Wer bei einer Urlaubsreise nicht zufrieden ist und anschließend eine Reisepreisminderung erreichen möchte, muss die Mängel genau dokumentieren. Pauschale Kritik reicht nicht aus. So entschied jetzt das Amtsgericht München.
Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein über die Meinung der Richter:
O-Ton:
Der Tipp vom Anwalt: Mängel mit Fotos und Videos genau dokumentieren, Mitreisende als Zeugen bitten. Und auch den Veranstalter schon während des Urlaubs darauf hinweisen, damit er die Mängel beheben kann. All das ist nachzulesen – unter anwaltauskunft.de.
Magazin: Reisemängel müssen detailliert nachgewiesen werden
Wer bei einer Urlaubsreise nicht zufrieden ist und anschließend eine Reisepreisminderung erreichen möchte, muss die Mängel genau dokumentieren. Pauschale Kritik reicht nicht aus. So entschied jetzt das Amtsgericht München. Hier ist der ganze Fall:
Beitrag:
Eine dreiköpfige Familie flog für acht Tage nach Ägypten. Für Hotel, Verpflegung und die Flüge bezahlten sie 808 Euro.
O-Ton: SFX
Allerdings: Nach ihrer Rückkehr reklamierten sie die Reise – es war laut, die Hygiene eine Katastrophe, das Unterhaltungsprogramm dürftig und obendrein waren die Koffer zwei Wochen lang verschwunden. Summa summarum wollten die drei rund 600 Euro vom Reisepreis zurück und 700 Euro Schadensersatz.
O-Ton: SFX
Vor Gericht kamen sie mit dieser Forderung nicht durch, sagt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:
O-Ton:
Das Verfahren endete mit einem Vergleich – die Reisenden bekamen 150 Euro und mussten von den Kosten des Rechtsstreits 89 Prozent übernehmen. Aber: Wie dokumentiert man denn Mängel genau? Der Tipp vom Anwalt:
O-Ton:
Welche Rolle spielen Zeugen? Swen Walentowski:
O-Ton:
Und schließlich: Was ist noch zu beachten?
O-Ton:
All das ist nachzulesen – unter anwaltauskunft.de. Dort findet man auch den Experten für den Rechtsstreit, nicht nur, wenn es um entgangene Urlaubsfreuden geht.
Absage.
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Missverständliche Formulierungen können Reisende ganz schön durcheinander bringen und nach Ansicht des Landgerichts Nürnberg-Fürth auch einen Reisemangel darstellen. Damit bekam ein Urlauber Recht, der durch widersprüchliche Angaben seinen Flug verpasst und darum sein Geld zurück gefordert hatte.
Heute sprechen Bundesregierung und Gewerkschaft der Fluglotsen miteinander. Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) will in letzter Minuten versuchen, die angekündigten Streiks doch noch zu verhindern. Fest steht: Reisende brauchen gute Nerven, wenn es zum Arbeitskampf kommen sollte.
Wird nach der Buchung einer Reise ein Bandscheibenvorfall diagnostiziert, der operiert werden muss, kann die Reise storniert werden und die Reiserücktrittskostenversicherung muss eintreten. Dies gilt auch dann, wenn man bereits vor der Buchung längere Zeit an Rückenschmerzen litt. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz.
München/Berlin (DAV). Wenn eine Urlaubsreise aus Krankheitsgründen storniert werden muss, dann sollte dies rechtzeitig geschehen. Die Hoffnung auf rechtzeitige Wiedergenesung ist im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung nicht versichert. Dies gilt vor allem dann, wenn eine Grunderkrankung bekannt ist, die immer wieder ausbrechen kann. Im vorliegenden Fall ging es um Epilepsie. Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München vom 1. Juli 2010 (AZ: 281 C 8097/10) weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.