Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

21Jan./12

Magazin + Interview: Logistik für die Modebranche

 Der Auftritt eines Modells auf dem Laufsteg bei einer Modenschau ist nur wenige Minuten lang. Damit er aber perfekt gerät, arbeitet eine ganze Truppe von Menschen stundenlang hinter den Kulissen – Designer, Haar-Stylisten und Make-up-Künstler. Und auch außerhalb der Hallen wird Großes geleistet – beispielsweise von Logistikern, die die punktgenau, sicher und faltenfrei Röcke, Hosen und Schuhe an jeden Winkel des Erdballs transportieren. Wir waren hinter den Kulissen einer solchen Modenschau mit dem Mikrofon dabei.

Beitrag:

Unzählige Kleiderständer, Riesentöpfe mit Make up, kilometerweise Kabel, dazu Scheinwerfer und Lautsprecher – hinter den Kulissen ist es gar nicht so glamourös:

O-Ton:

Allerdings macht ein Ameisenhaufen dagegen einen geradezu wohlgeordneten Eindruck:

O-Ton:

Dennoch wird sich alles am Ende zu einer vielbejubelten Show fügen, so viel ist schon vorher klar. Zu den vielen guten Geistern, die zum Gelingen beitragen, gehören auch die Logistiker. Tobias Wider von Deutsche Post DHL:

O-Ton:

Denn schließlich soll die neue Kollektion auch perfekt aussehen – und muss den Transport von A nach B besser überstehen als Schlabber-T-Shirts im Urlaubskoffer.

O-Ton:

Die Modemacher jedenfalls freuen sich – und sind eine Sorge los. Denn für eine große Show muss halt alles bis ins Detail passen:

O-Ton:

Neben dem Wissen um die richtige Verpackung gehört noch viel mehr dazu. Beispielsweise gibt es weltweit sehr unterschiedliche Zollvorschriften. Die zu kennen ist unerlässlich, wenn man die Schuhe aus Vietnam, die Hosen aus Indien und die Oberteile aus den USA für die Models nach Europa holt. Und – abschließend noch ein Tipp: Wie verpackt der DHL-Manager seine eigenen Sakkos, damit sie faltenfrei reisen?

O-Ton:

Absage.

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21Jan./12

O-Ton: Keine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in Umweltzone

 Ein Arzt bekommt keine Ausnahmegenehmigung zum Fahren innerhalb der Umweltzone, wenn er mit seinem Wagen zu seiner Praxis fährt. So entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart. Der Diesel sei technisch nicht nachrüstbar und er müsse zahlreiche Hausbesuche erledigen, hatte der Mediziner seinen Wunsch begründet.
Entscheidend für die Ablehnung war die tägliche Fahrt zur Praxis innerhalb der Umweltzone, erläutert Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es lag auch kein Härtefall vor, weil er das Auto ja täglich benutzte. Wenn es ein einmaliges Benutzen gewesen und es für ihn eine unverhältnismäßige Härte dargestellt hätte, in dem Fall genau das Auto nicht benutzen zu können, hätte man anders urteilen können. Aber dann, wenn man das Auto täglich für die Fahrt zur Praxis benutzt, liegt kein Härtefall vor, der eine Ausnahmegenehmigung rechtfertigen würde. – Länge 22 sec.

Weitere Informationen unter verkehrsrecht.de.

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21Jan./12

O-Ton: Fahrtenbuch kann durch Computernotizen ergänzt werden

 Für Fahrtenbücher gelten strenge Regeln: Sie müssen von Hand geschrieben werden. Eine Word-Datei oder Excel-Tabelle erkennt das Finanzamt nicht an. Es gibt aber Ausnahmen, entschied das Finanzgerichts Berlin-Brandenburg. Computernotizen dürfen das handgeschriebene Fahrtenbuch ergänzen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es muss sichergestellt sein, dass Sie die Aufzeichnungen nicht nachträglich manipulieren können. Und bei einer Computeraufzeichnung ist ja eine spätere Manipulation sehr leicht möglich. Wenn Sie aber handschriftliche Notizen führen und ergänzende Anmerkungen im Computer vornehmen, ist aufgrund des lückenlosen Führens des handschriftlichen Fahrtenbuchs eine Manipulation ausgeschlossen. – Länge 25 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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21Jan./12

O-Ton + Magazin: Gelegentlicher Haschkonsum – Führerschein weg

 Bereits gelegentlicher Konsum von Cannabis, Marihuana oder Haschisch kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. So entschied das Verwaltungsgerichts Aachen. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das ist für eine Fahrt unter Drogen ganz üblich. Auch einmaliger Konsum eines berauschenden Mittels – in dem Fall Canabis – rechtfertigt schon den Führerscheinentzug. Wenn Sie nicht in der Lage sind zu unterscheiden zwischen Drogenkonsum und Autofahren, wenn Sie das nicht abgrenzen können und sagen: Ich fahre nicht, wenn ich gekokst oder gekifft habe, dann haben Sie sich als unzuverlässig erwiesen, ein Auto zu führen. – Länge 25 sec.

