Wer am Steuer sitzt, darf sein Mobiltelefon nicht benutzen – auch, wenn man den Anruf nur abweisen will, entschied das Oberlandesgericht. Geklagt hatte ein Autofahrer, der einen Gesprächspartner nur weggedrückt hatte. Die Geldbuße und der Punkt in Flensburg sind rechtens, so das Gericht. Weiter
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O-Ton + Magazin: Unfallopfer müssen billigere Werkstätten nicht hinnehmen
Unfallopfer, die nicht schuld an dem Crash waren, müssen nicht zwangsläufig eine billigere Werkstatt für die Reparatur ihres Autos akzeptieren. Zwar suchen Versicherungen meist nach einer günstigen Lösung. Allerdings gibt es mehrere Gerichtsentscheidungen, die den geschädigten Autofahrern Recht gaben. Weiter
O-Ton: Auch getarnte Fahrzeuge dürfen Sonderrechte nutzen – müssen aber sorgsam sein
Auch getarnte Fahrzeuge können Sonderrechte in Anspruch nehmen, das heißt, Verkehrsregeln überschreiten. Aber sie müssen besonders aufpassen, da sie weder Blaulicht noch Martinshorn nutzen. So entschied das Landgericht Bonn in dem Fall, in dem ein Auto der GSG9 beim Überholen einen normalen Wagen berührt hatte. Weiter
O-Ton: Zweimal Cannabis ist schon gelegentlich – Führerschein weg
Wer „gelegentlich“ Cannabis einnimmt und nach dem Konsum Auto fährt, ist ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Rechtsprechung geht von gelegentlichem Konsum aus, wenn jemand mindestens zweimal Cannabisprodukte konsumiert hat. Weiter
O-Ton: Vorsicht im Kreisverkehr
Autos im Kreisverkehr haben immer Vorfahrt. Fährt jemand in das Rondell ein, muss er warten. Verursacht der Einfahrende trotzdem einen Unfall, dann haftet er allein. So entschied das Amtsgericht Hamburg-Barmbek. Weiter