Einem Kind, das infolge eines Behandlungsfehlers schwerste Gesundheitsschäden erlitten hat, steht ein hohes Schmerzensgeld zu. In dem Fall, den das Kammergericht Berlin zu entscheiden hatte, war ein Vierjähriger zunächst wegen eines gebrochenen Arms behandelt worden. Durch ärztliche Fehler in der Folge ist das Kind seither zu 100 Prozent schwerbeschädigt und ein Pflegefall. Die Richter entschieden daher auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 650.000 Euro.
Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Das Gericht das dieses hohe Schmerzensgeld – im deutschen Recht ist das ein besonders hohes Schmerzensgeld – damit begründet, dass das Kind auch mit viereinhalb Jahren möglicherweise Erinnerungen an die Zeit vor dem Unfall hat. Und wie es dort nicht behindert war und sein Leben, sein Spieltrieb usw. ausleben konnte. Das ist beispielsweise anders bei Schmerzensgeldbeträgen bei Behinderungen, die mit der Geburt eintreten. – Länge 24 sec.
Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.arge-medizinrecht.de.
###########################
(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )
Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.
Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.
Bei Schadenersatz müssen Gerichte oft genau abwägen. So war es auch in diesem Fall: Zwei Hunde gerieten in Streit und waren nicht mehr zu bändigen. Dabei wurde auch eine Hundebesitzerin gebissen und war erst nach rund drei Monaten wieder arbeitsfähig.
Beim Fußball besteht Verletzungsgefahr nicht nur auf dem Rasen, sondern auch auf den Tribünen eines Stadions. Wer dort auf der Treppe umknickt und sich verletzt, bekommt vom Stadionbetreiber weder Schadensersatz noch Schmerzensgeld. So entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht im Fall einer Journalistin, der das Missgeschick beim Spiel Energie Cottbus gegen Hannover 96 passiert war.
Wenn im Zeltlager ein Singspiel durchgeführt wird und ein Kind dadurch ein schweres Trauma erleidet, muss der Veranstalter nicht automatisch Schmerzensgeld zahlen. Ein Trauma durch das Singspiel muss für den Veranstalter des Zeltlagers zumindest vorhersehbar sein, damit er haftbar wird, entschied das Oberlandesgericht Bamberg. Bei dem Singspiel war der Vater des Kindes im Rahmen seiner schauspielerischen Rolle erschossen worden, das Kind wurde dadurch erheblich psychisch beeinträchtigt – und sollte 5.000 Euro Schadensersatz erhalten.