Tag Archives: Verkehrsrecht

19Dez./11

Magazin + O-Ton: Radfahrer auf dem Bürgersteig haftet allein

 Wer auf dem Bürgersteig verbotenerweise Rad fährt und mit einem Auto kollidiert, das aus einer Einfahrt kommt, muss für den Schaden aufkommen. In derartigen Fällen tritt die sogenannte Betriebsgefahr des Autos vollständig zurück.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass der Radfahrer ganz allein für den Schaden haftet. Weil er eben entgegen den Regelungen auf dem Bürgersteig gefahren ist, das dürfen nur Kinder bis zum Alter von zehn Jahren, Erwachsene aber nicht. Das Amtsgericht Hannover hat in dem Fall sogar gesagt, dass die Betriebsgefahr des Autos, die normalerweise immer so um die 20 Prozent beträgt, gegenüber dem groben Verschulden des Radfahrers völlig zurück tritt, so dass er zu 100 Prozent haften muss. – Länge 30 sec.

Nachzulesen ist der komplette Fall unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Radfahrer auf dem Bürgersteig haftet allein

Wer auf dem Bürgersteig verbotenerweise Rad fährt, haftet bei einem Zusammenstoß mit einem Auto allein. In derartigen Fällen tritt die sogenannte Betriebsgefahr des Autos vollständig zurück. Dies entschied das Amtsgericht Hannover. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

O-Ton: Ein Radfahrer, ein erwachsener Radfahrer muss ich hinzufügen, fuhr auf dem Bürgersteig. Ein Auto kam aus einer Einfahrt herausgefahren, es kam zu Kollision. Dabei entstand ein Schaden in Höhe von 800 Euro. Der Autofahrer wollte diesen vom Radfahrer ersetzt bekommen. – Länge 20 sec.

…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Ein komplizierter Fall. Denn einerseits dürfen nur Kinder auf dem Bürgersteig fahren. Andererseits ist die sogenannte Betriebsgefahr eines Autos immer höher als die eines Rads – d.h. der Schaden, den Autos anrichten können, überwiegt den des Rades deutlich.

O-Ton: Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass der Radfahrer ganz allein für den Schaden haftet. Weil er eben entgegen den Regelungen auf dem Bürgersteig gefahren ist, das dürfen nur Kinder bis zum Alter von zehn Jahren, Erwachsene aber nicht. Das Amtsgericht Hannover hat in dem Fall sogar gesagt, dass die Betriebsgefahr des Autos, die normalerweise immer so um die 20 Prozent beträgt, gegenüber dem groben Verschulden des Radfahrers völlig zurück tritt, so dass er zu 100 Prozent haften muss. – Länge 30 sec.

Nachzulesen ist der komplette Fall unter www.verkehrsrecht.de.

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19Dez./11

O-Ton: Werkstatt muss nach Reifenwechsel deutlich auf Gefahren hinweisen

 Eine Autowerkstatt muss nach einem Reifenwechsel den Kunden deutlich darauf hinweisen, dass die Radschrauben nach etwa 50 bis 100 Kilometern nachgezogen werden müssen. Diesen Hinweis kann die Werkstatt mündlich geben oder ihn unter bestimmten Voraussetzungen auch herausgehoben auf die Rechnung setzen. So entschied das Landgericht Heidelberg. In dem Fall hatte ein Autofahrer das Kleingedruckte überlesen und ein Rad verloren.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: In dem Fall musste die Werkstatt 70 Prozent der Kosten übernehmen. Denn sie hat nur ganz klein auf die Rechnung aufgedruckt, dass die Schrauben nach dem Radwechsel nachgezogen werden müssen. Sie musste deswegen aber nur 70 Prozent des Schadens tragen, weil das Gericht der Meinung war, dass dem Autofahrer aufgrund des Fahrverhaltens des Autos hätte auffallen müssen, dass irgendetwas mit den Reifen nicht stimmt und er hätte sich sofort zur Kontrolle in eine Werkstatt begeben müssen. – Länge 26 sec.

Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de.

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02Dez./11

O-Ton: 2x Schaden = 1x Bezahlen

 Wenn eine Versicherung einen Autoschaden reguliert und der Schaden behoben wird, dann muss man bei einem neuen Fall genau darlegen, was sich gegenüber der ersten Regulierung verändert hat. Klingt kompliziert, ist aber ganz einfach. So entschied das Amtsgericht München nach einem Hagelschaden. Für die ersten Beulen hatte die Versicherung gezahlt, der Autobesitzer bekam sein Geld – und fuhr mit den Dellen weiter. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Nächstes Jahr, wieder Hagel – wieder Hagelschaden! Jetzt wollen Sie wieder Geld von der Versicherung haben, und da sagt die: Halt! Du bekommst nur die Schäden ersetzt, die aufgrund des zweiten Hagelgewitters eingetreten sind. Und da hat dann der Geschädigte etwas in die Röhre geschaut, weil der Nachweis wohl sehr schwierig ist – was sind Schäden vom ersten Hagelschäden, was sind die, die der zweite Hagelschauer verursacht hat. – Länge 24 sec.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

