann auch reparieren lassen. Mitte Januar haben sie dann die Versicherungspolice von der Versicherung erhalten, bei der sie den Antrag auf eine Versicherung gestellt hatten. Nachdem sie diesen Versicherungsschein erhalten hatten, haben sie dann den Wasserschaden gemeldet, die Rechnung geschickt und wollten den Schaden dann beglichen bekommen. – Länge 23 sec.

Die Versicherung verweigerte die Zahlung mit der Begründung: Eine Meldung des Schadens sechs Wochen nach dem Vorfall ist zu spät. Zu Recht, wie das Gericht entschied.

Mehr Informationen dazu gibt es unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Versicherungsschaden sofort melden!

Bei einem Schadens sollte man dies unverzüglich der Versicherung melden, ansonsten könnte der Schadenersatzanspruch verloren gehen. Die schnelle Information ist selbst dann wichtig, wenn der Antrag auf Abschluss einer Versicherung zwar gestellt, der entsprechende Versicherungsschein aber noch nicht zugesandt wurde.

Beitrag:

Der Teufel steckt häufig im Detail – und bei einer Versicherung im Kleingedruckten, so wie in diesem Fall, der jüngst das Amtsgericht München beschäftigte. Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Ehepaar wollte eine Wohngebäudeversicherung abschließen für ihr Wohnhaus. Im November haben sie den Antrag gestellt, im Dezember kam es zu einem Wasserschaden. Den haben sie dann auch reparieren lassen. Mitte Januar haben sie dann die Versicherungspolice von der Versicherung erhalten, bei der sie den Antrag auf eine Versicherung gestellt hatten. Nachdem sie diesen Versicherungsschein erhalten hatten, haben sie dann den Wasserschaden gemeldet, die Rechnung geschickt und wollten den Schaden dann beglichen bekommen. – Länge 23 sec.

Doch die Versicherung zahlte nicht. Begründung: Eine Meldung des Schadens sechs Wochen nach dem Vorfall ist zu spät.

O-Ton: SFX

Dadurch habe sie – die Versicherung – keine Möglichkeit gehabt, den Schaden zu begutachten und zu prüfen. Denn es müsse schon festgestellt werden: War es wirklich ein Wasserrohrbruch gewesen oder ein schon länger vorhandenes Leck. Das Ehepaar wollte das nicht hinnehmen, klagte und verlangte die Zahlung von 3.700,- Euro.

O-Ton: SFX

Doch die Klage blieb ohne Erfolg. Rechtsanwalt Swen Walentowski empfiehlt daher:

O-Ton: Du musst den Schaden sofort melden, auch wenn man die Versicherungspolice noch nicht da ist. Für die Versicherung und auch für den Versicherten gelten vorvertragliche Pflichten. Das war also mehrere Wochen nach dem Schaden. Und auch noch nach der Reparatur den Schaden zu melden ist definitiv zu spät. Das gilt für alle, die noch auf den Versicherungsschein warten. Es gilt aber auch für alle anderen, die schon einen Versicherungsschein besitzen. Bitte sofort jeden Schaden der Versicherung melden. – Länge 24 sec.

Mehr Informationen dazu gibt es unter anwaltauskunft.de.

Absage.

 

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07Jan./11

O-Ton und Magazin: Unbekannte Dateien

Der Mann musste eine Geldstrafe bezahlen, der Rechner wurde eingezogen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft empfiehlt:

O-Ton: Ich muss mir ja die CD sowieso gründlich anschauen, bevor ich die Dateien speichere. Ich muss einen Virenscanner durchlaufen lassen und alles Mögliche. Und ich muss, wenn ich den Verdacht habe, dass hier verbotene Inhalte drauf sein könnten, mir wirklich jede Datei anschauen. Damit ich auf der sicheren Seite bin, denn solche Inhalte will ja auch keiner. – Länge 17 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen und weitere Informationen gibt es unter <a href=“http://www.anwaltauskunft.de“>anwaltauskunft.de</a>.

