Wenn nach einem Unfall nicht geklärt werden kann, wer die Schuld trägt, dann entscheiden die Gerichte meist salomonisch – und die Unfallbeteiligten müssen dann den Schaden anteilig tragen. Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Es ist schon gut, wenn Sie den Unfall dokumentieren. Heute gibt es Handys, Sie können Aufnahmen machen. Oder wenn Sie Zeugen haben. Teilweise ist es ja auch so, dass Leute anhalten, die den Unfall beobachtet haben. Dass Sie sich die Daten der möglichen Zeugen notieren, das ist sehr wichtig. Denn wenn es nicht geklärt werden kann, wie der Unfallhergang war, dann ist es häufig so, dass der Schaden gequotelt wird. – Länge 20 sec.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.
Magazin: Ungeklärter Unfallhergang – Schadensteilung
Was passiert eigentlich, wenn nach einem Unfall nicht geklärt werden kann, wie es passiert ist? Beispielsweise bei einem Auffahrunfall? Meist entscheiden dann die Gerichte salomonisch – und die Unfallbeteiligten müssen den Schaden anteilig tragen. Mehr dazu jetzt.
Beitrag:
Auch Juristen haben eine deutliche Sprache – und müssen nicht immer nur Gesetzestexte zitieren. Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Eigentlich heißt es bei den Verkehrsrechtlern: Wenn es hinten kracht, gibt es vorne Geld. Das heißt, grundsätzlich spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass derjenige, der auffährt, nicht die notwendige Sorgfalt an den Tag gelegt hat und deswegen aufgefahren ist, weil er nicht aufgepasst hat. – Länge 16 sec.
O-Ton: SFX
Allerdings: Wie überall gibt es immer wieder Situationen, die von der schönen Faustregel abweichen.
O-Ton: Es gibt natürlich Ausnahmen. Also wenn der vor Ihnen Fahrende dazu beigetragen hat, dass Sie aufgefahren sind und es für Sie nicht vermeidbar war. Wenn er aus für Sie unerklärlichen Gründen bremst oder die Geschwindigkeit drastisch verringert, dann ist es so, dass nicht nur derjenige die Schuld trägt, der auffährt, sondern auch derjenige, der vor Ihnen fährt. – Länge 15 sec.
Und dann kann manchmal in einer Gerichtsverhandlung, so wie kürzlich vor dem Kammergericht Berlin, nicht geklärt werden: Wer hat wann geblinkt, war das Bremsen erkennbar, wer hat nicht aufgepasst?
O-Ton: SFX
Bettina Bachmann empfiehlt daher, auch in der Hektik nach einem Unfall so viel möglich festzuhalten, was vor Gericht als Beweis dienen kann:
O-Ton: Es ist schon gut, wenn Sie den Unfall dokumentieren. Heute gibt es Handys, Sie können Aufnahmen machen. Oder wenn Sie Zeugen haben. Teilweise ist es ja auch so, dass Leute anhalten, die den Unfall beobachtet haben. Dass Sie sich die Daten der möglichen Zeugen notieren, das ist sehr wichtig. Denn wenn es nicht geklärt werden kann, wie der Unfallhergang war, dann ist es häufig so, dass der Schaden gequotelt wird. – Länge 20 sec.
Und dann muss vielleicht auch ein Fahrer, der eigentlich keine Schuld hatte, künftig mehr für seine Versicherung bezahlen. Bevor es soweit ist, kann ein Verkehrsrechtsanwalt helfen. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.
Absage.
###########################
(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )
Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.
Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.
Frühjahrsputz – auch beim Auto. Aber: Wird das Fahrzeug in einer Waschstraße beschädigt, kommt es oft zum Streit. Und wer haftet dann? Nicht einmal Gutachter können immer eine schlüssige antwort geben.
Driftet eine abgeschossene Silvesterrakete ab und steckt ein Gebäude in Brand, haftet der Hobbyfeuerwerker nicht unbedingt. So entschied der Bundesgesetzhof. In dem Fall hatte ein Mann eine Rakete von seinem Grundstück so unglücklich abgeschossen, dass dadurch auf dem Nachbargrundstück eine Scheune abbrannte – mit 420.000 Euro Schaden.
Berlin (DAV). Bei einem kleinen, durch einen Verkehrsunfall verursachten, Schaden weisen die Versicherer ihre Kunden oft auf die Möglichkeit hin, dass sie ihren Schadensfreiheitsrabatt behalten können, wenn der Schaden selber bezahlt wird. Durch ein Urteil des BGH vom 27. Oktober 2010 (AZ: IV ZR 279/08) haben nun, wie die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet, viele Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den verloren geglaubten Schadensfreiheitsrabatt sogar noch nachträglich zu retten.
In mehreren deutschen Städten werden zum 1. Mai Krawalle befürchtet. Neben den Sicherheitskräften kommt auch auf die Versicherer viel Arbeit zu. Wer haftet beispielsweise, wenn mein Auto beschädigt wird? In welchem Fall greift die Teilkasko, wann die Vollkasko? Antworten dazu von Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins: