Wenn ein Dienstwagen auch im Haushalt genutzt wird, fällt nach der Trennung auch keine Nutzungsentschädigung an. So entschied es das Oberlandesgericht Zweibrücken. Ein Ehemann hatte geklagt und wollte von seiner Ex knapp 500 Euro im Monat für die Nutzung seines Autos. Weiter
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O-Ton: Nutzungsausfall auch für ein Jahr?
Üblicherweise erhält man nach einem Verkehrsunfall bis zur Reparatur des Wagens einen Nutzungsausfall für wenige Wochen. Dauert die Reparatur aber mehr als ein Jahr, kann unter Umständen auch Nutzungsausfall für diese Zeit beansprucht werden, entschied das Landgericht Bielefeld. Weiter
O-Ton + Magazin: Für freilaufende Katzen unterm Auto müssen Autofahrer nicht haften
Autofahrer müssen vor dem Start nicht unter ihren Wagen schauen, um eventuelle dort sitzende freilaufende Katzen zu schützen. Auch wenn die Tiere beim Anfahren leicht verletzt werden, muss der Autofahrer nicht für die Tierarztkosten aufkommen. Weiter
O-Ton: Für Fahrzeugüberführung muss man keinen Urlaub nehmen
Unfallopfer müssen für den Transport ihrer beschädigten Autos keinen Urlaubstag opfern. Sie haben umfassenden Anspruch auf Schadensersatz. Dazu gehören auch die Kosten für die Überführung ihres Wagens vom Unfallort zum Wohnsitz. Weiter
O-Ton + Magazin: Nicht nur auf Blinker verlassen!
Wer sich an einer Kreuzung nur auf den Blinker eines anderen Fahrzeugs verlässt, muss eventuell bei einem Unfall mithaften. Es muss deutlich erkennbar sein, dass der andere wirklich abbiegt. So entschied das Oberlandesgericht Dresden. Weiter