Magazin: Unbekannte Dateien

Wer unbekannte Dateien auf seinen PC überspielt, sollte den Inhalt genau prüfen. Das ist das Ergebnis aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Wie so oft begann der Fall ganz harmlos. Ein Mann schlenderte über den Flohmarkt und kaufte ein paar CDs mit darauf gespeicherten Bildern, sagt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die hat er alle auf seinen Computer aufgespielt und auf seinem PC wurden später 37 Bild- und fünf Videodateien mit kinderpornographischem Inhalt sichergestellt. – Länge 8 sec.

Der Mann war sich keiner Schuld bewusst, insgesamt hatte er 50 CDs gekauft – jedoch nicht alle Dateien auf ihren Inhalt überprüft.

O-Ton: SFX

Zwar waren einige Dateien mit Kinderpornos enthalten, diese Dateien habe er jedoch sofort wieder gelöscht und die CDs vernichtet, gab der 36jährige vor Gericht an.

O-Ton: Damit konnte er sich nicht herausreden, weil er weiterhin die überspielten Dateien – auch die später vorgefundenen kinderpornographischen Dateien – weiterhin auf der Festplatte seines PCs gespeichert hatte. – Länge 10 sec.

Das Amtsgericht Cloppenburg hatte den Angeklagten wegen Besitzes von kinderpornographischen Schriften zu einer Geldstrafe verurteilt und den Computer eingezogen. Selbst wenn man seine Aussagen als wahr unterstelle, was man müsse, habe er immerhin mit der Möglichkeit gerechnet, dass er weiterhin Kinderpornographie gespeichert habe und dies gebilligt, so die Richter. Dieses Urteil bestätigte später das Oberlandesgericht Oldenburg. Abschließend noch ein Tipp von Rechtsanwalt Swen Walentowski:

O-Ton: Ich muss mir ja die CD sowieso gründlich anschauen, bevor ich die Dateien speichere. Ich muss einen Virenscanner durchlaufen lassen und alles Mögliche. Und ich muss, wenn ich den Verdacht habe, dass hier verbotene Inhalte drauf sein könnten, mir wirklich jede Datei anschauen. Damit ich auf der sicheren Seite bin, denn solche Inhalte will ja auch keiner. – Länge 17 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen und weitere Informationen gibt es unter anwaltauskunft.de.

Absage.

 

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07Jan./11

O-Ton: Hartz IV – Mehrbedarfsleistungen für Alleinerziehende bei schwerstbehindertem Ehemann

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Der Mann konnte nicht mehr laufen, er war vom Hals abwärts gelähmt, er musste beatmet werden, er musste ernährt werden. Und zugleich hatte sie die Kinder zu versorgen und hatte vom Amt auch die Mehrbedarfsleistungen für Alleinerziehende bewilligt gekriegt. Dann hat das Amt das aber gestrichen und hat gesagt, das sei fehlerhaft ausgezahlt worden. Sie sei ja nicht alleinerziehend, sondern sie lebe ja mit ihrem Mann zusammen. – Länge 22 sec.

Vor dem Sozialgericht hatte die Frau dann Erfolg: Der bisher gewährte Mehrbedarf wird weiterhin gezahlt. Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.

 

 

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07Jan./11

O-Ton: Haftung für Hunde ohne Leine

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Ein Hund, der nicht angeleint ist, kann immer eine Pflichtverletzung darstellen. Nicht nur dann, wenn Leinenzwang herrscht, sondern wenn der Hund Dinge tut, die er nicht machen soll. In dem Fall war es so, dass der nicht angeleinte Hund zu einem Hund, der ebenfalls nicht angeleint war, gelaufen ist und auf einen Mann zugelaufen ist. Er hat sich nicht stoppen lassen über Pfeifen und Rufen, hat den Mann angestoßen. Dieser ist umgefallen, er hat schwere Prellungen und Gesichtsverletzungen erlitten und er wollte nun Schadensersatz haben. – Länge 25 sec.

Das Gericht gab ihm überwiegend Recht. Mehr Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de

 

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