Beschädigt jemand auf dem Parkplatz eines Großmarktes ein anderes Auto und wendet sich dann, um den Eigentümer durch Ausrufen ermitteln zu lassen, an eine Markt-Mitarbeiterin, muss sich diese nicht seine Personalien geben lassen. Der Großmarkt haftet daher auch dann nicht, wenn der Geschädigte den Ausruf nicht hört und sich der Unfallverursacher später nicht mehr ermitteln lässt. So entschied das Amtsgericht München.
Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins über den Fall:
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O-Ton: Als dann der Eigentümer des Wagens zu seinem Auto kommt und den Schaden feststellt, geht er empört zum Großmarkteigentümer zurück und sagt: „Ihr hättet doch die Daten des Unfallverursachers aufnehmen müssen. Da Ihr das nicht gemacht habt und jetzt auch derjenige, der mein Auto beschädigt hat, nicht mehr zu ermitteln ist, möchte ich von Euch den Schaden ersetzt bekommen. – Länge 20 sec.
Der geschädigte Autobesitzer klagte. Ohne Erfolg. Mehr Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.
Magazin: Großmarkt haftet nicht für Unfall auf seinem Parkplatz
Es klingt kompliziert – und am Ende war es das auch. Auf dem Parkplatz eines Großmarktes rammte ein Auto einen anderen Wagen. Der Unglücksfahrer wandte sich dann an eine Marktmitarbeiterin. Sie sollte den Eigentümer durch Ausrufen ermitteln und ihn auf den Parkplatz holen. Doch dann kam alles anders als ursprünglich gedacht …. Hier ist der ganze Fall, den das Amtsgericht München entscheiden musste.
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Beitrag:
Sicher: So etwas passiert sicher häufig auf Parkplätzen. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Ein Autofahrer beschädigt beim Ausparken ein anderes Fahrzeug und er möchte den Halter ermitteln, weil er sich ja nicht der Unfallflucht schuldig machen möchte. Er geht also in den Großmarkt zurück und bittet an der Theke darum, dass der Halter ausgerufen wird. Also das Kennzeichen wird bekannt gegeben. – Länge 19 sec.
Der Stoßfänger und ein Kotflügel waren eingedrückt und zerkratzt, auch der vordere linke Scheinwerfer war beschädigt. Doch auf die Durchsage meldet sich niemand.
O-Ton: SFX
Also wird die Nummer ein weiteres Mal genannt – wieder ohne Erfolg.
O-Ton: Und als dann der Eigentümer des Wagens zu seinem Auto kommt und den Schaden feststellt, geht er empört zum Großmarkteigentümer zurück und sagt: „Ihr hättet doch die Daten des Unfallverursachers aufnehmen müssen. Da ihr das nicht gemacht habt und jetzt auch derjenige, der mein Auto beschädigt hat, nicht mehr zu ermitteln ist, möchte ich von Euch den Schaden ersetzt bekommen. – Länge 20 sec.
Der geschädigte Autobesitzer klagte. Ohne Erfolg. Der Unfall habe sich rein zufällig auf dem Marktgelände ereignet – die Mitarbeiterin an der Theke habe die Nummer zweimal ausgerufen, so die Richter. Das sei genug, auch hätte sie nicht einmal einen Anspruch darauf gehabt, dass der Mann ihr seine Personalien mitteilt. Mehr Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.
Absage.
Städte dürfen bei der Umgestaltung von Straßen nicht die Einfahrt auf Grundstücke erschweren. Daher kann eine Grundstückseigentümerin die Entfernung eines neu gepflanzten Baumes verlangen. So entschied das Verwaltungsgericht Hannover. In dem Fall hatte die Stadt neben der Einfahrt ein Beet angelegt und eine Linde gepflanzt.
Wer im Kreuzungsbereich zweier Straßen parkt, kann abgeschleppt werden. Das ist nicht neu, beschäftigt aber immer wieder die Gerichte. In dem Fall hatte eine Frau ihren Wagen ziemlich nah im Einmündungsbereich geparkt – weniger als fünf Meter vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten. Der Wagen wurde zu Recht abgeschleppt, urteilte das Verwaltungsgericht Aachen.