Zahl der Vertriebsmitarbeiter wird mehr als verdoppelt – Personalbedarf wächst auch in Deutschland
Ingolstadt – Nach Schätzungen von Audi wird sich die Zahl der Mitarbeiter bei den chinesischen Vertriebspartnern des Unternehmens mehr als verdoppeln. „Wir rechnen damit, dass in China in fünf Jahren rund 30.000 Menschen in Audi-Zentren arbeiten werden, derzeit sind es etwa 13.000“, sagte Audi-Personalvorstand Thomas Sigi im Interview mit der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. Besonderen Wert legt das Unternehmen auf intensive Schulungen in den Bereichen Verkauf und Service, dazu werde die bestehende Trainingsakademie in Peking noch erweitert. „Die Qualifizierung im Handel ist für uns eine große Herausforderung“, erklärte der Vorstand.
Auch die Zahl seiner deutschen Manager in China will Audi bis 2015 auf 150 nahezu verdoppeln. „Zurzeit finden wir genügend deutsche Mitarbeiter, die bereit sind, einige Jahre im Ausland zu arbeiten“, unterstrich Sigi. Langfristig sollen sie durch einheimische Manager ersetzt werden: „Dauerhaft ist es keine Lösung, alle Schlüsselpositionen in China mit deutschen Managern zu besetzen.“
Die Nachfrage in China, neue Technologien sowie die Wachstumsstrategie von Audi führen auch in Deutschland zu einem steigenden Personalbedarf. „Allein in diesem Jahr wollen wir 1.200 Fachleute primär für die Bereiche Elektrifizierung und Leichtbau einstellen. Hinzu kommen die Übernahme mehrerer hundert Leiharbeitnehmer und mehr als 700 Auszubildender“, kündigte Sigi an.
München/Berlin (DAV). Die Bezeichnung eines Autos als „Bastlerfahrzeug“ kann grundsätzlich eine Gewährleistung ausschließen. Dann darf der entsprechende Begriff „Bastlerfahrzeug“ im Vertrag aber auch nicht im Kleingedruckten versteckt werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München vom 17. November 2009 (AZ: 155 C 22290/08) macht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.
Städte dürfen bei der Umgestaltung von Straßen nicht die Einfahrt auf Grundstücke erschweren. Daher kann eine Grundstückseigentümerin die Entfernung eines neu gepflanzten Baumes verlangen. So entschied das Verwaltungsgericht Hannover. In dem Fall hatte die Stadt neben der Einfahrt ein Beet angelegt und eine Linde gepflanzt.
Wer im Kreuzungsbereich zweier Straßen parkt, kann abgeschleppt werden. Das ist nicht neu, beschäftigt aber immer wieder die Gerichte. In dem Fall hatte eine Frau ihren Wagen ziemlich nah im Einmündungsbereich geparkt – weniger als fünf Meter vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten. Der Wagen wurde zu Recht abgeschleppt, urteilte das Verwaltungsgericht Aachen.