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21Nov./11

O-Ton + Magazin: Geltungsdauer von Fahrscheinen kann begrenzt werden

 Gerade jetzt, wenn Preiserhöhungen für Bahntickets angekündigt sind, bietet es sich an, jetzt noch seinen Fahrschein zu kaufen. Allerdings: Der Teufel lauert wie immer im Detail. Denn für die Rückgabe unbenutzter Fahrkarten gelten unterschiedliche Fristen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Nach der Eisenbahnverkehrsordnung sind Fahrscheine nach einer Fahrpreiserhöhung noch sechs Monate gültig. Aber die Eisenbahnverkehrsordnung lässt Ausnahmen zu. Das heißt, es kann auch eine kürzere Geltungszeit der alten Fahrscheine vereinbart werden. – Länge 18 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Geltungsdauer von Fahrscheinen kann begrenzt werden

Eine Klausel, wonach unbenutzte Fahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs nach einer Tarifänderung nur noch längstens drei Monate gültig sind, ist zulässig. Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München machen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Gerade jetzt, wenn die Ticketpreise bei der Bahn steigen, bietet es sich an, noch vor der Preiserhöhung seinen Fahrschein zu kaufen. Allerdings: Der Teufel lauert wie immer im Detail. Eisenbahnpreise haben vielleicht eine andere Geltungsdauer, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Nach der Eisenbahnverkehrsordnung sind Fahrscheine nach einer Fahrpreiserhöhung noch sechs Monate gültig. Aber die Eisenbahnverkehrsordnung lässt Ausnahmen zu. Das heißt, es kann auch eine kürzere Geltungszeit der alten Fahrscheine vereinbart werden. – Länge 18 sec.

Voraussetzung dafür ist, dass die kürzere Geltungsdauer auch entsprechend bekannt gemacht wird, heißt es bei den Juristen. Und was heißt „entsprechend bekannt gemacht“? Eine kleine versteckte Notiz in einem Amtsblatt reicht da nicht.

O-Ton: Das muss drauf gedruckt sein bzw. richtig bekannt gemacht werden, damit der Fahrgast, der noch alte Fahrscheine hat, weiß, innerhalb welcher Frist er diese alten Fahrscheine umtauschen kann. – Länge 12 sec.

Geklagt hatte ein Münchener – der hatte diverse Fahrkarten im Gesamtwert von rund 40 Euro gekauft. Sie hatten den Aufdruck: „Nach einer Preisänderung ist die Fahrkarte noch längstens drei Monate gültig“. Er verpasste diese Frist und wollte später umtauschen. Aber er scheiterte. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das Amtsgericht München hat jetzt im Fall der Münchner Verkehrsbetriebe entschieden, dass dann, wenn ein Aufdruck auf dem Fahrschein ist, dass dies ausreicht, um von der Eisenbahnverkehrsordnung abzuweichen. – Länge 18 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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28Okt./11

O-Ton-Paket: Recht an der Tankstelle

 Wenn sich beim Tanken der Zapfhahn löst und das Auto beschädigt wird, dann muss der Tankstellenbetreiber den Schaden bezahlen. Vorausgesetzt, der Autofahrer hat keinen Fehler gemacht.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht:

O-Ton: Wenn sich der Zapfhahn löst aus der Zapfsäule, während Sie Ihr eigenes Auto betanken oder bevor Sie betanken oder nachdem – dann haftet der Tankstellenbetreiber für den Schaden, den die sich lösende Zapfpistole an Ihrem Auto anrichtet. – Länge 15 sec.

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Weitere Urteile und Informationen zum Thema Verkehrsrecht unter www.verkehrsanwaelte.de.

O-Ton: Wer beim Tanken Schaden anrichtet ….

Wenn jemand beim Tanken einen Fehler macht, dann kann das teuer werden. Beispielsweise, wenn der Zapfhahn andere Autos beschädigt.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, mit einem Beispiel:

O-Ton: Dann haften Sie, denn Sie betanken Ihr Auto und grundsätzlich haftet der Tankstellenbetreiber nicht, wenn Ihnen ein Missgeschick passiert, wenn Sie ihr Auto betanken. Das kommt ja häufig dann vor, wenn Sie den Tankschlauch um das Auto ziehen, um an der Seite Ihr Auto zu betanken, dass eben nicht der Tanksäule am nächsten steht. Dann kann das ja schnell mal passieren, dass die Zapfpistole wieder hinaus flutscht und einen Schaden verursacht, an Ihrem Auto, vielleicht auch an anderen Wagen, die in der Nähe stehen. Dafür sind Sie verantwortlich. – Länge 30 sec.

