Moderne Smartphones werden erst richtig komplett, wenn man sie mit entsprechenden kleinen Programmen für seine eigenen, individuellen Bedürfnisse aufrüstet. Allerdings gab es in letzter Zeit vermehrt Meldungen, wonach sich hinter vermeintlich nützlichen Apps auch fiese Schädlinge versteckt haben. Worauf muss man als achten? Unser Experte klärt auf.
Beitrag:
Um es gleich vorweg zu sagen: Es gibt zwar noch viel mehr Handys und dazugehörige Betriebssysteme. Wir wollen uns hier aber auf die wichtigsten konzentrieren – das sind die Geräte mit Googles Android und das iPhone von Apple. Christian Funk, Virenanalyst von Kaspersky Lab:
O-Ton: Beim iPhone muss man sagen, ist das Gefahrenpotenzial nicht allzu hoch, so lange das Gerät noch im Auslieferungszustand ist. Allerdings besteht durchaus eine Gefahr für die gejailbreakten iPhones. Das heißt, hier wurde der Sicherheitsmechanismus von Apple deaktiviert und es kann normale Software nachinstalliert werden. – Länge 15 sec.
Zweiter großer Wettbewerber sind Handys verschiedener Hersteller mit dem Betriebssystem von Google. Der Suchmaschinengigant spricht selbst davon, dass pro Tag 300. bis 500.000 Aktivierungen für die Software registriert werden. Und wo viele Nutzer sind, da sind auch Hacker nicht weit.
O-Ton: Im März gab es mehr als 70 schädliche Applikationen im offiziellen Android-Store, d.h. hier wurden legitime Programme manipuliert und mit schädlichem Code versehen wieder neu zum Download angeboten – eben auf dem offiziellen Android-Portal. Und das macht es sehr, sehr schwer zu erkennen, ist es die echte Software oder ist es die manipulierte Software. Generell, wenn man einen Tipp geben könnte, dann würde ich sagen, drauf schauen, welche Rechte eine Software bei der Installation verlangt. Wenn ein Spiel Zugriff auf SMS und Telefon haben will, dann sollte ich als Anwender stutzen, mir das Ganze vielleicht noch einmal überlegen und eventuell weitere Informationen einholen. – Länge 40 sec.
Übrigens: Für Handys mit unterschiedlichen Betriebssystemen gibt es mittlerweile auch Sicherheitslösungen wie für einen Computer auf dem Schreibtisch, mehr dazu unter kaspersky.de.
Absage.
————————
(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )
Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.
Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.
Es gab einmal eine Zeit, da fuhr die Postkartenindustrie weltweit deutlich bessere Gewinne ein. Im Zeitalter von SMS und Mail hat sich die digitale Kommunikation auch im Urlaub durchgesetzt. Schneller ist es, mehr Fotos lassen sich übermitteln – und persönlicher ist es sowieso. Doch auch im Urlaub sind die Cybergangster nicht weit.
Wenn jemand aus seinem Vermögen Grundstücke oder Bargeld verschenkt und später Sozialhilfe beantragen muss, dann kann das für die Beschenkten unangenehm werden. Der Sozialhilfeträger kann nach einer Entscheidung des Landgerichts Coburg vieles zurückfordern. In dem Fall hatte eine Mutter ihrer Tochter erhebliche Geschenke gemacht und war danach verarmt.
Ein Fernsehgerät ist ein typischer Einrichtungsgegenstand und seine Anschaffung gehört zu den üblichen Kosten der Lebensführung. Die muss grundsätzlich jeder allein bezahlen – auch die Aufwendungen für ein besonders kontraststarkes Fernsehgerät könne nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. So entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.
Wer eine schwere Gastritis beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung verschweigt, verliert den Versicherungsschutz. Das mag für den Einzelnen bitter sein, die Versicherung aber ist im Recht, so das Oberlandesgericht Brandenburg.