Wenn ein Wohnungseigentümer seinem Mieter die Kündigung wegen Eigenbedarf schickt und dies nicht den Tatsachen entspricht, dann steht dem Mieter grundsätzlich Schadensersatz zu. Wenn beide Seiten aber einen Vergleich schließen, kommt es darauf an, ob so ein „Schlussstrich“ unter das Mietverhältnis gezogen werden sollte. Weiter
Category Archives: DAV
O-Ton: Tiefgaragenstellplatz ist für Fahrzeuge
Tiefgaragen sind keine Keller. Wenn nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde, dürfen lediglich Fahrzeuge abgestellt werden. Das Lagern von Gegenständen ist jedoch tabu, entschied das Amtsgericht München. Weiter
O-Ton-Paket: Plagiat und Doktortitel
Wer bei seiner Doktorarbeit ganze Textteile kopiert, ohne sie kenntlich zu machen, riskiert die Aberkennung seines Doktorgrades. Festgestellt werden muss eine vorsätzliche Täuschungshandlung, hat das Verwaltungsgericht Darmstadt in einem aktuellen Urteil im April entschieden. In dem Fall hatte eine Autorin bemerkt, dass ganze Texte aus ihrer Arbeit in die umstrittene Dissertation übernommen worden waren.
Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft, mit dem ganze Fall.
O-Ton:
Mehr zu diesem Thema unter www.anwaltauskunft.de
O-Ton-Paket Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins
————————
(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )
Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.
Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.
Beitrag jetzt bookmarken
Beitrag jetzt bookmarken
O-Ton: Fahrtenbuchauflage nach erstem Verstoß
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Häufige Situation: Ein Verkehrsverstoß wurde begangen mit einem Auto, der Fahrer ist aufgrund des Fotos nicht zu identifizieren. Und dann sagt man mal, ich weiß nicht, wer gefahren ist, wer sich den Autoschlüssel genommen hat. In einem solchen Fall, wenn der Täter eines Verkehrsverstoßes nicht zu ermitteln ist, kann das Verwaltungsgericht die Auflage verhängen, dass ein Fahrtenbuch zu führen ist. – Länge 20 sec.
Und dies eben auch schon beim ersten Verstoß! In dem Fall wären 240 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg fällig gewesen. Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de
+++++++++++++++++++++++++
O-Ton (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )
Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.
Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.
O-Ton: Vorsicht beim Ausparken
Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Beim Ausparken ist es immer wichtig aufzupassen. Beim Rückwärtsausparken wird sogar teilweise gefordert, dass man jemanden beauftragt, einen auszuwinken. Damit dieser aufpasst, wenn es für einen selbst sehr unübersichtlich ist. Und es ist immer so, dass derjenige, der in Bewegung ist, mehr Verschulden hat als derjenige, der sein Auto zum Stehen gebracht hat. – Länge 18 sec.
So war es auch in dem Fall: Beim Rückwärtsausparken aus zwei schräg gegenüberliegenden Parktaschen war es zu einer Kollision gekommen. Der genaue Unfallhergang war strittig. Das Landgericht Saarbrücken entschied auf eine Verteilung des Schadens von 80 zu 20 Prozent, da ein Fahrzeug stand, das andere nicht. Mehr Infos unter www.verkehrsrecht.de.
+++++++++++++++++++++++++
O-Ton (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )
Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.
Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.