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O-Ton: Wer beim Tanken Benzin und Diesel verwechselt ….

Wenn jemand beim Tanken den Kraftstoff verwechselt, dann kann das ebenfalls teuer werden. Der Tankwart haftet nicht, ergab eine Übersicht der entsprechenden Urteile. Die Rechtssprechung konnte eine „Verletzung von Schutz- und Kennzeichnungspflichten im jeweiligen Einzelfall“ nicht erkennen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, mit einem Beispiel:

O-Ton: Sie müssen, bevor Sie die Zapfpistole einführen, noch einmal drauf gucken, was tanke ich in dem Moment und an den meisten Tankstellen ist es so, dass gut beschildert ist, was ist jetzt Diesel, was ist Super, was ist E-10, was ist Super plus. – Länge 14 sec.

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O-Ton: Große Scheine unerwünscht ….

Wer an der Tankstelle mit großen Scheinen bezahlen will, kann möglicherweise ein Problem bekommen. Doch wie ist die Situationen genau? Muss der entsprechende Hinweis schon an der Zapfsäule vermerkt sein? Oder erst an der Kasse?
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Da ist die Rechtslage folgende: Wenn der Tankstellenbetreiber nicht im Moment des Tankens schon darauf aufmerksam macht, dass er keine 500 Euro-Scheine annimmt – d.h. es muss schon an der Zapfsäule sichtbar sein: „Bitte, 500 Euro-Scheine akzeptieren wir nicht“ – sondern Sie erst dann, wenn Sie zum Zahlen gehen im Häuschen darauf aufmerksam gemacht werden, dass keine 500 Euro-Scheine genommen werden, vielleicht sogar erst durch denjenigen, der an der Kasse sitzt, dann muss der Tankstellenbetreiber den Schaden ersetzen, der Ihnen jetzt dadurch entsteht, dass Sie jetzt nach Hause fahren müssen, anderes Geld holen müssen, und wieder zur Tankstelle zurück kehren müssen. – Länge 34 sec.

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O-Ton: Kartenzahlung defekt ….

Wenn an der Tankstelle die Kartenzahlung gerade defekt ist, muss der entsprechende Hinweis schon an der Zapfsäule vermerkt sein. Ebenso wenn keine großen Scheine angenommen werden.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Da muss an der Zapfsäule der Hinweis stehen: Heute keine Kartenzahlung wegen Systemausfall möglich. Wenn Sie getankt haben und dann erst drauf aufmerksam gemacht werden, können Sie ja nicht mehr entscheiden: Tanke ich jetzt und zahle bar. Oder ich kann gar nicht tanken, weil ich gar nicht so viel Bargeld dabei habe und muss noch einmal nach Hause fahren, um dann eben Bargeld zu holen. – Länge 23 sec.

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Weitere Urteile und Informationen zum Thema Verkehrsrecht unter www.verkehrsanwaelte.de.

O-Ton: Welcher Preis ist entscheidend?….

Welcher Preis gilt an der Tankstelle? Der Preis, der auf der großen Standarte an der Straße vermerkt ist? Oder der Preis an der Zapfsäule? Dazu gibt es eine Reihe von Urteilen – Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, mit dem Überblick:

O-Ton: Das ist ein ganz juristisches Problem. Das ist nämlich genau so, wenn die Preise im Schaufenster ausgeschildert sind und dann von Ihnen an der Kasse etwas anderes verlangt wird, als das, was im Schaufenster als Lockvogel steht. Diese Standarten sind die Lockvögel, die holen ja die Autofahrer ran. Aber entscheidend ist wirklich der Moment, in dem Sie tanken und der Preis, der dann auf der Zapfsäule angezeigt wird. Also nicht der Preis, der sich auf der Standarte befindet, sondern der Preis, der in dem Moment an der Zapfsäule angezeigt wird, denn das ist der relevante Preis. – Länge 35 sec.

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O-Ton: Schwarz tanken kann teuer werden ….

Wenn man an der Tankstelle losfährt, ohne zu bezahlen, kann das teuer werden. Denn der Tankstellenbetreiber kann unter Umständen seine zusätzlichen Kosten geltend machen. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, mit einem Beispiel:

O-Ton: Wenn ich getankt habe, habe ich die Pflicht, meine Tankfüllung zu bezahlen. Wenn ich das nicht mache, sondern „schwarz tanken will“, aber der Tankstellenbetreiber mein Kennzeichen weiß und dann eine Detektei beauftragt, um den Fahrer zu ermitteln, dann bin ich dazu verpflichtet, die Kosten, die aufgewendet werden mussten, um mich zu ermitteln, zu bezahlen. – Länge 23 sec.

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