Weitere Informationen unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Gelegentlicher Haschkonsum – Führerschein weg

Bereits gelegentlicher Konsum von Cannabis, Marihuana oder Haschisch kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Darüber informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

O-Ton: Kiffen kann teuer werden, wenn Sie sich erwischen lassen – erstens. Und zweitens auch noch Auto fahren, wenn Sie bekifft sind. – Länge 5 sec.

… sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Der Fall war relativ eindeutig:

O-Ton: Ein Autofahrer fiel bei einer Polizeikontrolle auf, weil er unter Cannabis-Einfluss stand. Daraufhin hat die Polizei den Vorfall der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gemeldet und dem Autofahrer wurde der Führerschein entzogen. – Länge 13 sec.

O-Ton: SFX

Doch der Autofahrer wollte nicht klein bei geben – er zog vor Gericht. Allerdings war das Urteil der Richter unmissverständlich. Der Autofahrer wurde Fußgänger. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das ist für eine Fahrt unter Drogen ganz üblich. Auch einmaliger Konsum eines berauschenden Mittels – in dem Fall Canabis – rechtfertigt schon den Führerscheinentzug. Wenn Sie nicht in der Lage sind zu unterscheiden zwischen Drogenkonsum und Autofahren, wenn Sie das nicht abgrenzen können und sagen: Ich fahre nicht, wenn ich gekokst oder gekifft habe, dann haben Sie sich als unzuverlässig erwiesen, ein Auto zu führen. – Länge 25 sec.

Weitere Informationen unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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O-Ton + Magazin: Fahrer nicht erreichbar – Fahrzeughalter muss zahlen

 Wird ein Fahrzeug abgeschleppt, trägt der Fahrzeughalter hierfür die Kosten. Wenn ein anderer gefahren ist, muss der Fahrer zahlen. Allerdings gilt das nur, wenn der Fahrer auch mit einem zumutbaren Aufwand zur Zahlung herangezogen werden kann. Bis Hongkong reicht der Arm der deutschen Behörden nicht – darum musste die Halterin zahlen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es war nicht möglich, den Fahrer in Hongkong zu ermitteln und ihm den Gebührenbescheid zu überstellen. Und deswegen hat das Verwaltungsgericht in Aachen entschieden, dass in einem solchen Fall der Halter für die Abschleppkosten – auch wenn er nachweislich nicht gefahren ist – haftbar gemacht werden kann. – Länge 18 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Fahrer nicht erreichbar – Fahrzeughalter muss zahlen

Wird ein Fahrzeug abgeschleppt, trägt der Fahrzeughalter hierfür die Kosten. Ist er nicht selbst der Fahrer, muss dieser die Kosten übernehmen. Das gilt jedoch nur dann, wenn die zuständige Behörde mit einem zumutbaren Aufwand den verantwortlichen Fahrer zur Zahlung heranziehen kann. Klingt kompliziert? Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Es war eine Situation, wie sie täglich unzählige Male in Deutschland vorkommt. Ein Auto wurde abgeschleppt, die Halterin sollte dafür zahlen. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Diese wies jedoch darauf hin, dass sie das Fahrzeug nicht falsch geparkt habe, sondern dies ein Fahrer gewesen sei, der allerdings aus Hongkong stamme und auch wieder in Hongkong wohne. Sie übermittelte auch die Adresse des Fahrers an die Polizei und bat eben darum, dass die Abschleppkosten bei demjenigen eingetrieben werden, der das Auto gefahren hat. – Länge 20 sec.

Wir wissen nicht, ob die städtischen deutschen Beamten keine Dienstpost nach Hongkong versenden können. Jedenfalls scheiterte der Versuch, die Abschleppgebühren in Fernost einzutreiben.

O-Ton: SFX

O-Ton: Es war nicht möglich, den Fahrer in Hongkong zu ermitteln und ihm den Gebührenbescheid zu überstellen. Und deswegen hat das Verwaltungsgericht in Aachen entschieden, dass in einem solchen Fall der Halter für die Abschleppkosten – auch wenn er nachweislich nicht gefahren ist – haftbar gemacht werden kann. – Länge 18 sec.

Dies ist allerdings eine besondere Situation, erläutert Bettina Bachmann. Im Gegensatz zu manchen anderen Ländern gibt es in Deutschland keine generelle Halterhaftung:

O-Ton: Es gibt keine Halterhaftung. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie nicht gefahren sind, dann muss die Behörde den Fahrer in Anspruch nehmen. Zumal wenn Sie auch den Namen des Fahrers mitteilen und dessen Anschrift. Aber in dem Fall war es eben so, dass es unverhältnismäßig bzw. gar nicht möglich war, dem Fahrer den Bescheid in Hongkong zuzustellen. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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